Practice 10 min read March 25, 2026

Risk assessment example: 5 industries at a glance

Concrete examples of workplace risk assessments in 5 industries – with typical hazards, risk rating and measures under the STOP principle. Ideal as a reference.

Expert reviewed

Reviewed by Manuel Streit, occupational safety specialist

The content is based on German occupational safety law, GDA methodology, the Nohl risk matrix and practical FaSi experience. Last content review: 03/25/2026

FaSi + AI workflow

Aufbau einer Gefährdungsbeurteilung

Eine vollständige Gefährdungsbeurteilung besteht aus mehreren Bestandteilen, die zusammen ein lückenloses Bild der Arbeitssicherheit in Ihrem Betrieb ergeben:

  • Deckblatt: Unternehmen, Branche, Arbeitsbereich, Datum, Ersteller
  • Gefährdungsermittlung: Systematische Erfassung aller Gefährdungen nach den 11 GDA-Gefährdungsfaktoren
  • Risikobewertung: Einstufung jeder Gefährdung nach Eintrittswahrscheinlichkeit × Schadensschwere (Nohl-Matrix)
  • Maßnahmenplan: Konkrete Schutzmaßnahmen nach STOP-Prinzip mit Verantwortlichen und Fristen
  • Wirksamkeitsprüfung: Nachweis, dass die Maßnahmen greifen
  • Rechtsgrundlagen: Zugeordnete Vorschriften (ArbSchG, BetrSichV, DGUV etc.)

Die folgenden Beispiele zeigen, wie die Gefährdungsermittlung und der Maßnahmenplan in verschiedenen Branchen typischerweise aussehen.

Die 7 Schritte der Gefährdungsbeurteilung nach GDA

Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) definiert sieben verbindliche Prozessschritte für die Gefährdungsbeurteilung. Alle Berufsgenossenschaften und die BAuA folgen dieser Systematik:

  1. Arbeitsbereiche und Tätigkeiten festlegen – Welche Arbeitsplätze und Tätigkeiten gibt es?
  2. Gefährdungen ermitteln – Welche Gefährdungen bestehen? (11 GDA-Faktoren als Checkliste)
  3. Gefährdungen beurteilen – Wie hoch ist das Risiko? (Nohl-Risikomatrix)
  4. Maßnahmen festlegen – Was muss getan werden? (STOP-Prinzip)
  5. Maßnahmen durchführen – Wer macht was bis wann?
  6. Wirksamkeit prüfen – Greifen die Maßnahmen?
  7. Fortschreiben – Aktualisierung bei Änderungen, nach Unfällen, regelmäßig

Die GDA-Leitlinie betont: Nicht die Anzahl der dokumentierten Gefährdungen ist entscheidend, sondern dass alle wesentlichen Gefährdungen erfasst und bewertet werden.

Die 11 GDA-Gefährdungsfaktoren: 1. Mechanische Gefährdungen, 2. Elektrische Gefährdungen, 3. Gefahrstoffe, 4. Biologische Gefährdungen, 5. Brand/Explosion, 6. Thermische Gefährdungen, 7. Physikalische Einwirkungen (Lärm, Vibration), 8. Arbeitsumgebung, 9. Physische Belastungen, 10. Psychische Belastungen, 11. Sonstige Gefährdungen

Beispiel: Handwerk (Tischlerei)

In einer Tischlerei mit 12 Mitarbeitern ergeben sich typischerweise folgende Gefährdungen:

GefährdungGDA-FaktorRisikoMaßnahme (STOP)
Schnitt-/Schnittverletzungen an Kreissäge1 – MechanischHochT: Spaltkeil, Schutzhaube, Not-Aus · O: Unterweisung 2×/Jahr · P: Schnittschutzhandschuhe
Holzstaub (krebserzeugend, Kategorie 1)3 – GefahrstoffeHochS: Staubarme Verfahren · T: Absauganlage an jedem Arbeitsplatz · O: Arbeitsmedizinische Vorsorge · P: FFP2-Maske
Lärm > 85 dB(A) an Maschinen7 – PhysikalischMittelT: Lärmgedämmte Maschinen · O: Lärmbereich kennzeichnen · P: Gehörschutz (Pflicht ab 85 dB)
Stolper-/Sturzgefahr durch Materiallagerung1 – MechanischMittelO: 5S-System, Ordnung am Arbeitsplatz · P: Sicherheitsschuhe S3
Psychische Belastung durch Termindruck10 – PsychischMittelO: Realistische Terminplanung, regelmäßige Teambesprechungen

