Alleinarbeit · DGUV Regel 112-139 · Notfallkonzept

Gefährdungsbeurteilung für Alleinarbeit

Wer allein arbeitet, kann im Notfall nicht auf Hilfe zählen. Die Gefährdungsbeurteilung muss Alleinarbeit besonders berücksichtigen – mit Notfallkonzept und Schutzmaßnahmen nach DGUV Regel 112-139.

Nach DGUV Regel 112-139
Alleinarbeitsplätze bewertet
In ca. 10 Minuten
Fachlich geprüft

Geprüft von Manuel Streit, Fachkraft für Arbeitssicherheit

Die Inhalte basieren auf ArbSchG, GDA-Systematik, Nohl-Risikomatrix und praktischer FaSi-Erfahrung. Letzte inhaltliche Prüfung: Laufend aktualisiert

FaSi + KI-Workflow
500+
GBUs erstellt
120+
Zufriedene Kunden
ca. 10 Min
Durchschnittliche Erstellzeit
100%
Rechtskonform nach ArbSchG
Herausforderungen

Risiken bei Alleinarbeit

Ohne GBU ist Alleinarbeit nicht zulässig

Keine Hilfe im Notfall

Alleinarbeitende können bei Verletzung, Bewusstlosigkeit oder medizinischem Notfall keine Kolleginnen oder Kollegen rufen.

Erhöhtes Unfallrisiko

Ohne Aufsicht steigt die Gefahr: fehlende Absicherung, Übermüdung, Abkürzungen bei Sicherheitsmaßnahmen.

Überfallgefahr

Alleinarbeit in Spätschicht, Tankstellen, Kiosken, Sicherheitsdienst – das Überfallrisiko muss bewertet werden.

Arbeitgeber haftet

Ohne GBU für Alleinarbeit trägt der Arbeitgeber das volle Haftungsrisiko. Regress und persönliche Verantwortung drohen.

Funktionen

Alleinarbeit rechtssicher gestalten

MeineGBU berücksichtigt alle Anforderungen

Alleinarbeit erkannt

Die KI identifiziert Alleinarbeitssituationen und bewertet die spezifischen Risiken nach DGUV Regel 112-139.

Notfallkonzept integriert

Personen-Notsignal-Anlagen (PNA), Kontrollgänge, Totmann-Schaltungen – passende Schutzmaßnahmen je nach Gefährdungsstufe.

Professionelle Excel-Datei

Dokumentation mit Risikobewertung, Maßnahmenplan und Alleinarbeits-Einstufung – bereit für BG und Behörde.

Optional SiFa-geprüft

Gerade bei Alleinarbeit empfohlen: Prüfung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Rechtskonform

Erfüllt ArbSchG, DGUV Vorschrift 1, DGUV Regel 112-139 und DGUV Information 212-139.

In ca. 10 Minuten fertig

Schnell und unkompliziert – gerade für Betriebe, die Alleinarbeit bisher nicht in der GBU berücksichtigt haben.

Echte Beispiel-GBU

So sieht Ihre fertige GBU aus

Überzeugen Sie sich selbst: Eine echte Gefährdungsbeurteilung für ein Nagelstudio – erstellt mit MeineGBU. 6 Reiter, vollständig rechtskonform.

Gefährdungsbeurteilung mit Risikobewertung nach Nohl – Nagelstudio Beispiel

Webinterface-Beispiele aus der Praxis

Screenshots aus verschiedenen Tätigkeiten und Arbeitsbereichen: Gefährdungen, Risikostufen und Sonderreiter direkt im Dashboard bearbeiten.

MeineGBU Webinterface mit Gefährdungen für Traktorarbeiten in der Landwirtschaft

Beispiel-GBU kostenlos herunterladen

Tragen Sie Ihre E-Mail-Adresse ein und laden Sie die vollständige Beispiel-GBU als Excel-Datei herunter – kostenlos und unverbindlich.

Kein Spam. Ihre Daten werden gemäß unserer Datenschutzerklärung verarbeitet.

Kundenstimmen

Das sagen unsere Kunden

Echte Rückmeldungen aus LinkedIn – von Sicherheitsfachkräften und Praxisanwendern.

MeineGBU ist eine super Unterstützung im Tagesgeschäft. Innerhalb weniger Minuten entsteht eine fertige Beurteilung der Arbeitsbedingungen, strukturiert nach STOP-Prinzip und in Excel jederzeit anpassbar.

Werner Bläsius

Werner Bläsius

Geschäftsführer

Das ist kein klassisches Tool, sondern ein durchdachter Arbeitsschutz-Workflow: schnelle GBU-Erstellung, klare Risikobewertungen, starke Excel-Dokumentation und der direkte Weg zur Unterweisung.

Filip Kopta

Filip Kopta

Fachkraft für Arbeitssicherheit

Echt klasse, wie schnell und einfach das über MeineGBU geht. Ich bin wirklich erstaunt.

Kevin Dierselhuis

Kevin Dierselhuis

Fachkraft für Arbeitssicherheit

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Nein. Alleinarbeit ist erlaubt, wenn eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt wurde und die notwendigen Schutzmaßnahmen getroffen sind. Bei bestimmten gefährlichen Arbeiten (z.B. Arbeiten unter Spannung, in Behältern) ist Alleinarbeit jedoch verboten.

Eine PNA ist ein technisches System, das automatisch Alarm auslöst, wenn eine alleinarbeitende Person bewusstlos wird oder einen Notfall hat (z.B. Totmann-Funktion, Lagesensor, Notruftaste). Sie ist ab Gefährdungsstufe 2 nach DGUV Regel 112-139 vorgeschrieben.

Je nach Risiko über Notruftaste, Totmann-Schaltung, Lagesensor, regelmäßige Kontrollanrufe oder eine Personen-Notsignal-Anlage. Die passende Lösung ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung.

Besonders relevant für: Sicherheitsdienste, Facility Management, Pflege (Hausbesuche), Landwirtschaft, Tankstellen, Spätverkauf, Reinigung, Handwerk (Einzelbaustellen) und alle Betriebe mit Nacht- oder Wochenendarbeit.

Für Schwangere ist Alleinarbeit stark eingeschränkt (§ 9 MuSchG – Notruf muss jederzeit möglich sein). Für Jugendliche gelten die Einschränkungen des JArbSchG – bei gefährlichen Arbeiten ist ständige Aufsicht erforderlich.

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