Gefährdungsbeurteilung für Friseur & Friseursalon
Haarfarbe, Blondierung, langes Stehen, nasse Hände – der Friseurberuf bringt spezifische Gesundheitsrisiken mit sich. MeineGBU erstellt eine vollständige GBU für Ihren Salon.
Typische Gefährdungen im Friseursalon
Diese Risiken betreffen jeden Salon
Gefahrstoffe & Chemikalien
Haarfarben, Blondierungen, Dauerwellmittel, Haarspray – hautresorptive und atemwegsgefährdende Stoffe.
Hautbelastung & Feuchtarbeit
Ständiger Wasserkontakt beim Waschen, Handschuhe, Hautschutzplan – Handekzeme sind häufigste Berufskrankheit.
Muskel-Skelett-Belastung
Langes Stehen, Überkopfarbeit, Zwangshaltungen beim Schneiden und Föhnen – Rücken- und Schulterbeschwerden.
Schnitt- & Stichverletzungen
Scheren, Rasiermesser, Haarnadeln – scharfe Werkzeuge im Dauereinsatz bergen Verletzungsrisiken.
Warum MeineGBU für Friseurbetriebe?
BGW-konform, branchenspezifisch, sofort einsatzbereit
Kennt den Friseurberuf
Haare waschen, färben, schneiden, föhnen, stylen – die KI kennt alle tätigkeitsspezifischen Gefährdungen.
Professionelle Excel-Datei
Fertige GBU mit Risikobewertung, Maßnahmenplan und Rechtsgrundlagen – vorzeigbar für BGW und Gewerbeaufsicht.
Optional SiFa-geprüft
Lassen Sie Ihre Salon-GBU von einer Fachkraft für Arbeitssicherheit freigeben.
Hautschutzplan integriert
Berücksichtigt die BGW-Anforderungen an Hautschutz, Hautpflege und Schutzhandschuhe bei Feuchtarbeit.
In ca. 10 Minuten fertig
Ideal für inhabergeführte Salons – kein teurer Berater, kein kompliziertes Verfahren.
Gefahrstoffverordnung erfüllt
Berücksichtigt GefStoffV, TRGS 530 (Friseurhandwerk) und die BGW-Handlungshilfen.
Das sagen unsere Kunden
Von Handwerksmeistern bis Sicherheitsfachkräften – MeineGBU überzeugt im Alltag.
“Endlich eine Lösung, die mich nicht Tage kostet. Die GBU war in ca. 10 Minuten fertig und die SiFa-Prüfung hat alles abgerundet. Absolute Empfehlung.”
Thomas M.
Handwerksmeister, Metallbau
“Als Sicherheitsfachkraft nutze ich MeineGBU als Ausgangsbasis und passe die Ergebnisse dann an. Das spart mir enorm viel Zeit bei der Dokumentation.”
Sandra K.
SiFa, Logistikunternehmen
“Bei der letzten BG-Prüfung wurde unsere GBU als 'angemessen durchgeführt' bewertet. Die Nohl-Matrix und STOP-Dokumentation haben überzeugt.”
Jürgen W.
Geschäftsführer, Elektrobetrieb
“Wir erstellen GBUs für verschiedene Baustellen und Gewerke. Früher hat das pro GBU mindestens einen halben Tag gedauert. Jetzt 10 Minuten – bei besserer Qualität.”
Michael R.
Bauleiter, Tiefbau
“Als kleiner Pflegedienst hatten wir nie die Ressourcen für ordentliche Gefährdungsbeurteilungen. MeineGBU hat das komplett verändert. Einfach, schnell, professionell.”
Petra H.
Inhaberin, Pflegedienst
Häufig gestellte Fragen
Ja. Auch ein Salon mit nur einer Angestellten muss eine Gefährdungsbeurteilung haben. Die BGW prüft das aktiv und hat spezielle Handlungshilfen für das Friseurhandwerk.
Ja. Friseure leisten regelmäßig Feuchtarbeit (>2 Stunden/Tag). Das muss in der GBU dokumentiert werden, inklusive Hautschutzplan und arbeitsmedizinischer Vorsorge nach ArbMedVV.
Haarfarben (p-Phenylendiamin), Blondierungen (Persulfate), Dauerwellmittel (Thioglycolsäure), Haarspray, Reinigungsmittel. Für alle muss ein Gefahrstoffverzeichnis und eine GBU vorliegen.
Die TRGS 530 ist die Technische Regel für Gefahrstoffe im Friseurhandwerk. Sie regelt den Umgang mit Haarfarben, Blondierungen und anderen Chemikalien und gibt konkrete Schutzmaßnahmen vor.
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