Gefährdungsbeurteilung für Alleinarbeit
Wer allein arbeitet, kann im Notfall nicht auf Hilfe zählen. Die Gefährdungsbeurteilung muss Alleinarbeit besonders berücksichtigen – mit Notfallkonzept und Schutzmaßnahmen nach DGUV Regel 112-139.
Geprüft von Manuel Streit, Fachkraft für Arbeitssicherheit
Die Inhalte basieren auf ArbSchG, GDA-Systematik, Nohl-Risikomatrix und praktischer FaSi-Erfahrung. Letzte inhaltliche Prüfung: Laufend aktualisiert
Kostenlose Vorlagen & Rechner
Die wichtigsten Einstiegspunkte für Arbeitgeber, die schnell eine prüffähige Gefährdungsbeurteilung brauchen.
GBU-Vorlagen
PDF, Word und Excel mit klarer Einordnung, was wirklich reicht.
Nohl-Rechner
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GBU-Software
KI, Excel-Export und SiFa-Prüfung statt Vorlagenchaos.
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Friseur-Checkliste
BGW, Hautschutz, G24, Feuchtarbeit und TRGS 530.
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7 Anlässe, Fristen und Praxistabelle für 2026.
Risiken bei Alleinarbeit
Ohne GBU ist Alleinarbeit nicht zulässig
Keine Hilfe im Notfall
Alleinarbeitende können bei Verletzung, Bewusstlosigkeit oder medizinischem Notfall keine Kolleginnen oder Kollegen rufen.
Erhöhtes Unfallrisiko
Ohne Aufsicht steigt die Gefahr: fehlende Absicherung, Übermüdung, Abkürzungen bei Sicherheitsmaßnahmen.
Überfallgefahr
Alleinarbeit in Spätschicht, Tankstellen, Kiosken, Sicherheitsdienst – das Überfallrisiko muss bewertet werden.
Arbeitgeber haftet
Ohne GBU für Alleinarbeit trägt der Arbeitgeber das volle Haftungsrisiko. Regress und persönliche Verantwortung drohen.
Alleinarbeit rechtssicher gestalten
MeineGBU berücksichtigt alle Anforderungen
Alleinarbeit erkannt
Die KI identifiziert Alleinarbeitssituationen und bewertet die spezifischen Risiken nach DGUV Regel 112-139.
Notfallkonzept integriert
Personen-Notsignal-Anlagen (PNA), Kontrollgänge, Totmann-Schaltungen – passende Schutzmaßnahmen je nach Gefährdungsstufe.
Professionelle Excel-Datei
Dokumentation mit Risikobewertung, Maßnahmenplan und Alleinarbeits-Einstufung – bereit für BG und Behörde.
Optional SiFa-geprüft
Gerade bei Alleinarbeit empfohlen: Prüfung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Rechtskonform
Erfüllt ArbSchG, DGUV Vorschrift 1, DGUV Regel 112-139 und DGUV Information 212-139.
In ca. 10 Minuten fertig
Schnell und unkompliziert – gerade für Betriebe, die Alleinarbeit bisher nicht in der GBU berücksichtigt haben.
So sieht Ihre fertige GBU aus
Überzeugen Sie sich selbst: Eine echte Gefährdungsbeurteilung für ein Nagelstudio – erstellt mit MeineGBU. 6 Reiter, vollständig rechtskonform.

Webinterface-Beispiele aus der Praxis
Screenshots aus verschiedenen Tätigkeiten und Arbeitsbereichen: Gefährdungen, Risikostufen und Sonderreiter direkt im Dashboard bearbeiten.

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“Das ist kein klassisches Tool, sondern ein durchdachter Arbeitsschutz-Workflow: schnelle GBU-Erstellung, klare Risikobewertungen, starke Excel-Dokumentation und der direkte Weg zur Unterweisung.”
Häufig gestellte Fragen
Nein. Alleinarbeit ist erlaubt, wenn eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt wurde und die notwendigen Schutzmaßnahmen getroffen sind. Bei bestimmten gefährlichen Arbeiten (z.B. Arbeiten unter Spannung, in Behältern) ist Alleinarbeit jedoch verboten.
Eine PNA ist ein technisches System, das automatisch Alarm auslöst, wenn eine alleinarbeitende Person bewusstlos wird oder einen Notfall hat (z.B. Totmann-Funktion, Lagesensor, Notruftaste). Sie ist ab Gefährdungsstufe 2 nach DGUV Regel 112-139 vorgeschrieben.
Je nach Risiko über Notruftaste, Totmann-Schaltung, Lagesensor, regelmäßige Kontrollanrufe oder eine Personen-Notsignal-Anlage. Die passende Lösung ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung.
Besonders relevant für: Sicherheitsdienste, Facility Management, Pflege (Hausbesuche), Landwirtschaft, Tankstellen, Spätverkauf, Reinigung, Handwerk (Einzelbaustellen) und alle Betriebe mit Nacht- oder Wochenendarbeit.
Für Schwangere ist Alleinarbeit stark eingeschränkt (§ 9 MuSchG – Notruf muss jederzeit möglich sein). Für Jugendliche gelten die Einschränkungen des JArbSchG – bei gefährlichen Arbeiten ist ständige Aufsicht erforderlich.
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