§ 6 ArbSchG · Dokumentationspflicht · Nachweispflicht

Gefährdungsbeurteilung richtig dokumentieren

Die Gefährdungsbeurteilung muss dokumentiert werden – das fordert § 6 ArbSchG. Aber was muss drinstehen? Welche Form? Wie lange aufbewahren? MeineGBU erstellt automatisch eine vollständige, rechtskonforme Dokumentation.

Erfüllt § 6 ArbSchG
Vollständige Dokumentation
In ca. 10 Minuten
Kurzantwort

Was gehört in die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung?

Dokumentiert werden müssen mindestens das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die festgelegten Arbeitsschutzmaßnahmen und das Ergebnis ihrer Überprüfung. Praktisch gehören Arbeitsbereich, Tätigkeit, Gefährdungen, Risikobewertung, Maßnahmen, Verantwortliche, Fristen, Wirksamkeitskontrolle, Datum und Ersteller dazu.

Dokumentierte GBU erstellen

Gesetz

§ 6 ArbSchG

Form

Papier, Excel oder digital

Pflichtinhalt

Ergebnis, Maßnahmen, Prüfung

Nachweis

bei BG/Behörde vorzeigbar

Fachlich geprüft

Geprüft von Manuel Streit, Fachkraft für Arbeitssicherheit

Die Inhalte basieren auf ArbSchG, GDA-Systematik, Nohl-Risikomatrix und praktischer FaSi-Erfahrung. Letzte inhaltliche Prüfung: 20.05.2026

FaSi + KI-Workflow
500+
GBUs erstellt
120+
Zufriedene Kunden
ca. 10 Min
Durchschnittliche Erstellzeit
100%
Rechtskonform nach ArbSchG
Herausforderungen

Was bei der GBU-Dokumentation schiefgehen kann

Häufige Fehler, die bei Kontrollen auffallen

Inhalt unvollständig

Gefährdungen erkannt, aber keine Maßnahmen dokumentiert? Risikobewertung fehlt? Die Behörde akzeptiert das nicht.

Nicht aktuell

Die GBU muss den aktuellen Stand der Arbeitsbedingungen widerspiegeln. Eine veraltete Dokumentation ist so gut wie keine.

Formfehler

Kein Datum, kein Ersteller benannt, keine Maßnahmenkontrolle dokumentiert – formale Mängel machen die GBU angreifbar.

Beweislastumkehr bei Unfall

Ohne dokumentierte GBU liegt die Beweislast beim Arbeitgeber. Er muss nachweisen, dass er alles richtig gemacht hat.

Funktionen

MeineGBU dokumentiert automatisch korrekt

Alle Anforderungen nach § 6 ArbSchG erfüllt

Vollständiger Inhalt

Arbeitsbereich, Gefährdungen, Risikobewertung, Maßnahmen, Wirksamkeitsprüfung – alles dokumentiert.

Risikomatrix nach Nohl

Professionelle Risikobewertung mit Eintrittswahrscheinlichkeit × Schadensausmaß – farblich kodiert.

Rechtsgrundlagen zugeordnet

Jede Gefährdung mit der passenden Rechtsvorschrift verknüpft (ArbSchG, DGUV, BetrSichV, GefStoffV).

Druckfertige Excel-Datei

Professionell formatiertes Deckblatt mit Betriebsdaten, Datum, Ersteller – jederzeit vorzeigbar.

Optional SiFa-geprüft

Eine von einer Fachkraft für Arbeitssicherheit freigegebene GBU ist die stärkste Dokumentation.

Editierbar für Updates

Die Excel-Datei ist voll editierbar – perfekt für die Fortschreibung und Aktualisierung der Dokumentation.

Echte Beispiel-GBU

So sieht Ihre fertige GBU aus

Überzeugen Sie sich selbst: Eine echte Gefährdungsbeurteilung für ein Nagelstudio – erstellt mit MeineGBU. 6 Reiter, vollständig rechtskonform.

Gefährdungsbeurteilung mit Risikobewertung nach Nohl – Nagelstudio Beispiel

Webinterface-Beispiele aus der Praxis

Screenshots aus verschiedenen Tätigkeiten und Arbeitsbereichen: Gefährdungen, Risikostufen und Sonderreiter direkt im Dashboard bearbeiten.

MeineGBU Webinterface mit Gefährdungen für Traktorarbeiten in der Landwirtschaft

Beispiel-GBU kostenlos herunterladen

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Kundenstimmen

Das sagen unsere Kunden

Echte Rückmeldungen aus LinkedIn – von Sicherheitsfachkräften und Praxisanwendern.

MeineGBU ist eine super Unterstützung im Tagesgeschäft. Innerhalb weniger Minuten entsteht eine fertige Beurteilung der Arbeitsbedingungen, strukturiert nach STOP-Prinzip und in Excel jederzeit anpassbar.

Werner Bläsius

Werner Bläsius

Geschäftsführer

Das ist kein klassisches Tool, sondern ein durchdachter Arbeitsschutz-Workflow: schnelle GBU-Erstellung, klare Risikobewertungen, starke Excel-Dokumentation und der direkte Weg zur Unterweisung.

Filip Kopta

Filip Kopta

Fachkraft für Arbeitssicherheit

Echt klasse, wie schnell und einfach das über MeineGBU geht. Ich bin wirklich erstaunt.

Kevin Dierselhuis

Kevin Dierselhuis

Fachkraft für Arbeitssicherheit

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Nach § 6 ArbSchG: das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die festgelegten Maßnahmen und das Ergebnis ihrer Überprüfung. Konkret: Arbeitsbereich, Gefährdungen, Risikobewertung, Schutzmaßnahmen, Umsetzungsstatus, Datum und Ersteller.

Keine bestimmte Form. Die Dokumentation kann in Papierform, elektronisch oder als Kombination erfolgen. Eine Excel-Datei, wie MeineGBU sie erstellt, ist eine anerkannte und praxisübliche Form.

Mindestens 2 Jahre nach der letzten Eintragung. Bei Gefahrstoffen und biologischen Arbeitsstoffen gelten längere Fristen (bis zu 40 Jahre). Empfehlung: Dauerhaft aufbewahren.

Nein. Die Dokumentation muss zwingend die festgelegten Maßnahmen enthalten. Eine GBU, die nur Gefährdungen listet aber keine Maßnahmen festlegt, ist rechtlich unvollständig.

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