Trade supervision & risk assessment
The trade supervisory office checks your risk assessment for § 5 compliance, documentation and psychological strain. MeineGBU makes you audit-ready.
Reviewed by Manuel Streit, occupational safety specialist
The content is based on German occupational safety law, GDA methodology, the Nohl risk matrix and practical FaSi experience. Last content review: Regularly updated
Was passiert bei einer Kontrolle ohne GBU?
Das Amt für Arbeitsschutz hat weitreichende Befugnisse
Behörde darf alles einsehen
Die staatliche Arbeitsschutzbehörde (Gewerbeaufsicht, Amt für Arbeitsschutz) darf Ihre GBU, Unterweisungen und alle Dokumente anfordern – jederzeit.
Anordnungen mit Sofortvollzug
Anders als die BG kann die Behörde verbindliche Anordnungen erlassen – bis hin zur sofortigen Stilllegung von Arbeitsmitteln oder Arbeitsbereichen.
Bußgeld bis 25.000€ pro Verstoß
Fehlende Gefährdungsbeurteilung: Ordnungswidrigkeit nach § 25 ArbSchG. Bei Vorsatz droht sogar eine Strafanzeige nach § 26 ArbSchG.
Strafrechtliche Konsequenzen
Bei schweren Verstößen oder Arbeitsunfällen ohne GBU drohen dem Geschäftsführer persönlich strafrechtliche Ermittlungen wegen fahrlässiger Körperverletzung.
Noch vor dem Behördentermin rechtskonform
MeineGBU macht Sie in Minuten prüfungssicher
Ca. 10 Minuten – fertig
Kein Berater nötig, keine Wartezeit. Fragen beantworten, GBU erhalten, ausdrucken – fertig für die Kontrolle.
Alle Rechtsgrundlagen enthalten
ArbSchG, BetrSichV, GefStoffV, DGUV – jede Gefährdung mit der passenden Rechtsvorschrift verknüpft.
Branchenspezifisch per KI
Die KI kennt die typischen Gefährdungen Ihrer Branche und erstellt eine maßgeschneiderte Beurteilung.
Professionelle Risikobewertung
Nohl-Risikomatrix mit Farbkodierung – genau so, wie die Behörde es erwartet.
Optional SiFa-geprüft
Lassen Sie Ihre GBU von einer Fachkraft für Arbeitssicherheit prüfen – für maximale Sicherheit vor der Behörde.
Vorzeigbare Excel-Datei
Professionell formatiert mit Deckblatt, Risikomatrix, Maßnahmenplan – druckfertig für die Gewerbeaufsicht.
This is what your finished assessment looks like
See for yourself: a real workplace risk assessment for a nail salon – created with MeineGBU. 6 tabs, fully legally compliant.

Real examples from the web interface
Screenshots from different tasks and work areas: edit hazards, risk levels and special review tabs directly in the dashboard.

Download a free sample assessment
Enter your email address and download the complete sample assessment as an Excel file – free and without obligation.
No spam. Your data is processed in accordance with our privacy policy.
What our customers say
Real feedback received on LinkedIn from safety specialists and hands-on users.
“MeineGBU is a strong support tool for day-to-day safety work. Within minutes it creates a workplace risk assessment, structured around the STOP principle and fully editable in Excel.”
“This is not a classic tool, but a thought-through safety workflow: fast assessment drafts, clear risk ratings, strong Excel documentation and a direct path into training.”
Häufig gestellte Fragen
Je nach Bundesland heißt die Behörde Gewerbeaufsichtsamt, Amt für Arbeitsschutz, Landesamt für Arbeitsschutz oder Bezirksregierung. Die Befugnisse sind überall gleich – geregelt im ArbSchG und den Landesgesetzen.
Ja. Nach § 22 ArbSchG dürfen die zuständigen Behörden Betriebsstätten jederzeit während der Betriebs- und Arbeitszeit betreten – auch ohne Vorankündigung.
Die Berufsgenossenschaft ist der Unfallversicherungsträger und berät primär. Die Gewerbeaufsicht ist eine staatliche Behörde mit Hoheitsgewalt – sie kann verbindliche Anordnungen erlassen, Bußgelder verhängen und Betriebsstilllegungen anordnen.
Ja, bei unmittelbarer Gefahr für Leben und Gesundheit kann die Behörde Arbeitsmittel, Arbeitsbereiche oder den gesamten Betrieb sofort stilllegen (§ 22 Abs. 3 ArbSchG).
Die Behörde prüft den Inhalt, nicht das Werkzeug. Entscheidend ist, dass die GBU vollständig, branchenspezifisch, aktuell und mit Maßnahmen versehen ist. MeineGBU erfüllt alle Anforderungen nach § 5 und § 6 ArbSchG.
Das Bußgeld beträgt bis zu 25.000€ pro Verstoß (§ 25 ArbSchG). Bei Vorsatz drohen bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe (§ 26 ArbSchG). Dazu kommen mögliche Regressforderungen bei Arbeitsunfällen.
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