Typische Laborstoffe
- Lösemittel (Aceton, Methanol, DCM, DMF, DMSO)
- Säuren (HCl, H2SO4, HNO3)
- Laugen (NaOH, KOH, NH3)
- Reagenzien (Brom, Phenol, Pyridin)
- Reduktions-/Oxidationsmittel (NaBH4, KMnO4)
- Forschungschemikalien mit teils unbekannten Eigenschaften
Laborspezifika in der Betriebsanweisung
Laborarbeit erfordert Standard-Schutzausrüstung (Kittel, Brille, Handschuhe), aber je nach Stoff zusätzliche PSA. Prüfen Sie die Eignung der PSA anhand der Tätigkeit und der verfügbaren Stoffinformationen.
Abzugslüftung, Notdusche, Augenspülung – diese Infrastruktur muss in der Betriebsanweisung referenziert sein. MeineGBU fügt Standard-Verweise ein, die Sie auf Ihren Standort anpassen.
Bei unvollständigen Stoffinformationen müssen die offenen Fragen fachkundig geklärt werden. Ein KI-Entwurf ersetzt keine fehlenden Sicherheitsdaten.
MeineGBU erstellt einen bearbeitbaren DOCX-Entwurf auf der MeineGBU-Plattform. Das Sicherheitsdatenblatt ist eine Informationsquelle; maßgeblich bleiben die konkrete Tätigkeit, die Gefährdungsbeurteilung und die fachkundige Prüfung vor der betrieblichen Freigabe.
Häufige Fragen
Was tun bei nicht klassifizierten Forschungschemikalien?
Klären Sie fehlende Stoffinformationen vor der Freigabe der Tätigkeit fachkundig, gegebenenfalls mit dem Lieferanten. Aus einem unvollständigen SDB lässt sich keine verlässliche Schutzmaßnahme automatisch ableiten.
Welche Inhalte muss eine Betriebsanweisung enthalten?
§ 14 GefStoffV nennt insbesondere Stoffinformationen und Gefährdungen, Schutzmaßnahmen sowie das Verhalten bei Störungen und Notfällen. TRGS 555 erläutert die Gliederung, unter anderem Arbeitsbereich und Tätigkeit, Erste Hilfe und Entsorgung. Entscheidend ist die betriebliche Gefährdungsbeurteilung.
Reicht eine Betriebsanweisung pro Stoffgruppe?
Nein. TRGS 555 fordert grundsätzlich eine Betriebsanweisung pro eingesetztem Gefahrstoff. Stoffgruppenanweisungen sind nur zulässig, wenn die Stoffe vergleichbare Eigenschaften haben und dieselben Schutzmaßnahmen erfordern.
