Stoffe in der Landwirtschaft
- Herbizide (Glyphosat, Glufosinat)
- Insektizide (Pyrethroide, Neonicotinoide)
- Fungizide (Triazole)
- Düngemittel (Ammoniumnitrat: brandfördernd)
- Stalldesinfektion
- Diesel und Schmierstoffe für Maschinen
Landwirtschaftsspezifika
Pflanzenschutzmittel-Anwender brauchen einen Sachkundenachweis. Die Betriebsanweisung ergänzt diesen, indem sie produktspezifische Anweisungen direkt am Mischplatz aushängt.
Die Sprache muss für die betroffenen Beschäftigten verständlich sein. Prüfen Sie die angebotenen Produktsprachen und organisieren Sie bei Bedarf eine fachlich geprüfte Übersetzung.
Prüfen Sie Wiederbetretungsfristen und Anwendungsbedingungen anhand der aktuellen Produktzulassung, Gebrauchsanleitung und betrieblichen Gefährdungsbeurteilung.
MeineGBU erstellt einen bearbeitbaren DOCX-Entwurf auf der MeineGBU-Plattform. Das Sicherheitsdatenblatt ist eine Informationsquelle; maßgeblich bleiben die konkrete Tätigkeit, die Gefährdungsbeurteilung und die fachkundige Prüfung vor der betrieblichen Freigabe.
Häufige Fragen
Welche Inhalte muss eine Betriebsanweisung enthalten?
§ 14 GefStoffV nennt insbesondere Stoffinformationen und Gefährdungen, Schutzmaßnahmen sowie das Verhalten bei Störungen und Notfällen. TRGS 555 erläutert die Gliederung, unter anderem Arbeitsbereich und Tätigkeit, Erste Hilfe und Entsorgung. Entscheidend ist die betriebliche Gefährdungsbeurteilung.
Reicht eine Betriebsanweisung pro Stoffgruppe?
Nein. TRGS 555 fordert grundsätzlich eine Betriebsanweisung pro eingesetztem Gefahrstoff. Stoffgruppenanweisungen sind nur zulässig, wenn die Stoffe vergleichbare Eigenschaften haben und dieselben Schutzmaßnahmen erfordern.
Wer unterschreibt die Betriebsanweisung?
Der Arbeitgeber oder die von ihm beauftragte verantwortliche Person (z. B. Geschäftsführer, Werkstattleiter, Sicherheitsfachkraft). Mit der Unterschrift bestätigt diese Person die Verbindlichkeit der Anweisung.
