Aktualisierung · Fristen · Fortschreibung

Wie oft muss eine Gefährdungsbeurteilung aktualisiert werden?

Arbeitsbedingungen ändern sich. Prüfen Sie die Beurteilung bei maßgeblichen Änderungen oder neuen Erkenntnissen und aktualisieren Sie sie bei Bedarf. Für Tätigkeiten mit Biostoffen gilt zusätzlich eine Überprüfung mindestens alle zwei Jahre.

Vollständiger bearbeitbarer GBU-Entwurf: 49 € als Einmalpaket (5 Sicherheitsmünzen). Vor der Nutzung fachkundig prüfen.

Einfach aktualisierenImmer als ArbeitsentwurfEntwurf in ca. 10 Minuten
Echtes Beispiel: Kiosk
Auszug aus einer erstellten Gefährdungsbeurteilung für einen Kiosk
Kurzantwort

Wie oft muss eine Gefährdungsbeurteilung aktualisiert werden?

Das ArbSchG nennt keine allgemeine starre Jahresfrist. Bei maßgeblichen Änderungen, Unfällen oder neuen Erkenntnissen ist zu prüfen, ob Gefährdungen und Maßnahmen noch zutreffen; bei Bedarf muss die Beurteilung aktualisiert werden. Für einzelne Tätigkeiten gelten besondere Prüffristen.

Neuen GBU-Entwurf vorbereiten

Anlass

bei Änderungen oder neuen Erkenntnissen prüfen

Gefahrstoffe

regelmäßig prüfen, bei Bedarf aktualisieren

Biostoffe

mindestens alle 2 Jahre prüfen

ArbSchG

keine allgemeine starre Jahresfrist

Wann muss die GBU überprüft werden?

Diese Auslöser sollten eine fachkundige Prüfung anstoßen

  • Neue Arbeitsmittel oder Verfahren

    Neue Maschinen, Werkzeuge oder Abläufe können neue Gefährdungen schaffen. Prüfen Sie die Auswirkungen und aktualisieren Sie die Beurteilung bei Bedarf.

  • Nach einem Arbeitsunfall

    Prüfen Sie nach Unfällen oder Beinahe-Unfällen, ob die Beurteilung und Schutzmaßnahmen noch ausreichen; ergänzen Sie sie, wenn neue Erkenntnisse vorliegen.

  • Neue Vorschriften

    Geänderte Gesetze, neue DGUV-Regeln, aktualisierte Technische Regeln – die GBU muss den aktuellen Rechtsstand abbilden.

  • Besondere Prüffristen

    Bei Gefahrstoffen regelmäßig prüfen und bei Bedarf aktualisieren (§ 6 GefStoffV). Bei Biostoffen mindestens alle zwei Jahre prüfen und bei Bedarf aktualisieren (§ 4 BioStoffV).

Quellen und Einordnung

Redaktionelle Hinweise von MeineGBU

Die Inhalte basieren auf ArbSchG, GDA-Systematik, Nohl-Risikomatrix und praktischer FaSi-Erfahrung. Inhaltsstand: 03.10.2026

Fachkunde erforderlich
Excel
Bearbeitbarer Entwurf
11
GDA-Gefährdungsfaktoren
STOP
Maßnahmen mit klarer Priorität
Optional
Fachkundige SiFa-Prüfung
Funktionen

Aktualisierung leicht gemacht

Neue Angaben einarbeiten und fachkundig prüfen

Neuen Entwurf vorbereiten

Erfassen Sie geänderte Arbeitsbedingungen und prüfen Sie, welche Bewertungen und Maßnahmen angepasst werden müssen.

Rechtsstand prüfen

KI-generierte Rechtsbezüge können veraltet oder unpassend sein und müssen fachkundig kontrolliert werden.

Alte + neue GBU vergleichbar

Bewahren Sie die alte Excel-Datei auf und erstellen Sie die neue – so dokumentieren Sie die Fortschreibung lückenlos.

