Wie oft muss eine Gefährdungsbeurteilung aktualisiert werden?
Ihre Gefährdungsbeurteilung ist nicht für die Ewigkeit. Diese Seite zeigt die 7 wichtigsten Aktualisierungsanlässe plus Fristentabelle 2026: sofort bei Änderungen, Gefahrstoffe alle 3 Jahre, Biostoffe alle 2 Jahre.
Wie oft muss eine Gefährdungsbeurteilung aktualisiert werden?
Das ArbSchG nennt keine allgemeine starre Jahresfrist. Die GBU muss aber sofort fortgeschrieben werden, wenn sich Arbeitsbedingungen ändern, ein Unfall passiert, neue Maschinen oder Gefahrstoffe eingesetzt werden oder neue Erkenntnisse vorliegen. Dazu kommen konkrete Prüffristen für einzelne Themen.
Sofort
bei Änderungen, Unfall oder neuen Erkenntnissen
Gefahrstoffe
spätestens alle 3 Jahre prüfen
Biostoffe
spätestens alle 2 Jahre prüfen
Praxis
allgemein alle 1-3 Jahre reviewen
Geprüft von Manuel Streit, Fachkraft für Arbeitssicherheit
Die Inhalte basieren auf ArbSchG, GDA-Systematik, Nohl-Risikomatrix und praktischer FaSi-Erfahrung. Letzte inhaltliche Prüfung: 31.05.2026
Fachquellen
7 Anlässe: Wann muss die GBU aktualisiert werden?
Diese Auslöser erfordern sofort eine Überarbeitung
Neue Arbeitsmittel oder Verfahren
Neue Maschine, neues Werkzeug, geänderter Arbeitsablauf? Die GBU muss unverzüglich angepasst werden.
Nach einem Arbeitsunfall
Jeder Arbeitsunfall oder Beinahe-Unfall erfordert eine Überprüfung und ggf. Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung.
Neue Vorschriften
Geänderte Gesetze, neue DGUV-Regeln, aktualisierte Technische Regeln – die GBU muss den aktuellen Rechtsstand abbilden.
Wie oft: regelmäßig 1-3 Jahre
Gefahrstoffe: alle 3 Jahre (§ 7 GefStoffV). Biostoffe: alle 2 Jahre (§ 4 BioStoffV). Allgemein: mindestens alle 1-3 Jahre prüfen.
Aktualisierung leicht gemacht
Veraltete GBU? In Minuten auf dem neuesten Stand
Neue GBU in Minuten
Erstellen Sie einfach eine neue, aktuelle GBU mit MeineGBU. Berücksichtigt alle aktuellen Vorschriften und Ihre veränderten Arbeitsbedingungen.
Aktueller Rechtsstand
Die KI kennt die aktuellen Gesetze, DGUV-Vorschriften und Technischen Regeln – Ihre neue GBU ist immer auf dem neuesten Stand.
Alte + neue GBU vergleichbar
Bewahren Sie die alte Excel-Datei auf und erstellen Sie die neue – so dokumentieren Sie die Fortschreibung lückenlos.
Dokumentierte Fortschreibung
Das Datum der Aktualisierung, der Anlass und die geänderten Maßnahmen werden automatisch dokumentiert.
Optional SiFa-geprüft
Besonders bei wesentlichen Änderungen empfohlen: SiFa-Prüfung der aktualisierten GBU.
Fristen je Anlass klar dokumentiert
Die Excel hält Anlass, Datum, geänderte Gefährdungen und neue Maßnahmen fest – wichtig bei BG- oder Behördenprüfung.
So sieht Ihre fertige GBU aus
Überzeugen Sie sich selbst: Eine echte Gefährdungsbeurteilung für ein Nagelstudio – erstellt mit MeineGBU. 6 Reiter, vollständig rechtskonform.

Webinterface-Beispiele aus der Praxis
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“MeineGBU ist eine super Unterstützung im Tagesgeschäft. Innerhalb weniger Minuten entsteht eine fertige Beurteilung der Arbeitsbedingungen, strukturiert nach STOP-Prinzip und in Excel jederzeit anpassbar.”
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Häufig gestellte Fragen
Das ArbSchG nennt keine feste allgemeine Frist. Praxisnah gilt: sofort bei Änderungen, nach Unfällen oder neuen Erkenntnissen und zusätzlich regelmäßig prüfen. Gefahrstoffe spätestens alle 3 Jahre, Biostoffe spätestens alle 2 Jahre, allgemein meist alle 1-3 Jahre.
Neue Maschinen, neue Arbeitsverfahren, Umzug, neue Gefahrstoffe, neue Personengruppen, Arbeitsunfälle, Beinahe-Unfälle, neue Vorschriften oder Hinweise aus Unterweisungen und Wirksamkeitskontrollen.
Eine veraltete GBU ist fast so schlimm wie keine: Die Behörde sieht, dass Gefährdungen nicht mehr korrekt bewertet sind. Bußgeld und Nachforderungen sind die Folge.
Ja. Die alte Version sollte archiviert werden (Aufbewahrungspflicht: mind. 2 Jahre). Sie dokumentiert den historischen Stand und ist bei Regressforderungen wichtig.
Grundsätzlich ja – die GBU kann fortgeschrieben werden. Allerdings ist es oft einfacher, eine komplett neue GBU zu erstellen und die alte zu archivieren. MeineGBU macht beides möglich.
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