Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz – IMMER Pflicht
Wussten Sie? Seit dem MuSchG 2018 müssen Sie für JEDEN Arbeitsplatz eine anlassunabhängige Mutterschutz-GBU vorhalten – nicht erst bei Schwangerschaft.
Was viele Betriebe nicht wissen
Anlassunabhängige Pflicht
Die GBU muss VOR einer Schwangerschaft für jeden Arbeitsplatz vorliegen – nicht erst wenn eine Mitarbeiterin schwanger ist.
Bußgeld bei Verstoss
Fehlende Mutterschutz-GBU ist eine Ordnungswidrigkeit. Bußgeld bis 30.000€ möglich.
Unverantwortbare Gefährdungen
Bei Feststellung unverantwortbarer Gefährdungen greifen automatisch Beschäftigungsverbote.
Dokumentationspflicht
Die Beurteilung muss dokumentiert und der Mitarbeiterin bei Schwangerschaftsmeldung mitgeteilt werden.
MeineGBU für den Mutterschutz
Anlassunabhängig
Erstellen Sie die GBU proaktiv für jeden Arbeitsplatz – wie vom MuSchG gefordert.
Unverantwortbare Gefährdungen
Automatische Erkennung von Tätigkeiten, die für werdende Mutter verboten sind.
MuSchG § 10-12 konform
Erfüllt alle Anforderungen des Mutterschutzgesetzes 2018.
Excel-Dokumentation
Nachweisbare Dokumentation mit Maßnahmen und Beschäftigungsverboten.
SiFa-Prüfung verfügbar
Besonders empfohlen für Arbeitsplätze mit hohem Gefährdungspotenzial.
Für alle Arbeitsplätze
Büro, Produktion, Pflege, Handwerk – uberall erforderlich.
So sieht Ihre fertige GBU aus
Überzeugen Sie sich selbst: Eine echte Gefährdungsbeurteilung für ein Nagelstudio – erstellt mit MeineGBU. 6 Reiter, vollständig rechtskonform.

Webinterface-Beispiele aus der Praxis
Screenshots aus verschiedenen Tätigkeiten und Arbeitsbereichen: Gefährdungen, Risikostufen und Sonderreiter direkt im Dashboard bearbeiten.

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Das sagen unsere Kunden
Von Handwerksmeistern bis Sicherheitsfachkräften – MeineGBU überzeugt im Alltag.
“Endlich eine Lösung, die mich nicht Tage kostet. Die GBU war in ca. 10 Minuten fertig und die SiFa-Prüfung hat alles abgerundet. Absolute Empfehlung.”
Thomas M.
Handwerksmeister, Metallbau
“Als Sicherheitsfachkraft nutze ich MeineGBU als Ausgangsbasis und passe die Ergebnisse dann an. Das spart mir enorm viel Zeit bei der Dokumentation.”
Sandra K.
SiFa, Logistikunternehmen
“Bei der letzten BG-Prüfung wurde unsere GBU als 'angemessen durchgeführt' bewertet. Die Nohl-Matrix und STOP-Dokumentation haben überzeugt.”
Jürgen W.
Geschäftsführer, Elektrobetrieb
“Wir erstellen GBUs für verschiedene Baustellen und Gewerke. Früher hat das pro GBU mindestens einen halben Tag gedauert. Jetzt 10 Minuten – bei besserer Qualität.”
Michael R.
Bauleiter, Tiefbau
“Als kleiner Pflegedienst hatten wir nie die Ressourcen für ordentliche Gefährdungsbeurteilungen. MeineGBU hat das komplett verändert. Einfach, schnell, professionell.”
Petra H.
Inhaberin, Pflegedienst
Häufig gestellte Fragen
Ja, nach § 10 MuSchG muss der Arbeitgeber für JEDEN Arbeitsplatz im Voraus beurteilen, ob Gefährdungen für schwangere oder stillende Frauen bestehen.
Sie müssen die GBU sofort nachholen. Bis dahin gelten Beschäftigungsverbote. Es drohen Bußgelder und Sie machen sich schadensersatzpflichtig.
Gefährdungen, die die Gesundheit von Mutter oder Kind gefahrden. Dazu zählen: Gefahrstoffe, schweres Heben (>5 kg), Nachtarbeit, Lärm, extreme Temperaturen.
Seit dem neuen Mutterschutzgesetz vom 01.01.2018. Viele Betriebe haben diese Pflicht noch nicht umgesetzt.
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