Praxis-Tipp: In Tischlereien ist Holzstaub der kritischste Gefahrstoff – Hartholzstaub (Buche, Eiche) ist als krebserzeugend eingestuft. Die Absauganlage muss regelmäßig gewartet und die Wirksamkeit gemessen werden.

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Beispiel: Büroarbeitsplatz

Auch im Büro mit 25 Bildschirmarbeitsplätzen gibt es relevante Gefährdungen – oft unterschätzt:

GefährdungGDA-FaktorRisikoMaßnahme (STOP)
Bildschirmarbeit > 6h/Tag (Augen, Muskulatur)9 – PhysischMittelT: Höhenverstellbare Tische, ergonomische Stühle · O: Bildschirmpausen alle 50 Min. · P: Bildschirmarbeitsplatzbrille
Psychische Belastung (Zeitdruck, Überlastung)10 – PsychischMittelO: Arbeitsorganisation überprüfen, Mitarbeitergespräche, Pausenkultur
Stolpergefahr durch Kabel1 – MechanischGeringT: Kabelkanäle, kabellose Geräte · O: Ordnung am Arbeitsplatz
Raumklima (zu warm, zu kalt, zu trocken)8 – ArbeitsumgebungGeringT: Klimaanlage/Lüftung · O: Regelmäßige Temperaturmessung
Elektrische Gefährdungen (defekte Geräte)2 – ElektrischGeringO: DGUV V3 Prüfung alle 2 Jahre · O: Defekte sofort melden

Praxis-Tipp: Die psychische Gefährdungsbeurteilung (GB Psych) ist seit 2013 für ALLE Betriebe Pflicht – auch reine Bürobetriebe. Viele Unternehmen vergessen diesen Punkt, obwohl psychische Belastungen am Büroarbeitsplatz die häufigste Ursache für Krankschreibungen sind.

Beispiel: Pflege & Gesundheit

In einem ambulanten Pflegedienst mit 30 Beschäftigten sind die Gefährdungen besonders vielfältig:

GefährdungGDA-FaktorRisikoMaßnahme (STOP)
Nadelstichverletzungen (Hepatitis, HIV)4 – BiologischHochS: Sicherheitskanülen · T: Entsorgungsbehälter · O: Notfallplan, Impfangebot · P: Handschuhe
Heben/Tragen von Patienten (Rücken)9 – PhysischHochT: Lifter, Rutschbretter, Aufstehhilfen · O: Kinästhetik-Schulung · P: Rückengerechtes Arbeiten
Psychische Belastung (Schichtdienst, Sterbebegleitung)10 – PsychischHochO: Supervision, Dienstplangestaltung, Pausenräume · P: Psychologische Beratung
Gefahrstoffe (Desinfektionsmittel, Medikamente)3 – GefahrstoffeMittelS: Hautschonende Desinfektionsmittel · O: Gefahrstoffverzeichnis · P: Schutzhandschuhe
Aggression durch Patienten/Angehörige11 – SonstigeMittelO: Deeskalationstraining, Notrufsystem · O: Keine Alleinarbeit bei bekanntem Risiko

Praxis-Tipp: Die BGW (Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege) legt besonderen Wert auf die Berücksichtigung psychischer Belastungen in der Pflege. Ein häufiger Grund für Beanstandungen bei Kontrollen.