Fortschreibung dokumentieren

Halten Sie Anlass, Datum und Änderungen selbst nachvollziehbar fest und prüfen Sie die Wirksamkeit der Maßnahmen.

Optional SiFa-geprüft

Besonders bei wesentlichen Änderungen empfohlen: SiFa-Prüfung der aktualisierten GBU.

Änderungen nachvollziehbar halten

Vergleichen Sie alten und neuen Stand und dokumentieren Sie geänderte Gefährdungen und Maßnahmen.

Beispiel eines KI-Entwurfs

Ergebnis prüfen, bevor Sie sich anmelden

Ein fachlich ungeprüfter MeineGBU-Entwurf für einen Kiosk. Sehen Sie die Reiter an und laden Sie die vollständige Excel-Datei ohne Anmeldung. Vor dem Einsatz müssen Angaben, Risiken und Maßnahmen zu den tatsächlichen Bedingungen passen und fachkundig geprüft werden.

Gefährdungsbeurteilung mit Risikobewertung nach Nohl – Kiosk Beispiel

Webinterface-Beispiele aus der Praxis

Screenshots aus verschiedenen Tätigkeiten und Arbeitsbereichen: Gefährdungen, Risikostufen und Sonderreiter direkt im Dashboard bearbeiten.

MeineGBU Webinterface mit Gefährdungen für Traktorarbeiten in der Landwirtschaft
Kiosk-Beispiel herunterladen (.xlsx)

Kostenlos, ohne E-Mail und ohne Registrierung. Das Beispiel zeigt den Aufbau des Ergebnisses; die eigene Beurteilung muss zum Betrieb passen und fachkundig geprüft werden.

Aus der FaSi-Praxis

Ein Praxistest zum Nachlesen

Filip Kopta

Filip Kopta

Fachkraft für Arbeitssicherheit · LinkedIn-Beitrag vom 5. Mai 2026

Filip Kopta hat seinen Test von MeineGBU und den Übergang von der Gefährdungsbeurteilung zur Unterweisung auf LinkedIn beschrieben. Lesen Sie dort seinen Erfahrungsbericht.

Praxistest auf LinkedIn lesen
FAQ

Häufig gestellte Fragen

Das ArbSchG nennt keine feste allgemeine Jahresfrist. Bei maßgeblichen Änderungen oder neuen Erkenntnissen ist die Beurteilung zu prüfen und bei Bedarf zu aktualisieren. Für Gefahrstoffe verlangt § 6 GefStoffV eine regelmäßige Überprüfung; für Biostoffe verlangt § 4 BioStoffV mindestens alle zwei Jahre eine Überprüfung und bei Bedarf eine Aktualisierung.

Neue Maschinen oder Arbeitsverfahren, Umzug, neue Gefahrstoffe oder Personengruppen, Unfälle, Beinahe-Unfälle, neue Vorschriften sowie Hinweise aus Unterweisungen und Wirksamkeitskontrollen. Aktualisieren Sie die Beurteilung, wenn sich daraus neue oder veränderte Gefährdungen ergeben.

Die Behörde kann prüfen, ob die Beurteilung die tatsächlichen Arbeitsbedingungen noch abbildet, und bei Mängeln erforderliche Maßnahmen anordnen. Ein Bußgeld folgt nicht automatisch aus einer veralteten Fassung.

Eine frühere Fassung kann helfen, Änderungen und die Umsetzung von Maßnahmen nachzuvollziehen. § 6 ArbSchG nennt dafür keine allgemeine zweijährige Frist; besondere Aufbewahrungspflichten für einzelne Unterlagen sind gesondert zu prüfen.

Eine bestehende Beurteilung kann fortgeschrieben werden. MeineGBU liefert einen bearbeitbaren Excel-Entwurf; frühere Fassungen und Änderungen müssen Sie selbst nachvollziehbar verwalten.

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