Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz – IMMER Pflicht
Wussten Sie? Seit dem MuSchG 2018 müssen Sie für JEDEN Arbeitsplatz eine anlassunabhängige Mutterschutz-GBU vorhalten – nicht erst bei Schwangerschaft.
Geprüft von Manuel Streit, Fachkraft für Arbeitssicherheit
Die Inhalte basieren auf ArbSchG, GDA-Systematik, Nohl-Risikomatrix und praktischer FaSi-Erfahrung. Letzte inhaltliche Prüfung: Laufend aktualisiert
Was viele Betriebe nicht wissen
Anlassunabhängige Pflicht
Die GBU muss VOR einer Schwangerschaft für jeden Arbeitsplatz vorliegen – nicht erst wenn eine Mitarbeiterin schwanger ist.
Bußgeld bei Verstoss
Fehlende Mutterschutz-GBU ist eine Ordnungswidrigkeit. Bußgeld bis 30.000€ möglich.
Unverantwortbare Gefährdungen
Bei Feststellung unverantwortbarer Gefährdungen greifen automatisch Beschäftigungsverbote.
Dokumentationspflicht
Die Beurteilung muss dokumentiert und der Mitarbeiterin bei Schwangerschaftsmeldung mitgeteilt werden.
MeineGBU für den Mutterschutz
Anlassunabhängig
Erstellen Sie die GBU proaktiv für jeden Arbeitsplatz – wie vom MuSchG gefordert.
Unverantwortbare Gefährdungen
Automatische Erkennung von Tätigkeiten, die für werdende Mutter verboten sind.
MuSchG § 10-12 konform
Erfüllt alle Anforderungen des Mutterschutzgesetzes 2018.
Excel-Dokumentation
Nachweisbare Dokumentation mit Maßnahmen und Beschäftigungsverboten.
SiFa-Prüfung verfügbar
Besonders empfohlen für Arbeitsplätze mit hohem Gefährdungspotenzial.
Für alle Arbeitsplätze
Büro, Produktion, Pflege, Handwerk – uberall erforderlich.
So sieht Ihre fertige GBU aus
Überzeugen Sie sich selbst: Eine echte Gefährdungsbeurteilung für ein Nagelstudio – erstellt mit MeineGBU. 6 Reiter, vollständig rechtskonform.

Webinterface-Beispiele aus der Praxis
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Das sagen unsere Kunden
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“MeineGBU ist eine super Unterstützung im Tagesgeschäft. Innerhalb weniger Minuten entsteht eine fertige Beurteilung der Arbeitsbedingungen, strukturiert nach STOP-Prinzip und in Excel jederzeit anpassbar.”
“Das ist kein klassisches Tool, sondern ein durchdachter Arbeitsschutz-Workflow: schnelle GBU-Erstellung, klare Risikobewertungen, starke Excel-Dokumentation und der direkte Weg zur Unterweisung.”
Häufig gestellte Fragen
Ja, nach § 10 MuSchG muss der Arbeitgeber für JEDEN Arbeitsplatz im Voraus beurteilen, ob Gefährdungen für schwangere oder stillende Frauen bestehen.
Sie müssen die GBU sofort nachholen. Bis dahin gelten Beschäftigungsverbote. Es drohen Bußgelder und Sie machen sich schadensersatzpflichtig.
Gefährdungen, die die Gesundheit von Mutter oder Kind gefahrden. Dazu zählen: Gefahrstoffe, schweres Heben (>5 kg), Nachtarbeit, Lärm, extreme Temperaturen.
Seit dem neuen Mutterschutzgesetz vom 01.01.2018. Viele Betriebe haben diese Pflicht noch nicht umgesetzt.
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