Beispiel: Baustelle

Auf einer Hochbau-Baustelle sind die Risiken naturgemäß besonders hoch:

GefährdungGDA-FaktorRisikoMaßnahme (STOP)
Absturzgefahr (Gerüste, Dacharbeiten)1 – MechanischSehr hochT: Gerüste mit Seitenschutz, Fangnetze · O: Gerüstprüfung vor Nutzung · P: PSAgA (Auffanggurt)
Herabfallende Gegenstände1 – MechanischHochT: Fangnetze, Schuttrutschen · O: Absperrungen, Warnhinweise · P: Schutzhelm (Pflicht)
Lärm durch Baumaschinen > 90 dB(A)7 – PhysikalischHochT: Lärmarme Geräte · O: Lärmbereich kennzeichnen, Expositionszeit begrenzen · P: Kapselgehörschutz
Baustaub (Quarz, Zement, Asbest)3 – GefahrstoffeHochS: Staubarme Verfahren · T: Absaugung · O: Feuchtschneiden · P: FFP2/FFP3-Maske
Baustellenverkehr (Kran, LKW, Bagger)1 – MechanischHochT: Absperrungen, Leiteinrichtungen · O: Baustellenordnung, Einweiser · P: Warnweste

Die BG BAU ist die kontrollfähigste Berufsgenossenschaft: Sie führt jährlich über 500.000 Baustellenkontrollen durch. Fehlende GBUs werden konsequent geahndet – die BG BAU verhängt die meisten Bußgelder aller Berufsgenossenschaften.

Beispiel: Gastronomie

In einem Restaurant mit Küche und 15 Beschäftigten ergeben sich folgende typische Gefährdungen:

GefährdungGDA-FaktorRisikoMaßnahme (STOP)
Schnitt-/Stichverletzungen (Messer, Glas)1 – MechanischHochT: Sicherheitsmesserhalter · O: Bruchglasentsorgung · P: Schnittschutzhandschuhe
Verbrühungen/Verbrennungen (heißes Öl, Dampf)6 – ThermischHochT: Spritzschutz, temperaturgeregelte Fritteusen · O: Unterweisung · P: Hitzeschutzhandschuhe
Rutschgefahr (nasse/fettige Böden)1 – MechanischMittelT: Rutschhemmender Boden (R12) · O: Sofortige Reinigung bei Verschmutzung · P: Sicherheitsschuhe mit rutschhemmender Sohle
Rückenbelastung (Getränkekisten, langes Stehen)9 – PhysischMittelT: Transporthilfen, Stehhilfen · O: Wechsel zwischen Stehen und Gehen · P: Ergonomische Schuhe
Psychische Belastung (Schichtdienst, Stress)10 – PsychischMittelO: Faire Dienstplanung, Pausenregelung, Teambesprechungen

Praxis-Tipp: In der Gastronomie ist der Bodenbelag ein häufiger Streitpunkt bei Kontrollen. Die ASR A1.5/1,2 schreibt eine Rutschhemmung von mindestens R12 in Küchenbereichen vor. Viele ältere Küchen erfüllen das nicht.

Risikomatrix nach Nohl (5×5)

Die Nohl-Risikomatrix ist das Standardwerkzeug zur Bewertung von Gefährdungen in Deutschland. Sie kombiniert zwei Faktoren:

  • Eintrittswahrscheinlichkeit (1 = unwahrscheinlich bis 5 = sehr wahrscheinlich)
  • Schadensschwere (1 = geringfügig bis 5 = katastrophal/tödlich)

Das Ergebnis ergibt eine Risikoklasse:

Schaden 1Schaden 2Schaden 3Schaden 4Schaden 5
Wahrsch. 5MittelHochHochSehr hochSehr hoch
Wahrsch. 4GeringMittelHochHochSehr hoch
Wahrsch. 3GeringMittelMittelHochHoch
Wahrsch. 2GeringGeringMittelMittelHoch
Wahrsch. 1GeringGeringGeringMittelMittel

Handlungsbedarf:

  • Sehr hoch (rot): Sofortige Maßnahmen erforderlich, Tätigkeit ggf. einstellen
  • Hoch (orange): Kurzfristig Maßnahmen umsetzen (innerhalb von 4 Wochen)
  • Mittel (gelb): Mittelfristig Maßnahmen planen und umsetzen
  • Gering (grün): Dokumentieren und beobachten, Maßnahmen optional

