Gefährdungsbeurteilung erstellen – der komplette Leitfaden
Alles was Sie wissen müssen: Was ist eine GBU? Wer muss sie erstellen? Die 7 Schritte nach GDA-Leitlinie. Mit Vorlagen, Beispielen und direktem Zugang zum KI-Tool.
Typische Fehler bei der Gefährdungsbeurteilung
Diese Fehler machen die meisten Betriebe
Zu allgemein
Generische Vorlagen ohne branchenspezifische Gefährdungen sind wertlos für die Praxis.
Keine Dokumentation
Mundliche Absprachen reichen nicht. § 6 ArbSchG verlangt eine schriftliche Dokumentation.
Nie aktualisiert
Einmal erstellt und vergessen. Die GBU muss bei Änderungen und regelmäßig ueberprueft werden.
Psychische Belastung vergessen
Seit 2013 Pflicht, aber in den meisten GBUs fehlt sie komplett.
Die 7 Schritte der Gefährdungsbeurteilung
Nach GDA-Leitlinie – so gehen Sie systematisch vor
1. Arbeitsbereiche festlegen
Unterteilen Sie Ihren Betrieb in sinnvolle Einheiten: nach Tätigkeiten, Arbeitsplätzen oder Personengruppen.
2. Gefährdungen ermitteln
Systematisch nach den 11 GDA-Gefährdungsfaktoren: mechanisch, elektrisch, Gefahrstoffe, biologisch, Brand, thermisch, physikalisch, Umgebung, physisch, psychisch, sonstige.
3. Risiko bewerten
Eintrittswahrscheinlichkeit x Schadensausmass nach Nohl-Risikomatrix. Ergebnis: geringes, mittleres oder hohes Risiko.
4. Maßnahmen festlegen
STOP-Prinzip: Substitution → Technisch → Organisatorisch → Persönlich. Verantwortliche und Fristen definieren.
5. Maßnahmen umsetzen
Maßnahmen in die Praxis umsetzen. Verantwortliche informieren, Beschaeftigte unterweisen.
6. Wirksamkeit prüfen
Wurden die Maßnahmen umgesetzt? Sind sie wirksam? Gibt es neue Gefährdungen?
7. Dokumentation fortschreiben
GBU regelmäßig aktualisieren: bei geänderten Arbeitsverfahren, nach Unfällen, neuen Vorschriften oder mindestens alle 1–2 Jahre.
So sieht Ihre fertige GBU aus
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Das sagen unsere Kunden
Von Handwerksmeistern bis Sicherheitsfachkräften – MeineGBU überzeugt im Alltag.
“Endlich eine Lösung, die mich nicht Tage kostet. Die GBU war in ca. 10 Minuten fertig und die SiFa-Prüfung hat alles abgerundet. Absolute Empfehlung.”
Thomas M.
Handwerksmeister, Metallbau
“Als Sicherheitsfachkraft nutze ich MeineGBU als Ausgangsbasis und passe die Ergebnisse dann an. Das spart mir enorm viel Zeit bei der Dokumentation.”
Sandra K.
SiFa, Logistikunternehmen
“Bei der letzten BG-Prüfung wurde unsere GBU als 'angemessen durchgeführt' bewertet. Die Nohl-Matrix und STOP-Dokumentation haben überzeugt.”
Jürgen W.
Geschäftsführer, Elektrobetrieb
“Wir erstellen GBUs für verschiedene Baustellen und Gewerke. Früher hat das pro GBU mindestens einen halben Tag gedauert. Jetzt 10 Minuten – bei besserer Qualität.”
Michael R.
Bauleiter, Tiefbau
“Als kleiner Pflegedienst hatten wir nie die Ressourcen für ordentliche Gefährdungsbeurteilungen. MeineGBU hat das komplett verändert. Einfach, schnell, professionell.”
Petra H.
Inhaberin, Pflegedienst
Häufig gestellte Fragen
Eine Gefährdungsbeurteilung ist die systematische Ermittlung und Bewertung aller Gefährdungen, denen Beschäftigte bei ihrer Arbeit ausgesetzt sind. Sie ist nach § 5 ArbSchG für jeden Arbeitgeber gesetzlich vorgeschrieben.
Jeder Arbeitgeber – unabhängig von der Betriebsgröße. Auch ein Betrieb mit nur einem Angestellten braucht eine GBU. Die Verantwortung kann an fachkundige Personen delegiert werden.
Tätigkeitsbezogen, arbeitsplatzbezogen, personenbezogen, anlassbezogen (z.B. Mutterschutz) und gefahrstoffbezogen (nach GefStoffV).
Bei Änderungen der Arbeitsverhältnisse, nach Unfällen, bei neuen Erkenntnissen und mindestens alle 1-2 Jahre. Eine anlasslose Überprüfung ist empfehlenswert.
Bußgeld bis 25.000€ nach ArbSchG. Bei Arbeitsunfällen ohne GBU kann der Arbeitgeber persönlich haften – strafrechtlich und zivilrechtlich.
Grundsatzlich ja, aber Sie müssen fachkundig sein oder sich fachkundig beraten lassen. MeineGBU kombiniert KI-Analyse mit optionaler SiFa-Prüfung.
Beim Berater: 500–2.000 € pro GBU. Bei MeineGBU: 1 Sicherheitsmünze (99 €) für den KI-Entwurf oder 2 Sicherheitsmünzen (198 €) für SiFa-geprüft. Mit Sicherheitsmünzen-Paketen bis zu 50 % günstiger.
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