Die 16 SDB-Abschnitte im Überblick
1. Bezeichnung des Stoffs/Gemisches und des Unternehmens
2. Mögliche Gefahren (GHS-Klassifizierung, Piktogramme, H-/P-Sätze)
3. Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
4. Erste-Hilfe-Maßnahmen
5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung
6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
7. Handhabung und Lagerung
8. Begrenzung und Überwachung der Exposition / persönliche Schutzausrüstung
9. Physikalische und chemische Eigenschaften
10. Stabilität und Reaktivität
11. Toxikologische Angaben
12. Umweltbezogene Angaben
13. Hinweise zur Entsorgung
14. Angaben zum Transport
15. Rechtsvorschriften
16. Sonstige Angaben (Änderungshistorie, Quellen)
Welche Abschnitte sind für die Betriebsanweisung wichtig?
Für die Betriebsanweisung sind die Abschnitte 2, 4, 5, 6, 7, 8 und 13 zentral. Die anderen Abschnitte enthalten Hintergrundinformationen, die für den Mitarbeiter am Arbeitsplatz nicht relevant sind.
Abschnitt 2 liefert Angaben zu Einstufung und Kennzeichnung. Prüfen Sie, welche Gefahrenhinweise für die Tätigkeit relevant sind und wie diese verständlich in die Betriebsanweisung eingehen.
Abschnitt 4 enthält Erste-Hilfe-Maßnahmen für Hautkontakt, Augenkontakt, Inhalation und Verschlucken. Diese gehören in den BA-Abschnitt 'Erste Hilfe'.
Abschnitt 8 listet die persönliche Schutzausrüstung mit konkreten Spezifikationen (Handschuhmaterial, Filterklasse). Diese gehört in den BA-Abschnitt 'Schutzmaßnahmen'.
Häufige Fallstricke beim SDB-Lesen
Fallstrick 1: Veraltetes SDB. SDB müssen aktualisiert werden, sobald sich Klassifizierung oder Zusammensetzung ändert. Achten Sie auf das Erstellungs- oder Revisionsdatum (Abschnitt 16).
Fallstrick 2: SDB nicht in deutscher Sprache. Bei Stoffen, die in Deutschland in Verkehr gebracht werden, muss das SDB auf Deutsch vorliegen (REACH Art. 31). Prüfen Sie Sprache und Bereitstellung mit dem Lieferanten.
Fallstrick 3: Ungenaue PSA-Angaben. Manche SDBs schreiben nur 'Schutzhandschuhe tragen'. TRGS 555 fordert konkrete Angaben (Material, Schichtdicke, Durchbruchszeit). Fehlt das im SDB, muss der Hersteller nachgefragt werden.
GHS-Klassifizierung verstehen
Das GHS (Globally Harmonized System) ist ein UN-System zur einheitlichen Stoff-Klassifizierung. In Europa umgesetzt durch CLP-Verordnung (EG 1272/2008).
Die Einstufung in Abschnitt 2.1 nennt Gefahrenklasse und Kategorie, etwa Acute Tox. 3. Die Kategorien sind innerhalb der jeweiligen Gefahrenklasse zu beurteilen; eine allgemeine Skala über alle Klassen hinweg ist ungeeignet.
Aus der Klassifizierung folgen die GHS-Piktogramme (GHS01–GHS09), das Signalwort (Gefahr für hohe Kategorien, Achtung für niedrige) und die H-/P-Sätze.
Wie MeineBA das SDB liest
MeineGBU nutzt Angaben aus dem hochgeladenen SDB als Grundlage für einen bearbeitbaren DOCX-Entwurf auf MeineGBU. Prüfen Sie die übernommenen Stoffinformationen gegen das aktuelle Original und ergänzen Sie die betrieblichen Angaben.
Gleichen Sie den Entwurf auf Vollständigkeit mit dem SDB und Ihrer Tätigkeit ab. Fehlende Angaben und Unsicherheiten müssen vor der Verwendung geklärt werden.
Konto und Dokumenterstellung liegen auf MeineGBU. Die dortigen Datenschutzhinweise erläutern den Umgang mit hochgeladenen Unterlagen. Laden Sie nur die für den Vorgang nötigen Informationen hoch.
