Trade supervision & risk assessment
The trade supervisory office checks your risk assessment for § 5 compliance, documentation and psychological strain. MeineGBU makes you audit-ready.
Was passiert bei einer Kontrolle ohne GBU?
Das Amt für Arbeitsschutz hat weitreichende Befugnisse
Behörde darf alles einsehen
Die staatliche Arbeitsschutzbehörde (Gewerbeaufsicht, Amt für Arbeitsschutz) darf Ihre GBU, Unterweisungen und alle Dokumente anfordern – jederzeit.
Anordnungen mit Sofortvollzug
Anders als die BG kann die Behörde verbindliche Anordnungen erlassen – bis hin zur sofortigen Stilllegung von Arbeitsmitteln oder Arbeitsbereichen.
Bußgeld bis 25.000€ pro Verstoß
Fehlende Gefährdungsbeurteilung: Ordnungswidrigkeit nach § 25 ArbSchG. Bei Vorsatz droht sogar eine Strafanzeige nach § 26 ArbSchG.
Strafrechtliche Konsequenzen
Bei schweren Verstößen oder Arbeitsunfällen ohne GBU drohen dem Geschäftsführer persönlich strafrechtliche Ermittlungen wegen fahrlässiger Körperverletzung.
Noch vor dem Behördentermin rechtskonform
MeineGBU macht Sie in Minuten prüfungssicher
Ca. 10 Minuten – fertig
Kein Berater nötig, keine Wartezeit. Fragen beantworten, GBU erhalten, ausdrucken – fertig für die Kontrolle.
Alle Rechtsgrundlagen enthalten
ArbSchG, BetrSichV, GefStoffV, DGUV – jede Gefährdung mit der passenden Rechtsvorschrift verknüpft.
Branchenspezifisch per KI
Die KI kennt die typischen Gefährdungen Ihrer Branche und erstellt eine maßgeschneiderte Beurteilung.
Professionelle Risikobewertung
Nohl-Risikomatrix mit Farbkodierung – genau so, wie die Behörde es erwartet.
Optional SiFa-geprüft
Lassen Sie Ihre GBU von einer Fachkraft für Arbeitssicherheit prüfen – für maximale Sicherheit vor der Behörde.
Vorzeigbare Excel-Datei
Professionell formatiert mit Deckblatt, Risikomatrix, Maßnahmenplan – druckfertig für die Gewerbeaufsicht.
This is what your finished assessment looks like
See for yourself: a real workplace risk assessment for a nail salon – created with MeineGBU. 6 tabs, fully legally compliant.

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No spam. Your data is processed in accordance with our privacy policy.
What our customers say
From tradespeople to occupational safety specialists – MeineGBU earns its keep day to day.
“Finally a solution that doesn't eat up my days. The assessment was ready in about 10 minutes and the expert review rounded it off perfectly. Highly recommended.”
Thomas M.
Master craftsman, metalwork
“As an occupational safety specialist I use MeineGBU as a starting point and then tailor the results. It saves me a huge amount of time on documentation.”
Sandra K.
Safety specialist, logistics
“At our last BG inspection, our assessment was rated as 'adequately performed'. The Nohl matrix and STOP documentation were convincing.”
Jürgen W.
Managing director, electrical contractor
“We create assessments for different sites and trades. It used to take at least half a day each. Now it's 10 minutes – with better quality.”
Michael R.
Site manager, civil engineering
“As a small home care service, we never had the resources for proper risk assessments. MeineGBU changed that completely. Simple, fast, professional.”
Petra H.
Owner, home care service
Häufig gestellte Fragen
Je nach Bundesland heißt die Behörde Gewerbeaufsichtsamt, Amt für Arbeitsschutz, Landesamt für Arbeitsschutz oder Bezirksregierung. Die Befugnisse sind überall gleich – geregelt im ArbSchG und den Landesgesetzen.
Ja. Nach § 22 ArbSchG dürfen die zuständigen Behörden Betriebsstätten jederzeit während der Betriebs- und Arbeitszeit betreten – auch ohne Vorankündigung.
Die Berufsgenossenschaft ist der Unfallversicherungsträger und berät primär. Die Gewerbeaufsicht ist eine staatliche Behörde mit Hoheitsgewalt – sie kann verbindliche Anordnungen erlassen, Bußgelder verhängen und Betriebsstilllegungen anordnen.
Ja, bei unmittelbarer Gefahr für Leben und Gesundheit kann die Behörde Arbeitsmittel, Arbeitsbereiche oder den gesamten Betrieb sofort stilllegen (§ 22 Abs. 3 ArbSchG).
Die Behörde prüft den Inhalt, nicht das Werkzeug. Entscheidend ist, dass die GBU vollständig, branchenspezifisch, aktuell und mit Maßnahmen versehen ist. MeineGBU erfüllt alle Anforderungen nach § 5 und § 6 ArbSchG.
Das Bußgeld beträgt bis zu 25.000€ pro Verstoß (§ 25 ArbSchG). Bei Vorsatz drohen bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe (§ 26 ArbSchG). Dazu kommen mögliche Regressforderungen bei Arbeitsunfällen.
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