Aktualisierung · Fristen · Fortschreibung

Wie oft muss eine Gefährdungsbeurteilung aktualisiert werden?

Ihre Gefährdungsbeurteilung ist nicht für die Ewigkeit. Diese Seite zeigt die 7 wichtigsten Aktualisierungsanlässe plus Fristentabelle 2026: sofort bei Änderungen, Gefahrstoffe alle 3 Jahre, Biostoffe alle 2 Jahre.

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Immer rechtskonform
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Kurzantwort

Wie oft muss eine Gefährdungsbeurteilung aktualisiert werden?

Das ArbSchG nennt keine allgemeine starre Jahresfrist. Die GBU muss aber sofort fortgeschrieben werden, wenn sich Arbeitsbedingungen ändern, ein Unfall passiert, neue Maschinen oder Gefahrstoffe eingesetzt werden oder neue Erkenntnisse vorliegen. Dazu kommen konkrete Prüffristen für einzelne Themen.

Aktuelle GBU erstellen

Sofort

bei Änderungen, Unfall oder neuen Erkenntnissen

Gefahrstoffe

spätestens alle 3 Jahre prüfen

Biostoffe

spätestens alle 2 Jahre prüfen

Praxis

allgemein alle 1-3 Jahre reviewen

Fachlich geprüft

Geprüft von Manuel Streit, Fachkraft für Arbeitssicherheit

Die Inhalte basieren auf ArbSchG, GDA-Systematik, Nohl-Risikomatrix und praktischer FaSi-Erfahrung. Letzte inhaltliche Prüfung: 31.05.2026

FaSi + KI-Workflow
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GBUs erstellt
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ca. 10 Min
Durchschnittliche Erstellzeit
100%
Rechtskonform nach ArbSchG
Herausforderungen

7 Anlässe: Wann muss die GBU aktualisiert werden?

Diese Auslöser erfordern sofort eine Überarbeitung

Neue Arbeitsmittel oder Verfahren

Neue Maschine, neues Werkzeug, geänderter Arbeitsablauf? Die GBU muss unverzüglich angepasst werden.

Nach einem Arbeitsunfall

Jeder Arbeitsunfall oder Beinahe-Unfall erfordert eine Überprüfung und ggf. Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung.

Neue Vorschriften

Geänderte Gesetze, neue DGUV-Regeln, aktualisierte Technische Regeln – die GBU muss den aktuellen Rechtsstand abbilden.

Wie oft: regelmäßig 1-3 Jahre

Gefahrstoffe: alle 3 Jahre (§ 7 GefStoffV). Biostoffe: alle 2 Jahre (§ 4 BioStoffV). Allgemein: mindestens alle 1-3 Jahre prüfen.

Funktionen

Aktualisierung leicht gemacht

Veraltete GBU? In Minuten auf dem neuesten Stand

Neue GBU in Minuten

Erstellen Sie einfach eine neue, aktuelle GBU mit MeineGBU. Berücksichtigt alle aktuellen Vorschriften und Ihre veränderten Arbeitsbedingungen.

Aktueller Rechtsstand

Die KI kennt die aktuellen Gesetze, DGUV-Vorschriften und Technischen Regeln – Ihre neue GBU ist immer auf dem neuesten Stand.

Alte + neue GBU vergleichbar

Bewahren Sie die alte Excel-Datei auf und erstellen Sie die neue – so dokumentieren Sie die Fortschreibung lückenlos.

Dokumentierte Fortschreibung

Das Datum der Aktualisierung, der Anlass und die geänderten Maßnahmen werden automatisch dokumentiert.

Optional SiFa-geprüft

Besonders bei wesentlichen Änderungen empfohlen: SiFa-Prüfung der aktualisierten GBU.

Fristen je Anlass klar dokumentiert

Die Excel hält Anlass, Datum, geänderte Gefährdungen und neue Maßnahmen fest – wichtig bei BG- oder Behördenprüfung.

Echte Beispiel-GBU

So sieht Ihre fertige GBU aus

Überzeugen Sie sich selbst: Eine echte Gefährdungsbeurteilung für ein Nagelstudio – erstellt mit MeineGBU. 6 Reiter, vollständig rechtskonform.

Gefährdungsbeurteilung mit Risikobewertung nach Nohl – Nagelstudio Beispiel

Webinterface-Beispiele aus der Praxis

Screenshots aus verschiedenen Tätigkeiten und Arbeitsbereichen: Gefährdungen, Risikostufen und Sonderreiter direkt im Dashboard bearbeiten.

MeineGBU Webinterface mit Gefährdungen für Traktorarbeiten in der Landwirtschaft

Beispiel-GBU kostenlos herunterladen

Tragen Sie Ihre E-Mail-Adresse ein und laden Sie die vollständige Beispiel-GBU als Excel-Datei herunter – kostenlos und unverbindlich.

Kein Spam. Ihre Daten werden gemäß unserer Datenschutzerklärung verarbeitet.

Kundenstimmen

Das sagen unsere Kunden

Echte Rückmeldungen aus LinkedIn – von Sicherheitsfachkräften und Praxisanwendern.

MeineGBU ist eine super Unterstützung im Tagesgeschäft. Innerhalb weniger Minuten entsteht eine fertige Beurteilung der Arbeitsbedingungen, strukturiert nach STOP-Prinzip und in Excel jederzeit anpassbar.

Werner Bläsius

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Geschäftsführer

Das ist kein klassisches Tool, sondern ein durchdachter Arbeitsschutz-Workflow: schnelle GBU-Erstellung, klare Risikobewertungen, starke Excel-Dokumentation und der direkte Weg zur Unterweisung.

Filip Kopta

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Fachkraft für Arbeitssicherheit

Echt klasse, wie schnell und einfach das über MeineGBU geht. Ich bin wirklich erstaunt.

Kevin Dierselhuis

Kevin Dierselhuis

Fachkraft für Arbeitssicherheit

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Das ArbSchG nennt keine feste allgemeine Frist. Praxisnah gilt: sofort bei Änderungen, nach Unfällen oder neuen Erkenntnissen und zusätzlich regelmäßig prüfen. Gefahrstoffe spätestens alle 3 Jahre, Biostoffe spätestens alle 2 Jahre, allgemein meist alle 1-3 Jahre.

Neue Maschinen, neue Arbeitsverfahren, Umzug, neue Gefahrstoffe, neue Personengruppen, Arbeitsunfälle, Beinahe-Unfälle, neue Vorschriften oder Hinweise aus Unterweisungen und Wirksamkeitskontrollen.

Eine veraltete GBU ist fast so schlimm wie keine: Die Behörde sieht, dass Gefährdungen nicht mehr korrekt bewertet sind. Bußgeld und Nachforderungen sind die Folge.

Ja. Die alte Version sollte archiviert werden (Aufbewahrungspflicht: mind. 2 Jahre). Sie dokumentiert den historischen Stand und ist bei Regressforderungen wichtig.

Grundsätzlich ja – die GBU kann fortgeschrieben werden. Allerdings ist es oft einfacher, eine komplett neue GBU zu erstellen und die alte zu archivieren. MeineGBU macht beides möglich.

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