Gefährdungsbeurteilung für Alleinarbeit
Wer allein arbeitet, kann im Notfall nicht auf Hilfe zählen. Die Gefährdungsbeurteilung muss Alleinarbeit besonders berücksichtigen – mit Notfallkonzept und Schutzmaßnahmen nach DGUV Regel 112-139.
Risiken bei Alleinarbeit
Ohne GBU ist Alleinarbeit nicht zulässig
Keine Hilfe im Notfall
Alleinarbeitende können bei Verletzung, Bewusstlosigkeit oder medizinischem Notfall keine Kolleginnen oder Kollegen rufen.
Erhöhtes Unfallrisiko
Ohne Aufsicht steigt die Gefahr: fehlende Absicherung, Übermüdung, Abkürzungen bei Sicherheitsmaßnahmen.
Überfallgefahr
Alleinarbeit in Spätschicht, Tankstellen, Kiosken, Sicherheitsdienst – das Überfallrisiko muss bewertet werden.
Arbeitgeber haftet
Ohne GBU für Alleinarbeit trägt der Arbeitgeber das volle Haftungsrisiko. Regress und persönliche Verantwortung drohen.
Alleinarbeit rechtssicher gestalten
MeineGBU berücksichtigt alle Anforderungen
Alleinarbeit erkannt
Die KI identifiziert Alleinarbeitssituationen und bewertet die spezifischen Risiken nach DGUV Regel 112-139.
Notfallkonzept integriert
Personen-Notsignal-Anlagen (PNA), Kontrollgänge, Totmann-Schaltungen – passende Schutzmaßnahmen je nach Gefährdungsstufe.
Professionelle Excel-Datei
Dokumentation mit Risikobewertung, Maßnahmenplan und Alleinarbeits-Einstufung – bereit für BG und Behörde.
Optional SiFa-geprüft
Gerade bei Alleinarbeit empfohlen: Prüfung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Rechtskonform
Erfüllt ArbSchG, DGUV Vorschrift 1, DGUV Regel 112-139 und DGUV Information 212-139.
In ca. 10 Minuten fertig
Schnell und unkompliziert – gerade für Betriebe, die Alleinarbeit bisher nicht in der GBU berücksichtigt haben.
Das sagen unsere Kunden
Von Handwerksmeistern bis Sicherheitsfachkräften – MeineGBU überzeugt im Alltag.
“Endlich eine Lösung, die mich nicht Tage kostet. Die GBU war in ca. 10 Minuten fertig und die SiFa-Prüfung hat alles abgerundet. Absolute Empfehlung.”
Thomas M.
Handwerksmeister, Metallbau
“Als Sicherheitsfachkraft nutze ich MeineGBU als Ausgangsbasis und passe die Ergebnisse dann an. Das spart mir enorm viel Zeit bei der Dokumentation.”
Sandra K.
SiFa, Logistikunternehmen
“Bei der letzten BG-Prüfung wurde unsere GBU als 'angemessen durchgeführt' bewertet. Die Nohl-Matrix und STOP-Dokumentation haben überzeugt.”
Jürgen W.
Geschäftsführer, Elektrobetrieb
“Wir erstellen GBUs für verschiedene Baustellen und Gewerke. Früher hat das pro GBU mindestens einen halben Tag gedauert. Jetzt 10 Minuten – bei besserer Qualität.”
Michael R.
Bauleiter, Tiefbau
“Als kleiner Pflegedienst hatten wir nie die Ressourcen für ordentliche Gefährdungsbeurteilungen. MeineGBU hat das komplett verändert. Einfach, schnell, professionell.”
Petra H.
Inhaberin, Pflegedienst
Häufig gestellte Fragen
Nein. Alleinarbeit ist erlaubt, wenn eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt wurde und die notwendigen Schutzmaßnahmen getroffen sind. Bei bestimmten gefährlichen Arbeiten (z.B. Arbeiten unter Spannung, in Behältern) ist Alleinarbeit jedoch verboten.
Eine PNA ist ein technisches System, das automatisch Alarm auslöst, wenn eine alleinarbeitende Person bewusstlos wird oder einen Notfall hat (z.B. Totmann-Funktion, Lagesensor, Notruftaste). Sie ist ab Gefährdungsstufe 2 nach DGUV Regel 112-139 vorgeschrieben.
Besonders relevant für: Sicherheitsdienste, Facility Management, Pflege (Hausbesuche), Landwirtschaft, Tankstellen, Spätverkauf, Reinigung, Handwerk (Einzelbaustellen) und alle Betriebe mit Nacht- oder Wochenendarbeit.
Für Schwangere ist Alleinarbeit stark eingeschränkt (§ 9 MuSchG – Notruf muss jederzeit möglich sein). Für Jugendliche gelten die Einschränkungen des JArbSchG – bei gefährlichen Arbeiten ist ständige Aufsicht erforderlich.
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