Reviewed by Manuel Streit, occupational safety specialist
The content is based on German occupational safety law, GDA methodology, the Nohl risk matrix and practical FaSi experience. Last content review: 04/07/2026
Was ist eine Betriebsanweisung?
Eine Betriebsanweisung ist eine schriftliche Anweisung des Arbeitgebers an seine Beschäftigten. Sie beschreibt, wie eine bestimmte Tätigkeit sicher auszuführen ist oder wie mit einem bestimmten Gefahrstoff/Arbeitsmittel umzugehen ist.
Kernmerkmale:
- Richtet sich direkt an die Beschäftigten (nicht an Behörden)
- Ist arbeitsplatz- oder tätigkeitsbezogen
- Muss verständlich formuliert sein (einfache Sprache, ggf. mehrsprachig)
- Muss am Arbeitsplatz jederzeit einsehbar sein
- Wird in der Regel als Aushang (1 Seite, farbig) gestaltet
Unterschied: Betriebsanweisung vs. GBU
GBU und Betriebsanweisung werden oft verwechselt – sind aber zwei völlig verschiedene Dokumente:
| Gefährdungsbeurteilung (GBU) | Betriebsanweisung (BA) | |
|---|---|---|
| Zweck | Gefährdungen ermitteln & bewerten | Beschäftigte anweisen & informieren |
| Zielgruppe | Arbeitgeber, SiFa, Behörden | Beschäftigte am Arbeitsplatz |
| Umfang | Mehrere Seiten, detailliert | 1 Seite, kompakt |
| Format | Tabellen, Risikomatrix | Aushang, farbig, einfache Sprache |
| Rechtsgrundlage | § 5 & § 6 ArbSchG | § 9 BetrSichV, § 14 GefStoffV |
| Aktualisierung | Bei Änderungen, mind. alle 2-3 Jahre | Bei Änderungen, mindestens jährlich |
Zusammenhang: Die GBU ist die Grundlage für die Betriebsanweisung. Aus den in der GBU identifizierten Gefährdungen und Maßnahmen werden die Betriebsanweisungen abgeleitet.
Erst die GBU, dann die Betriebsanweisung. Die GBU sagt: 'Diese Gefährdungen bestehen und diese Maßnahmen sind nötig.' Die BA sagt: 'So arbeiten Sie sicher.'
Wann ist eine Betriebsanweisung Pflicht?
Eine Betriebsanweisung ist nicht für jeden Arbeitsplatz vorgeschrieben. Pflicht wird sie in folgenden Fällen:
- Gefahrstoffe (§ 14 GefStoffV): Für jeden Gefahrstoff, mit dem Beschäftigte umgehen, muss eine Betriebsanweisung vorliegen.
- Biologische Arbeitsstoffe (§ 14 BioStoffV): Bei Tätigkeiten mit Biostoffen der Schutzstufe 2-4.
- Arbeitsmittel mit besonderen Gefährdungen (§ 9 BetrSichV): Für Maschinen, Anlagen und Werkzeuge, von denen besondere Gefährdungen ausgehen.
- Explosiogefährdete Bereiche: Explosionsschutzdokument nach GefStoffV.
Auch ohne ausdrückliche Pflicht ist eine Betriebsanweisung in der Praxis immer sinnvoll, wenn komplexe oder risikoreiche Tätigkeiten auszuführen sind.
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Kostenlos startenDer 9-Punkte-Aufbau nach DGUV
Die DGUV empfiehlt einen standardisierten 9-Punkte-Aufbau für Betriebsanweisungen:
- Anwendungsbereich: Für welche Tätigkeit / welches Arbeitsmittel / welchen Gefahrstoff gilt die Anweisung?
- Gefahren für Mensch und Umwelt: Welche Gefährdungen bestehen? (direkt aus der GBU übernehmen)
- Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln: Wie ist sicher zu arbeiten? Welche PSA ist zu tragen?
- Verhalten bei Störungen: Was tun bei Maschinenstörung, Leckage etc.?
- Verhalten bei Unfällen / Erste Hilfe: Sofortmaßnahmen, Notruf, Ersthelfer
- Sachgerechte Entsorgung: (bei Gefahrstoffen) Entsorgungsweg, Abfallbehälter
- Instandhaltung: Wartung, Prüfungen, wer darf instand setzen?
- Folgen der Nichtbeachtung: Arbeitsrechtliche Konsequenzen bei Verstoß
- Datum, Unterschrift: Wann erstellt, von wem freigegeben?
Von der GBU zur Betriebsanweisung
Die Betriebsanweisung ist die praxistaugliche Übersetzung der GBU für den Arbeitsplatz:
- GBU → Punkt 2 (Gefahren): Die in der GBU identifizierten Gefährdungen werden in verständlicher Sprache zusammengefasst.
- GBU → Punkt 3 (Schutzmaßnahmen): Die STOP-Maßnahmen aus der GBU werden als konkrete Verhaltensregeln formuliert.
- GBU → Punkt 4 & 5 (Störungen & Erste Hilfe): Die Notfallmaßnahmen aus der GBU werden als klare Handlungsanweisungen formuliert.
Mit einer gut erstellten GBU von MeineGBU haben Sie alle Informationen, die Sie für die Betriebsanweisung brauchen. Die Excel-Datei enthält Gefährdungen, Maßnahmen und Rechtsgrundlagen – Sie müssen sie nur noch in das BA-Format übertragen.
Häufige Fehler
- Zu allgemein: "Sicherheitsschuhe tragen" statt "S3-Sicherheitsschuhe mit Zehenschutzkappe und durchtrittsicherer Sohle tragen".
- Nicht aktuell: Die BA wurde einmal erstellt und nie aktualisiert, obwohl sich Maschinen oder Gefahrstoffe geändert haben.
- Nicht verständlich: Fachsprache statt einfacher Formulierungen. Besonders kritisch bei Beschäftigten mit geringen Deutschkenntnissen.
- Nicht am Arbeitsplatz: Die BA liegt im Ordner im Büro statt als Aushang an der Maschine.
- Keine Unterweisung anhand der BA: Eine BA aufhängen reicht nicht – die Beschäftigten müssen aktiv unterwiesen werden.
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