Gebäudereinigung · Industriereinigung

Betriebsanweisung für Reinigungsmittel: SDB in betriebliche Regeln übersetzen

Reinigen, Dosieren und Umfüllen können unterschiedliche Gefährdungen mit sich bringen. Nutzen Sie das aktuelle Sicherheitsdatenblatt und Ihre Gefährdungsbeurteilung, um eine passende Betriebsanweisung vorzubereiten. MeineGBU liefert dazu einen bearbeitbaren DOCX-Entwurf auf MeineGBU.

Pro Entwurf: 10 Sicherheitsmünzen · Passendes Einmalpaket: 99 €.

Diese Angaben machen die Reinigungs-BA konkret

  • Produktname, Konzentration und aktueller Stand des Sicherheitsdatenblatts
  • Tätigkeit: Dosieren, Umfüllen, Sprühen oder Wischen
  • Arbeitsbereich, vorhandene Lüftung und organisatorische Schutzmaßnahmen
  • Handschuhmaterial und Schutzbrille anhand Tätigkeit und SDB prüfen
  • Lagerung, unverträgliche Produkte und betriebliche Entsorgung
  • Notfallweg, Erste-Hilfe-Ausstattung und zuständige Personen

Beispiel: Sanitärreiniger im Gebäudereinigungsbetrieb

Eine allgemeine Vorlage für Reinigungsmittel reicht nicht automatisch für das tatsächlich verwendete Produkt. Ob das Mittel konzentriert dosiert, in einer Verdünnung eingesetzt oder als Sprühnebel verteilt wird, verändert die Tätigkeit. Notieren Sie deshalb zuerst, wer wo mit welcher Konzentration arbeitet.

Vergleichen Sie die Angaben zur Kennzeichnung mit Abschnitt 2, Handhabung mit Abschnitt 7 und Expositionsbegrenzung mit Abschnitt 8 des aktuellen Sicherheitsdatenblatts. Aussagen über Handschuhe oder Atemschutz müssen zu Produkt und Anwendung passen. Unbekannte Angaben werden geklärt; sie werden nicht durch eine plausibel klingende Standardformulierung ersetzt.

Halten Sie die im Betrieb festgelegten Regeln zu Dosierung, unverträglichen Produkten und zum Umgang mit verschüttetem Material verständlich fest. Betriebliche Notfallnummern und Hilfsmittel können nicht aus einem Hersteller-SDB übernommen werden.

Prüfen Sie anschließend, ob die Beschäftigten die Anweisung verstehen und ob Änderungen eine erneute Unterweisung erfordern. Die fertige Word-Datei unterstützt diese Vorbereitung; sie ersetzt weder die Gefährdungsbeurteilung noch die betriebliche Freigabe.

Häufige Fragen

Brauche ich für jedes Reinigungsmittel eine eigene Betriebsanweisung?

Ja, sofern es als Gefahrstoff eingestuft ist (Kennzeichnung mit GHS-Piktogramm im SDB). Reine Allzweckreiniger ohne Gefahrenkennzeichnung sind ausgenommen.

Welche Inhalte muss eine Betriebsanweisung enthalten?

§ 14 GefStoffV nennt insbesondere Stoffinformationen und Gefährdungen, Schutzmaßnahmen sowie das Verhalten bei Störungen und Notfällen. TRGS 555 erläutert die Gliederung, unter anderem Arbeitsbereich und Tätigkeit, Erste Hilfe und Entsorgung. Entscheidend ist die betriebliche Gefährdungsbeurteilung.

Reicht eine Betriebsanweisung pro Stoffgruppe?

Nein. TRGS 555 fordert grundsätzlich eine Betriebsanweisung pro eingesetztem Gefahrstoff. Stoffgruppenanweisungen sind nur zulässig, wenn die Stoffe vergleichbare Eigenschaften haben und dieselben Schutzmaßnahmen erfordern.