Pflege · Krankenhaus · Klinik

Betriebsanweisung Pflege – für Desinfektion und Zytostatika

In der Pflege und im Krankenhaus sind Flächendesinfektion, Hautdesinfektion, Instrumentendesinfektion und teils Zytostatika im Einsatz. Diese Stoffe sind häufig allergieauslösend, atemwegsreizend oder toxisch. MeineGBU unterstützt die Erstellung eines DOCX-Entwurfs, der betrieblich geprüft werden muss.

Pro Entwurf: 10 Sicherheitsmünzen · Passendes Einmalpaket: 99 €.

Stoffe in der Pflege

  • Flächendesinfektion (Aldehyde, Peressigsäure)
  • Hautdesinfektion (Alkohole + Wirkstoff)
  • Instrumentendesinfektion (Glutaraldehyd, OPA)
  • Zytostatika (besondere Gefährdungen fachkundig beurteilen)
  • Anästhesiegase (Sevofluran, Desfluran)
  • Reinigungsmittel (alkalisch, sauer)

Schwangerschaft, Auszubildende, Aushilfen

Berücksichtigen Sie besonders schutzbedürftige Beschäftigte in der Gefährdungsbeurteilung. Für Schwangere und Jugendliche müssen die einschlägigen Schutzvorschriften fachkundig geprüft und die festgelegten Maßnahmen berücksichtigt werden.

Zytostatika brauchen Betriebsanweisungen mit höchster Schutzstufe (BAuA TRGS 525). Bei CMR-Stoffen sind zusätzliche fachkundige Beurteilungen und geeignete betriebliche Schutzmaßnahmen erforderlich.

Die Sprache muss für die betroffenen Beschäftigten verständlich sein. Prüfen Sie die angebotenen Produktsprachen und organisieren Sie bei Bedarf eine fachlich geprüfte Übersetzung.

MeineGBU erstellt einen bearbeitbaren DOCX-Entwurf auf der MeineGBU-Plattform. Das Sicherheitsdatenblatt ist eine Informationsquelle; maßgeblich bleiben die konkrete Tätigkeit, die Gefährdungsbeurteilung und die fachkundige Prüfung vor der betrieblichen Freigabe.

Häufige Fragen

Brauchen wir Betriebsanweisungen auch für Hände-Desinfektion?

Ja. Auch Händedesinfektionsmittel sind Gefahrstoffe (meist hochentzündlich H225) und brauchen eine Betriebsanweisung – auch wenn sie in der Pflege selbstverständlich sind.

Welche Inhalte muss eine Betriebsanweisung enthalten?

§ 14 GefStoffV nennt insbesondere Stoffinformationen und Gefährdungen, Schutzmaßnahmen sowie das Verhalten bei Störungen und Notfällen. TRGS 555 erläutert die Gliederung, unter anderem Arbeitsbereich und Tätigkeit, Erste Hilfe und Entsorgung. Entscheidend ist die betriebliche Gefährdungsbeurteilung.

Reicht eine Betriebsanweisung pro Stoffgruppe?

Nein. TRGS 555 fordert grundsätzlich eine Betriebsanweisung pro eingesetztem Gefahrstoff. Stoffgruppenanweisungen sind nur zulässig, wenn die Stoffe vergleichbare Eigenschaften haben und dieselben Schutzmaßnahmen erfordern.