Alleinarbeit · DGUV Regel 112-139 · Notfallkonzept

Gefährdungsbeurteilung für Alleinarbeit

Wer allein arbeitet, kann im Notfall nicht auf Hilfe zählen. Die Gefährdungsbeurteilung muss Alleinarbeit besonders berücksichtigen – mit Notfallkonzept und Schutzmaßnahmen nach DGUV Regel 112-139.

Nach DGUV Regel 112-139
Alleinarbeitsplätze bewertet
In ca. 10 Minuten
500+
GBUs erstellt
120+
Zufriedene Kunden
ca. 10 Min
Durchschnittliche Erstellzeit
100%
Rechtskonform nach ArbSchG
Herausforderungen

Risiken bei Alleinarbeit

Ohne GBU ist Alleinarbeit nicht zulässig

Keine Hilfe im Notfall

Alleinarbeitende können bei Verletzung, Bewusstlosigkeit oder medizinischem Notfall keine Kolleginnen oder Kollegen rufen.

Erhöhtes Unfallrisiko

Ohne Aufsicht steigt die Gefahr: fehlende Absicherung, Übermüdung, Abkürzungen bei Sicherheitsmaßnahmen.

Überfallgefahr

Alleinarbeit in Spätschicht, Tankstellen, Kiosken, Sicherheitsdienst – das Überfallrisiko muss bewertet werden.

Arbeitgeber haftet

Ohne GBU für Alleinarbeit trägt der Arbeitgeber das volle Haftungsrisiko. Regress und persönliche Verantwortung drohen.

Funktionen

Alleinarbeit rechtssicher gestalten

MeineGBU berücksichtigt alle Anforderungen

Alleinarbeit erkannt

Die KI identifiziert Alleinarbeitssituationen und bewertet die spezifischen Risiken nach DGUV Regel 112-139.

Notfallkonzept integriert

Personen-Notsignal-Anlagen (PNA), Kontrollgänge, Totmann-Schaltungen – passende Schutzmaßnahmen je nach Gefährdungsstufe.

Professionelle Excel-Datei

Dokumentation mit Risikobewertung, Maßnahmenplan und Alleinarbeits-Einstufung – bereit für BG und Behörde.

Optional SiFa-geprüft

Gerade bei Alleinarbeit empfohlen: Prüfung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Rechtskonform

Erfüllt ArbSchG, DGUV Vorschrift 1, DGUV Regel 112-139 und DGUV Information 212-139.

In ca. 10 Minuten fertig

Schnell und unkompliziert – gerade für Betriebe, die Alleinarbeit bisher nicht in der GBU berücksichtigt haben.

Kundenstimmen

Das sagen unsere Kunden

Von Handwerksmeistern bis Sicherheitsfachkräften – MeineGBU überzeugt im Alltag.

“Endlich eine Lösung, die mich nicht Tage kostet. Die GBU war in ca. 10 Minuten fertig und die SiFa-Prüfung hat alles abgerundet. Absolute Empfehlung.”

Thomas M.

Thomas M.

Handwerksmeister, Metallbau

“Als Sicherheitsfachkraft nutze ich MeineGBU als Ausgangsbasis und passe die Ergebnisse dann an. Das spart mir enorm viel Zeit bei der Dokumentation.”

Sandra K.

Sandra K.

SiFa, Logistikunternehmen

“Bei der letzten BG-Prüfung wurde unsere GBU als 'angemessen durchgeführt' bewertet. Die Nohl-Matrix und STOP-Dokumentation haben überzeugt.”

Jürgen W.

Jürgen W.

Geschäftsführer, Elektrobetrieb

“Wir erstellen GBUs für verschiedene Baustellen und Gewerke. Früher hat das pro GBU mindestens einen halben Tag gedauert. Jetzt 10 Minuten – bei besserer Qualität.”

Michael R.

Michael R.

Bauleiter, Tiefbau

“Als kleiner Pflegedienst hatten wir nie die Ressourcen für ordentliche Gefährdungsbeurteilungen. MeineGBU hat das komplett verändert. Einfach, schnell, professionell.”

Petra H.

Petra H.

Inhaberin, Pflegedienst

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Nein. Alleinarbeit ist erlaubt, wenn eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt wurde und die notwendigen Schutzmaßnahmen getroffen sind. Bei bestimmten gefährlichen Arbeiten (z.B. Arbeiten unter Spannung, in Behältern) ist Alleinarbeit jedoch verboten.

Eine PNA ist ein technisches System, das automatisch Alarm auslöst, wenn eine alleinarbeitende Person bewusstlos wird oder einen Notfall hat (z.B. Totmann-Funktion, Lagesensor, Notruftaste). Sie ist ab Gefährdungsstufe 2 nach DGUV Regel 112-139 vorgeschrieben.

Besonders relevant für: Sicherheitsdienste, Facility Management, Pflege (Hausbesuche), Landwirtschaft, Tankstellen, Spätverkauf, Reinigung, Handwerk (Einzelbaustellen) und alle Betriebe mit Nacht- oder Wochenendarbeit.

Für Schwangere ist Alleinarbeit stark eingeschränkt (§ 9 MuSchG – Notruf muss jederzeit möglich sein). Für Jugendliche gelten die Einschränkungen des JArbSchG – bei gefährlichen Arbeiten ist ständige Aufsicht erforderlich.

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