Gefährdungsbeurteilung Homeoffice
Auch im Homeoffice haben Sie als Arbeitgeber eine Fursorgepflicht. Ergonomie, psychische Belastung und Isolation müssen beurteilt werden.
Geprüft von Manuel Streit, Fachkraft für Arbeitssicherheit
Die Inhalte basieren auf ArbSchG, GDA-Systematik, Nohl-Risikomatrix und praktischer FaSi-Erfahrung. Letzte inhaltliche Prüfung: Laufend aktualisiert
Gefährdungen im Homeoffice
Ergonomie-Mängel
Küchentisch statt Schreibtisch, Laptop statt Monitor – fehlende ergonomische Ausstattung.
Psychische Belastung
Isolation, Entgrenzung von Arbeit und Privatleben, standdige Erreichbarkeit.
Telearbeit vs. Mobil
Wichtiger Unterschied: Telearbeit (fester Heimarbeitsplatz) vs. mobiles Arbeiten (wechselnde Orte) – unterschiedliche Pflichten!
Beleuchtung & Raumklima
Unzureichende Beleuchtung, Bildschirmreflexionen, fehlende Luftung im Arbeitszimmer.
MeineGBU für Homeoffice
Telearbeit differenziert
Unterscheidet zwischen Telearbeit (ArbStattV) und mobilem Arbeiten.
Ergonomie-Check
Bewertet Bildschirmarbeitsplatz, Stuhl, Tisch, Beleuchtung im Homeoffice.
Psychische Belastung
Isolation, Entgrenzung, Erreichbarkeit – alle relevanten Faktoren.
Excel-Dokumentation
Nachweisbare GBU-Dokumentation für den Homeoffice-Arbeitsplatz.
SiFa-Prüfung verfügbar
Empfohlen bei größerer Anzahl von Homeoffice-Arbeitsplätzen.
Aktuell 2026
Berücksichtigt aktuelle Rechtslage und Empfehlungen für hybrides Arbeiten.
So sieht Ihre fertige GBU aus
Überzeugen Sie sich selbst: Eine echte Gefährdungsbeurteilung für ein Nagelstudio – erstellt mit MeineGBU. 6 Reiter, vollständig rechtskonform.

Webinterface-Beispiele aus der Praxis
Screenshots aus verschiedenen Tätigkeiten und Arbeitsbereichen: Gefährdungen, Risikostufen und Sonderreiter direkt im Dashboard bearbeiten.

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Das sagen unsere Kunden
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“Das ist kein klassisches Tool, sondern ein durchdachter Arbeitsschutz-Workflow: schnelle GBU-Erstellung, klare Risikobewertungen, starke Excel-Dokumentation und der direkte Weg zur Unterweisung.”
Häufig gestellte Fragen
Ja, der Arbeitgeber hat auch im Homeoffice eine Fursorgepflicht. Bei Telearbeit (fester Heimarbeitsplatz) gelten die vollen ArbStattV-Anforderungen.
Telearbeit: fester Bildschirmarbeitsplatz zu Hause, vom Arbeitgeber eingerichtet → volle ArbStattV. Mobiles Arbeiten: wechselnde Orte (Cafe, Zug) → Fursorgepflicht, aber weniger formale Anforderungen.
Bei Telearbeit ja – der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass der Arbeitsplatz den Anforderungen entspricht. Bei mobilem Arbeiten muss er unterweisen und Gefährdungen beurteilen.
Soziale Isolation, Entgrenzung (kein Feierabend), ständige Erreichbarkeit, fehlende Trennung von Arbeit und Privatleben, eingeschrankte Kommunikation.
Weitere Gefährdungsbeurteilungen
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