Gewerbeaufsicht kommt? GBU in Minuten erstellen
Das Amt für Arbeitsschutz oder die Gewerbeaufsicht steht vor der Tür – und Sie haben keine Gefährdungsbeurteilung? Handeln Sie jetzt. Mit MeineGBU erstellen Sie in ca. 10 Minuten eine vollständige GBU als Excel-Datei.
Was passiert bei einer Kontrolle ohne GBU?
Das Amt für Arbeitsschutz hat weitreichende Befugnisse
Behörde darf alles einsehen
Die staatliche Arbeitsschutzbehörde (Gewerbeaufsicht, Amt für Arbeitsschutz) darf Ihre GBU, Unterweisungen und alle Dokumente anfordern – jederzeit.
Anordnungen mit Sofortvollzug
Anders als die BG kann die Behörde verbindliche Anordnungen erlassen – bis hin zur sofortigen Stilllegung von Arbeitsmitteln oder Arbeitsbereichen.
Bußgeld bis 25.000€ pro Verstoß
Fehlende Gefährdungsbeurteilung: Ordnungswidrigkeit nach § 25 ArbSchG. Bei Vorsatz droht sogar eine Strafanzeige nach § 26 ArbSchG.
Strafrechtliche Konsequenzen
Bei schweren Verstößen oder Arbeitsunfällen ohne GBU drohen dem Geschäftsführer persönlich strafrechtliche Ermittlungen wegen fahrlässiger Körperverletzung.
Noch vor dem Behördentermin rechtskonform
MeineGBU macht Sie in Minuten prüfungssicher
Ca. 10 Minuten – fertig
Kein Berater nötig, keine Wartezeit. Fragen beantworten, GBU erhalten, ausdrucken – fertig für die Kontrolle.
Alle Rechtsgrundlagen enthalten
ArbSchG, BetrSichV, GefStoffV, DGUV – jede Gefährdung mit der passenden Rechtsvorschrift verknüpft.
Branchenspezifisch per KI
Die KI kennt die typischen Gefährdungen Ihrer Branche und erstellt eine maßgeschneiderte Beurteilung.
Professionelle Risikobewertung
Nohl-Risikomatrix mit Farbkodierung – genau so, wie die Behörde es erwartet.
Optional SiFa-geprüft
Lassen Sie Ihre GBU von einer Fachkraft für Arbeitssicherheit prüfen – für maximale Sicherheit vor der Behörde.
Vorzeigbare Excel-Datei
Professionell formatiert mit Deckblatt, Risikomatrix, Maßnahmenplan – druckfertig für die Gewerbeaufsicht.
Das sagen unsere Kunden
Von Handwerksmeistern bis Sicherheitsfachkräften – MeineGBU überzeugt im Alltag.
“Endlich eine Lösung, die mich nicht Tage kostet. Die GBU war in ca. 10 Minuten fertig und die SiFa-Prüfung hat alles abgerundet. Absolute Empfehlung.”
Thomas M.
Handwerksmeister, Metallbau
“Als Sicherheitsfachkraft nutze ich MeineGBU als Ausgangsbasis und passe die Ergebnisse dann an. Das spart mir enorm viel Zeit bei der Dokumentation.”
Sandra K.
SiFa, Logistikunternehmen
“Bei der letzten BG-Prüfung wurde unsere GBU als 'angemessen durchgeführt' bewertet. Die Nohl-Matrix und STOP-Dokumentation haben überzeugt.”
Jürgen W.
Geschäftsführer, Elektrobetrieb
“Wir erstellen GBUs für verschiedene Baustellen und Gewerke. Früher hat das pro GBU mindestens einen halben Tag gedauert. Jetzt 10 Minuten – bei besserer Qualität.”
Michael R.
Bauleiter, Tiefbau
“Als kleiner Pflegedienst hatten wir nie die Ressourcen für ordentliche Gefährdungsbeurteilungen. MeineGBU hat das komplett verändert. Einfach, schnell, professionell.”
Petra H.
Inhaberin, Pflegedienst
Häufig gestellte Fragen
Je nach Bundesland heißt die Behörde Gewerbeaufsichtsamt, Amt für Arbeitsschutz, Landesamt für Arbeitsschutz oder Bezirksregierung. Die Befugnisse sind überall gleich – geregelt im ArbSchG und den Landesgesetzen.
Ja. Nach § 22 ArbSchG dürfen die zuständigen Behörden Betriebsstätten jederzeit während der Betriebs- und Arbeitszeit betreten – auch ohne Vorankündigung.
Die Berufsgenossenschaft ist der Unfallversicherungsträger und berät primär. Die Gewerbeaufsicht ist eine staatliche Behörde mit Hoheitsgewalt – sie kann verbindliche Anordnungen erlassen, Bußgelder verhängen und Betriebsstilllegungen anordnen.
Ja, bei unmittelbarer Gefahr für Leben und Gesundheit kann die Behörde Arbeitsmittel, Arbeitsbereiche oder den gesamten Betrieb sofort stilllegen (§ 22 Abs. 3 ArbSchG).
Die Behörde prüft den Inhalt, nicht das Werkzeug. Entscheidend ist, dass die GBU vollständig, branchenspezifisch, aktuell und mit Maßnahmen versehen ist. MeineGBU erfüllt alle Anforderungen nach § 5 und § 6 ArbSchG.
Das Bußgeld beträgt bis zu 25.000€ pro Verstoß (§ 25 ArbSchG). Bei Vorsatz drohen bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe (§ 26 ArbSchG). Dazu kommen mögliche Regressforderungen bei Arbeitsunfällen.
Weitere Gefährdungsbeurteilungen
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