Pflicht · § 5 ArbSchG · Bußgeld

Keine GBU? Bußgeld bis 25.000€

Die Gefährdungsbeurteilung ist für JEDEN Arbeitgeber gesetzliche Pflicht. Wer sie nicht hat, riskiert Bußgelder, Haftung und strafrechtliche Konsequenzen.

§ 5 & § 6 ArbSchG
Bis 25.000€ Bußgeld
Persönliche Haftung
500+
GBUs erstellt
120+
Zufriedene Kunden
ca. 10 Min
Durchschnittliche Erstellzeit
100%
Rechtskonform nach ArbSchG
Herausforderungen

Konsequenzen ohne Gefährdungsbeurteilung

Bußgeld bis 25.000€

Fehlende GBU ist eine Ordnungswidrigkeit nach § 25 ArbSchG. Pro Verstoss bis 25.000€ Bußgeld.

Persönliche Haftung

Bei Arbeitsunfällen haftet der Geschaftsfuhrer persönlich – strafrechtlich und zivilrechtlich.

Beweislast umkehr

Ohne GBU müssen SIE beweisen, dass Sie Ihre Pflichten erfüllt haben. Mit GBU liegt die Beweislast beim Klager.

Regressforderungen

Die Berufsgenossenschaft kann bei grober Fahrlässigkeit Regressforderungen gegen den Arbeitgeber stellen.

Funktionen

Ihre Pflichten als Arbeitgeber

Gefährdungen ermitteln (§ 5)

Alle Gefährdungen am Arbeitsplatz systematisch erfassen und bewerten.

Dokumentieren (§ 6)

Die GBU muss schriftlich dokumentiert werden – Ergebnis, Maßnahmen, Durchführung, Wirksamkeit.

Maßnahmen umsetzen

Erkannte Gefährdungen müssen durch geeignete Maßnahmen beseitigt oder minimiert werden.

Wirksamkeit prüfen

Regelmaessig prüfen, ob die Maßnahmen wirken und die GBU aktuell ist.

Beschäftigte unterweisen

Mitarbeiter müssen über die Ergebnisse der GBU und die Schutzmaßnahmen informiert werden.

Aktuell halten

Bei Änderungen der Arbeitsverhältnisse, nach Unfällen und regelmäßig aktualisieren.

Echte Beispiel-GBU

So sieht Ihre fertige GBU aus

Überzeugen Sie sich selbst: Eine echte Gefährdungsbeurteilung für ein Nagelstudio – erstellt mit MeineGBU. 6 Reiter, vollständig rechtskonform.

Gefährdungsbeurteilung mit Risikobewertung nach Nohl – Nagelstudio Beispiel

Webinterface-Beispiele aus der Praxis

Screenshots aus verschiedenen Tätigkeiten und Arbeitsbereichen: Gefährdungen, Risikostufen und Sonderreiter direkt im Dashboard bearbeiten.

MeineGBU Webinterface mit Gefährdungen für Traktorarbeiten in der Landwirtschaft

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Kundenstimmen

Das sagen unsere Kunden

Von Handwerksmeistern bis Sicherheitsfachkräften – MeineGBU überzeugt im Alltag.

Endlich eine Lösung, die mich nicht Tage kostet. Die GBU war in ca. 10 Minuten fertig und die SiFa-Prüfung hat alles abgerundet. Absolute Empfehlung.

Thomas M.

Thomas M.

Handwerksmeister, Metallbau

Als Sicherheitsfachkraft nutze ich MeineGBU als Ausgangsbasis und passe die Ergebnisse dann an. Das spart mir enorm viel Zeit bei der Dokumentation.

Sandra K.

Sandra K.

SiFa, Logistikunternehmen

Bei der letzten BG-Prüfung wurde unsere GBU als 'angemessen durchgeführt' bewertet. Die Nohl-Matrix und STOP-Dokumentation haben überzeugt.

Jürgen W.

Jürgen W.

Geschäftsführer, Elektrobetrieb

Wir erstellen GBUs für verschiedene Baustellen und Gewerke. Früher hat das pro GBU mindestens einen halben Tag gedauert. Jetzt 10 Minuten – bei besserer Qualität.

Michael R.

Michael R.

Bauleiter, Tiefbau

Als kleiner Pflegedienst hatten wir nie die Ressourcen für ordentliche Gefährdungsbeurteilungen. MeineGBU hat das komplett verändert. Einfach, schnell, professionell.

Petra H.

Petra H.

Inhaberin, Pflegedienst

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Ja, § 5 ArbSchG verpflichtet jeden Arbeitgeber, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Es gibt keine Ausnahmen für kleine Betriebe.

Ab dem ERSTEN Mitarbeiter. Auch bei einem einzigen Angestellten ist die GBU Pflicht. Die Dokumentationspflicht (§ 6) gilt ab 10 Beschaeftigten, empfohlen ist sie aber immer.

Bis zu 25.000€ pro Verstoss nach § 25 ArbSchG. Bei vorsatzlicher Nichtbeachtung drohen zusätzlich strafrechtliche Konsequenzen (§ 26 ArbSchG).

Die Gewerbeaufsicht/Arbeitsschutzbehorde und die Berufsgenossenschaft können die GBU jederzeit anfordern und prüfen.

Die Durchführung kann an fachkundige Personen (z.B. SiFa) delegiert werden. Die Verantwortung bleibt aber immer beim Arbeitgeber.

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