Friseur · Kosmetik · Nagelstudio

Betriebsanweisung Friseur – für Haarfarben, Bleichmittel, Lösemittel

Friseur- und Kosmetiksalons arbeiten mit Haarfarben (PPD-haltig), Blondierungen (Persulfate), Acetonen, Methacrylaten (Nagelstudios) und Desinfektionsmitteln. Diese Stoffe können Allergien und Atemwegsreizungen verursachen. MeineGBU erstellt die Betriebsanweisungen aus dem SDB der Hersteller.

Pro Entwurf: 10 Sicherheitsmünzen · Passendes Einmalpaket: 99 €.

Typische Stoffe im Friseur- & Kosmetikbereich

  • Oxidationshaarfarben mit p-Phenylendiamin (PPD): allergieauslösend
  • Blondierpulver mit Ammoniumpersulfat: H334 Atemwegssensibilisierung
  • Dauerwellpräparate mit Thioglykolaten
  • Aceton, Acetonitril (Nagelstudio): hochentzündlich, betäubend
  • Methylmethacrylat (Nail-Modellage): allergieauslösend
  • Desinfektionsmittel auf Alkoholbasis: hochentzündlich

Friseure und Berufsdermatosen

Berufsdermatosen sind die häufigste Berufskrankheit bei Friseuren. Die Betriebsanweisung muss den vorgeschriebenen Hautschutzplan, Handschuh-Wechselintervalle und Hautpflege benennen.

Der Salon ist meist ein kleiner Raum mit Publikumsverkehr. Lüftung und Maximalmengen müssen passen. Prüfen Sie Angaben aus dem SDB gegen Ihre tatsächlichen räumlichen Bedingungen und ergänzen Sie die festgelegten Maßnahmen.

Die Sprache muss für die betroffenen Beschäftigten verständlich sein. Prüfen Sie die angebotenen Produktsprachen und organisieren Sie bei Bedarf eine fachlich geprüfte Übersetzung.

MeineGBU erstellt einen bearbeitbaren DOCX-Entwurf auf der MeineGBU-Plattform. Das Sicherheitsdatenblatt ist eine Informationsquelle; maßgeblich bleiben die konkrete Tätigkeit, die Gefährdungsbeurteilung und die fachkundige Prüfung vor der betrieblichen Freigabe.

Häufige Fragen

Müssen wir auch für Pflegeprodukte eine Betriebsanweisung haben?

Nur, wenn das Pflegeprodukt als Gefahrstoff eingestuft ist (mit GHS-Piktogramm im SDB). Reine kosmetische Pflegeprodukte ohne Gefahrstoff-Kennzeichnung sind nicht betroffen.

Welche Inhalte muss eine Betriebsanweisung enthalten?

§ 14 GefStoffV nennt insbesondere Stoffinformationen und Gefährdungen, Schutzmaßnahmen sowie das Verhalten bei Störungen und Notfällen. TRGS 555 erläutert die Gliederung, unter anderem Arbeitsbereich und Tätigkeit, Erste Hilfe und Entsorgung. Entscheidend ist die betriebliche Gefährdungsbeurteilung.

Reicht eine Betriebsanweisung pro Stoffgruppe?

Nein. TRGS 555 fordert grundsätzlich eine Betriebsanweisung pro eingesetztem Gefahrstoff. Stoffgruppenanweisungen sind nur zulässig, wenn die Stoffe vergleichbare Eigenschaften haben und dieselben Schutzmaßnahmen erfordern.