Gefährdungsbeurteilung richtig dokumentieren
Die Gefährdungsbeurteilung muss dokumentiert werden – das fordert § 6 ArbSchG. Aber was muss drinstehen? Welche Form? Wie lange aufbewahren? MeineGBU erstellt automatisch eine vollständige, rechtskonforme Dokumentation.
Was gehört in die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung?
Dokumentiert werden müssen mindestens das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die festgelegten Arbeitsschutzmaßnahmen und das Ergebnis ihrer Überprüfung. Praktisch gehören Arbeitsbereich, Tätigkeit, Gefährdungen, Risikobewertung, Maßnahmen, Verantwortliche, Fristen, Wirksamkeitskontrolle, Datum und Ersteller dazu.
Gesetz
§ 6 ArbSchG
Form
Papier, Excel oder digital
Pflichtinhalt
Ergebnis, Maßnahmen, Prüfung
Nachweis
bei BG/Behörde vorzeigbar
Geprüft von Manuel Streit, Fachkraft für Arbeitssicherheit
Die Inhalte basieren auf ArbSchG, GDA-Systematik, Nohl-Risikomatrix und praktischer FaSi-Erfahrung. Letzte inhaltliche Prüfung: 20.05.2026
Fachquellen
Was bei der GBU-Dokumentation schiefgehen kann
Häufige Fehler, die bei Kontrollen auffallen
Inhalt unvollständig
Gefährdungen erkannt, aber keine Maßnahmen dokumentiert? Risikobewertung fehlt? Die Behörde akzeptiert das nicht.
Nicht aktuell
Die GBU muss den aktuellen Stand der Arbeitsbedingungen widerspiegeln. Eine veraltete Dokumentation ist so gut wie keine.
Formfehler
Kein Datum, kein Ersteller benannt, keine Maßnahmenkontrolle dokumentiert – formale Mängel machen die GBU angreifbar.
Beweislastumkehr bei Unfall
Ohne dokumentierte GBU liegt die Beweislast beim Arbeitgeber. Er muss nachweisen, dass er alles richtig gemacht hat.
MeineGBU dokumentiert automatisch korrekt
Alle Anforderungen nach § 6 ArbSchG erfüllt
Vollständiger Inhalt
Arbeitsbereich, Gefährdungen, Risikobewertung, Maßnahmen, Wirksamkeitsprüfung – alles dokumentiert.
Risikomatrix nach Nohl
Professionelle Risikobewertung mit Eintrittswahrscheinlichkeit × Schadensausmaß – farblich kodiert.
Rechtsgrundlagen zugeordnet
Jede Gefährdung mit der passenden Rechtsvorschrift verknüpft (ArbSchG, DGUV, BetrSichV, GefStoffV).
Druckfertige Excel-Datei
Professionell formatiertes Deckblatt mit Betriebsdaten, Datum, Ersteller – jederzeit vorzeigbar.
Optional SiFa-geprüft
Eine von einer Fachkraft für Arbeitssicherheit freigegebene GBU ist die stärkste Dokumentation.
Editierbar für Updates
Die Excel-Datei ist voll editierbar – perfekt für die Fortschreibung und Aktualisierung der Dokumentation.
So sieht Ihre fertige GBU aus
Überzeugen Sie sich selbst: Eine echte Gefährdungsbeurteilung für ein Nagelstudio – erstellt mit MeineGBU. 6 Reiter, vollständig rechtskonform.

Webinterface-Beispiele aus der Praxis
Screenshots aus verschiedenen Tätigkeiten und Arbeitsbereichen: Gefährdungen, Risikostufen und Sonderreiter direkt im Dashboard bearbeiten.

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Das sagen unsere Kunden
Echte Rückmeldungen aus LinkedIn – von Sicherheitsfachkräften und Praxisanwendern.
“MeineGBU ist eine super Unterstützung im Tagesgeschäft. Innerhalb weniger Minuten entsteht eine fertige Beurteilung der Arbeitsbedingungen, strukturiert nach STOP-Prinzip und in Excel jederzeit anpassbar.”
“Das ist kein klassisches Tool, sondern ein durchdachter Arbeitsschutz-Workflow: schnelle GBU-Erstellung, klare Risikobewertungen, starke Excel-Dokumentation und der direkte Weg zur Unterweisung.”
Häufig gestellte Fragen
Nach § 6 ArbSchG: das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die festgelegten Maßnahmen und das Ergebnis ihrer Überprüfung. Konkret: Arbeitsbereich, Gefährdungen, Risikobewertung, Schutzmaßnahmen, Umsetzungsstatus, Datum und Ersteller.
Keine bestimmte Form. Die Dokumentation kann in Papierform, elektronisch oder als Kombination erfolgen. Eine Excel-Datei, wie MeineGBU sie erstellt, ist eine anerkannte und praxisübliche Form.
Mindestens 2 Jahre nach der letzten Eintragung. Bei Gefahrstoffen und biologischen Arbeitsstoffen gelten längere Fristen (bis zu 40 Jahre). Empfehlung: Dauerhaft aufbewahren.
Nein. Die Dokumentation muss zwingend die festgelegten Maßnahmen enthalten. Eine GBU, die nur Gefährdungen listet aber keine Maßnahmen festlegt, ist rechtlich unvollständig.
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