Pflicht · § 5 ArbSchG · Bußgeld

Gefährdungsbeurteilung Pflicht: ab dem ersten Mitarbeiter

Die Gefährdungsbeurteilung ist für JEDEN Arbeitgeber gesetzliche Pflicht. Wer sie nicht hat, riskiert Bußgelder, Haftung und strafrechtliche Konsequenzen.

§ 5 & § 6 ArbSchG
Bis 25.000€ Bußgeld
Persönliche Haftung
Kurzantwort

Ist die Gefährdungsbeurteilung Pflicht?

Ja. Jeder Arbeitgeber muss ab dem ersten Beschäftigten eine Gefährdungsbeurteilung durchführen. Sie muss Gefährdungen, Maßnahmen und Wirksamkeitskontrollen nachvollziehbar dokumentieren. Fehlt sie, drohen Bußgelder, Auflagen und Haftungsrisiken.

Pflicht-GBU erstellen

Pflicht

ab 1 Beschäftigten

Gesetz

§ 5 und § 6 ArbSchG

Bußgeld

bis 25.000 €

Nachweis

Dokumentation erforderlich

Fachlich geprüft

Geprüft von Manuel Streit, Fachkraft für Arbeitssicherheit

Die Inhalte basieren auf ArbSchG, GDA-Systematik, Nohl-Risikomatrix und praktischer FaSi-Erfahrung. Letzte inhaltliche Prüfung: 20.05.2026

FaSi + KI-Workflow
90+
GBUs erstellt
75+
Registrierte Nutzer
ca. 10 Min
Durchschnittliche Erstellzeit
100%
Rechtskonform nach ArbSchG
Herausforderungen

Konsequenzen ohne Gefährdungsbeurteilung

Bußgeld bis 25.000€

Fehlende GBU ist eine Ordnungswidrigkeit nach § 25 ArbSchG. Pro Verstoss bis 25.000€ Bußgeld.

Persönliche Haftung

Bei Arbeitsunfällen haftet der Geschaftsfuhrer persönlich – strafrechtlich und zivilrechtlich.

Beweislast umkehr

Ohne GBU müssen SIE beweisen, dass Sie Ihre Pflichten erfüllt haben. Mit GBU liegt die Beweislast beim Klager.

Regressforderungen

Die Berufsgenossenschaft kann bei grober Fahrlässigkeit Regressforderungen gegen den Arbeitgeber stellen.

Funktionen

Ihre Pflichten als Arbeitgeber

Gefährdungen ermitteln (§ 5)

Alle Gefährdungen am Arbeitsplatz systematisch erfassen und bewerten.

Dokumentieren (§ 6)

Die GBU muss schriftlich dokumentiert werden – Ergebnis, Maßnahmen, Durchführung, Wirksamkeit.

Maßnahmen umsetzen

Erkannte Gefährdungen müssen durch geeignete Maßnahmen beseitigt oder minimiert werden.

Wirksamkeit prüfen

Regelmaessig prüfen, ob die Maßnahmen wirken und die GBU aktuell ist.

Beschäftigte unterweisen

Mitarbeiter müssen über die Ergebnisse der GBU und die Schutzmaßnahmen informiert werden.

Aktuell halten

Bei Änderungen der Arbeitsverhältnisse, nach Unfällen und regelmäßig aktualisieren.

Echte Beispiel-GBU

So sieht Ihre fertige GBU aus

Überzeugen Sie sich selbst: Eine echte Gefährdungsbeurteilung für ein Nagelstudio – erstellt mit MeineGBU. 6 Reiter, vollständig rechtskonform.

Gefährdungsbeurteilung mit Risikobewertung nach Nohl – Nagelstudio Beispiel

Webinterface-Beispiele aus der Praxis

Screenshots aus verschiedenen Tätigkeiten und Arbeitsbereichen: Gefährdungen, Risikostufen und Sonderreiter direkt im Dashboard bearbeiten.

MeineGBU Webinterface mit Gefährdungen für Traktorarbeiten in der Landwirtschaft

Beispiel-GBU kostenlos herunterladen

Tragen Sie Ihre E-Mail-Adresse ein und laden Sie die vollständige Beispiel-GBU als Excel-Datei herunter – kostenlos und unverbindlich.

Kein Spam. Ihre Daten werden gemäß unserer Datenschutzerklärung verarbeitet.
Kundenstimmen

Das sagen unsere Kunden

Echte Rückmeldungen aus LinkedIn – von Sicherheitsfachkräften und Praxisanwendern.

MeineGBU ist eine super Unterstützung im Tagesgeschäft. Innerhalb weniger Minuten entsteht eine fertige Beurteilung der Arbeitsbedingungen, strukturiert nach STOP-Prinzip und in Excel jederzeit anpassbar.

Werner Bläsius

Werner Bläsius

Geschäftsführer

Das ist kein klassisches Tool, sondern ein durchdachter Arbeitsschutz-Workflow: schnelle GBU-Erstellung, klare Risikobewertungen, starke Excel-Dokumentation und der direkte Weg zur Unterweisung.

Filip Kopta

Filip Kopta

Fachkraft für Arbeitssicherheit

Echt klasse, wie schnell und einfach das über MeineGBU geht. Ich bin wirklich erstaunt.

Kevin Dierselhuis

Kevin Dierselhuis

Fachkraft für Arbeitssicherheit

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Ja, § 5 ArbSchG verpflichtet jeden Arbeitgeber, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Es gibt keine Ausnahmen für kleine Betriebe.

Ab dem ERSTEN Mitarbeiter. Auch bei einem einzigen Angestellten ist die GBU Pflicht. Die Dokumentationspflicht (§ 6) gilt ab 10 Beschaeftigten, empfohlen ist sie aber immer.

Bis zu 25.000€ pro Verstoss nach § 25 ArbSchG. Bei vorsatzlicher Nichtbeachtung drohen zusätzlich strafrechtliche Konsequenzen (§ 26 ArbSchG).

Die Gewerbeaufsicht/Arbeitsschutzbehorde und die Berufsgenossenschaft können die GBU jederzeit anfordern und prüfen.

Die Durchführung kann an fachkundige Personen (z.B. SiFa) delegiert werden. Die Verantwortung bleibt aber immer beim Arbeitgeber.

Kostenlos registrieren

Starten Sie jetzt mit Ihrer ersten GBU

In wenigen Minuten zur rechtkonformen Gefährdungsbeurteilung. Kein Abo nötig – zahlen Sie einfach pro GBU.

Keine Kreditkarte nötig
Sofort loslegen
DSGVO-konform
Kostenlos registrieren

Sichere Zahlung via Stripe · Preise und Pakete finden Sie auf der Preisübersicht