Die 9 GHS-Piktogramme im Detail
GHS01 (Explodierende Bombe): Explosivstoffe, organische Peroxide, selbstzersetzliche Stoffe.
GHS02 (Flamme): Entzündbare Gase, Aerosole, Flüssigkeiten und Feststoffe; pyrophore Stoffe.
GHS03 (Flamme über Kreis): Oxidierende Gase, Flüssigkeiten und Feststoffe.
GHS04 (Gasflasche): Komprimierte, verflüssigte oder gelöste Gase.
GHS05 (Ätzwirkung): Hautätzend, schwere Augenschäden; metallkorrosiv.
GHS06 (Totenkopf): Akut toxisch (Kategorie 1–3) bei Aufnahme über Mund, Haut, Atmung.
GHS07 (Ausrufezeichen): Reizend, Hautsensibilisierend, akut toxisch (Kategorie 4), narkotisch.
GHS08 (Gesundheitsgefahr): CMR-Stoffe, Atemwegssensibilisierend, Aspirationsgefahr, STOT.
GHS09 (Umwelt): Gewässergefährdend.
H-Sätze: Hazard Statements
H-Sätze beschreiben die spezifische Gefahr. Beispiele: H225 'Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar', H319 'Verursacht schwere Augenreizung', H351 'Kann vermutlich Krebs erzeugen'.
H-Sätze sind dreistellig codiert. H2xx = physikalische Gefahren, H3xx = Gesundheitsgefahren, H4xx = Umweltgefahren.
Nutzen Sie die Einstufung aus dem aktuellen SDB und erläutern Sie die relevanten Gefahren verständlich und tätigkeitsbezogen.
P-Sätze: Precautionary Statements
P-Sätze sind die Sicherheitsempfehlungen. Beispiele: P102 'Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen', P210 'Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellen fernhalten', P280 'Schutzhandschuhe / Schutzkleidung / Augenschutz / Gesichtsschutz tragen'.
Aus dem SDB müssen die für den Arbeitsplatz relevanten P-Sätze ausgewählt werden – nicht alle. Üblich sind 5–10 P-Sätze pro Betriebsanweisung.
Gleichen Sie die im Entwurf verwendeten Gefahren- und Sicherheitshinweise mit dem aktuellen SDB und der konkreten Tätigkeit ab. Die Auswahl wird vor der Freigabe fachkundig geprüft.
Signalwort: Gefahr oder Achtung
'Gefahr' wird verwendet, wenn der Stoff einer schwerwiegenden Gefahrenkategorie zugeordnet ist. 'Achtung' bei niedrigeren Kategorien.
Das Signalwort steht prominent über den Piktogrammen in der Betriebsanweisung – zur sofortigen Wahrnehmbarkeit.
