Galvanik · Metalloberfläche · Beschichtung

Betriebsanweisung Galvanik – für Bäder, Säuren, Cyanide

Galvanikbetriebe arbeiten mit hochkonzentrierten Säuren, Laugen, Cyanid-Bädern und Schwermetall-Salzen. Diese Stoffe sind teils stark toxisch und umweltgefährlich. MeineGBU erstellt für jedes Bad eine an TRGS 555 orientierte Betriebsanweisung.

Pro Entwurf: 10 Sicherheitsmünzen · Passendes Einmalpaket: 99 €.

Galvanik-Bäder

  • Verchromungsbäder (Chrom-VI): krebserzeugend, atemwegsreizend
  • Vernickelungsbäder: allergieauslösend
  • Verzinkungsbäder (sauer/alkalisch)
  • Cyanidische Bäder: hochgiftig, Reaktion mit Säuren → HCN-Gas
  • Beizbäder (HCl, H2SO4): stark ätzend
  • Entfettungsbäder (alkalisch, lösemittelhaltig)

Galvanik: Schutzmaßnahmen fachkundig festlegen

Für Cyanid-Bäder müssen Unverträglichkeiten, Schutzmaßnahmen und Notfallabläufe anhand der tatsächlichen Stoffe und Prozesse fachkundig festgelegt werden. Medizinische Notfallvorsorge ist mit dem Betriebsarzt und der betrieblichen Notfallorganisation abzustimmen.

Chrom-VI-haltige Verchromungsbäder sind krebserzeugend (TRGS 905, Kategorie 1A). Die konkrete Einstufung und die Schutzmaßnahmen müssen fachkundig geprüft werden.

Auch Abluft, Bad-Abdeckung und Feuchtigkeitskontrolle (Wasserstoff-Bildung) gehören in die Anweisung. MeineGBU übernimmt diese Vorgaben aus Abschnitt 7+8 des SDB.

MeineGBU erstellt einen bearbeitbaren DOCX-Entwurf auf der MeineGBU-Plattform. Das Sicherheitsdatenblatt ist eine Informationsquelle; maßgeblich bleiben die konkrete Tätigkeit, die Gefährdungsbeurteilung und die fachkundige Prüfung vor der betrieblichen Freigabe.

Häufige Fragen

Welche Inhalte muss eine Betriebsanweisung enthalten?

§ 14 GefStoffV nennt insbesondere Stoffinformationen und Gefährdungen, Schutzmaßnahmen sowie das Verhalten bei Störungen und Notfällen. TRGS 555 erläutert die Gliederung, unter anderem Arbeitsbereich und Tätigkeit, Erste Hilfe und Entsorgung. Entscheidend ist die betriebliche Gefährdungsbeurteilung.

Reicht eine Betriebsanweisung pro Stoffgruppe?

Nein. TRGS 555 fordert grundsätzlich eine Betriebsanweisung pro eingesetztem Gefahrstoff. Stoffgruppenanweisungen sind nur zulässig, wenn die Stoffe vergleichbare Eigenschaften haben und dieselben Schutzmaßnahmen erfordern.

Wer unterschreibt die Betriebsanweisung?

Der Arbeitgeber oder die von ihm beauftragte verantwortliche Person (z. B. Geschäftsführer, Werkstattleiter, Sicherheitsfachkraft). Mit der Unterschrift bestätigt diese Person die Verbindlichkeit der Anweisung.