Maßnahmenplan: Das STOP-Prinzip

Für jede erkannte Gefährdung müssen Maßnahmen nach dem STOP-Prinzip (auch: Maßnahmenhierarchie nach § 4 ArbSchG) festgelegt werden. Die Rangfolge ist zwingend einzuhalten:

  1. S – Substitution: Kann die Gefährdung komplett beseitigt werden? (z.B. ungefährlicheres Material verwenden)
  2. T – Technische Maßnahmen: Schutzvorrichtungen, Absaugungen, Abtrennungen, Not-Aus-Schalter
  3. O – Organisatorische Maßnahmen: Unterweisungen, Betriebsanweisungen, Arbeitszeit-/Pausenregelungen, Wartungspläne
  4. P – Persönliche Schutzausrüstung (PSA): Schutzbrille, Gehörschutz, Handschuhe, Sicherheitsschuhe – immer nur als letztes Mittel!

Wichtig: Persönliche Schutzausrüstung ist immer nur die letzte Option. Technische und organisatorische Maßnahmen haben Vorrang. Häufiger Fehler: Unternehmen verteilen PSA ohne vorher technische Lösungen geprüft zu haben.

Das STOP-Prinzip ist keine Empfehlung, sondern gesetzlich verankert in § 4 ArbSchG. Bei einer BG-Kontrolle wird geprüft, ob die Maßnahmenhierarchie eingehalten wurde. Wer nur PSA einsetzt ohne technische Maßnahmen zu prüfen, riskiert Beanstandungen.

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Die obigen Beispiele zeigen: Eine vollständige Gefährdungsbeurteilung erfordert Fachwissen über branchenspezifische Gefährdungen, die korrekte Anwendung der Risikomatrix und die Kenntnis des STOP-Prinzips.

Mit MeineGBU müssen Sie sich um all das nicht selbst kümmern. Unsere KI:

  • Kennt die typischen Gefährdungen für über 50 Branchen und Tätigkeiten
  • Wendet die Nohl-Risikomatrix korrekt an
  • Erstellt Maßnahmen nach dem STOP-Prinzip
  • Berücksichtigt alle relevanten Rechtsgrundlagen (ArbSchG, BetrSichV, DGUV etc.)
  • Liefert eine fertige Excel-Datei – sofort einsatzbereit

Optional können Sie Ihre GBU zusätzlich von einer Fachkraft für Arbeitssicherheit prüfen lassen – für maximale Rechtssicherheit.

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FAQ

Häufig gestellte Fragen

So detailliert, dass alle wesentlichen Gefährdungen erfasst sind. Die GDA-Leitlinie spricht von 'angemessen durchgeführt'. Eine Büro-GBU kann 5-8 Gefährdungen umfassen, eine Baustellen-GBU 15-25. Entscheidend ist: Keine relevante Gefährdung darf fehlen.

Nicht zwingend. Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen reicht eine GBU (§ 5 Abs. 2 ArbSchG). Ein Büro mit 20 identischen Arbeitsplätzen braucht nur eine GBU für den Arbeitsplatztyp. Unterschiedliche Tätigkeiten (z.B. Werkstatt + Büro) brauchen separate Beurteilungen.

Das Arbeitsschutzgesetz schreibt keine Unterschrift vor. Empfohlen wird die Unterschrift des Arbeitgebers (oder seines Beauftragten) und ggf. der Fachkraft für Arbeitssicherheit. Bei der SiFa-geprüften Variante von MeineGBU enthält die Excel einen Freigabe-Vermerk.

Ja. § 6 ArbSchG verlangt eine Dokumentation, schreibt aber kein Format vor. Eine Excel-Datei oder ein digitales System ist vollkommen ausreichend – und bei Kontrollen sogar praktischer als Papier-Ordner.

Regelmäßig (Praxis: alle 3-5 Jahre) und anlassbezogen: bei neuen Arbeitsmitteln, geänderten Arbeitsverfahren, nach Unfällen oder Beinahe-Unfällen, bei neuen Erkenntnissen oder Vorschriften, bei Umstrukturierungen oder Umzügen.

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