Gefährdungsbeurteilung Brandschutz
Brände am Arbeitsplatz kosten Menschenleben und vernichten Existenzen. Jede Gefährdungsbeurteilung muss Brandgefahren bewerten – mit Feuerlöscher-Planung, Flucht- und Rettungswegen und Brandschutzmaßnahmen nach ASR A2.2.
Brandgefahren am Arbeitsplatz
Diese Risiken gehören in jede GBU
Brennbare Stoffe
Lösemittel, Holzstaub, Papier, Verpackungsmaterial, Gase – überall im Betrieb lagern potenzielle Brandlasten.
Elektrische Brände
Defekte Kabel, überlastete Steckdosen, Kurzschlüsse – elektrische Fehler sind eine der häufigsten Brandursachen.
Fehlende Flucht- und Rettungswege
Zugestellte Fluchtwege, fehlende Beschilderung, verschlossene Notausgänge – im Brandfall lebensgefährlich.
Mangelhafte Brandschutzausstattung
Fehlende oder nicht geprüfte Feuerlöscher, keine Rauchmelder, fehlende Brandschutzordnung.
Brandschutz in der GBU richtig abbilden
MeineGBU berücksichtigt ASR A2.2 und ArbStättV
Brandgefährdung bewertet
Die KI identifiziert brandrelevante Gefährdungen in Ihrer Branche: brennbare Stoffe, Zündquellen, bauliche Mängel.
Maßnahmen nach ASR A2.2
Feuerlöscher-Art und -Anzahl, Rauchmelder, Brandschutzhelfer, Brandschutzordnung – alles in der GBU dokumentiert.
Professionelle Excel-Datei
Brandschutzmaßnahmen im Maßnahmenplan integriert – übersichtlich und nachvollziehbar.
Optional SiFa-geprüft
Lassen Sie Ihre GBU mit Brandschutz-Bewertung von einer Fachkraft für Arbeitssicherheit freigeben.
ArbStättV & DGUV erfüllt
Berücksichtigt Arbeitsstättenverordnung, ASR A2.2, ASR A2.3 (Fluchtwege) und DGUV Information 205-001.
Für alle Branchen
Büro, Handwerk, Industrie, Gastronomie, Lager – jeder Betrieb hat Brandrisiken, die bewertet werden müssen.
Das sagen unsere Kunden
Von Handwerksmeistern bis Sicherheitsfachkräften – MeineGBU überzeugt im Alltag.
“Endlich eine Lösung, die mich nicht Tage kostet. Die GBU war in ca. 10 Minuten fertig und die SiFa-Prüfung hat alles abgerundet. Absolute Empfehlung.”
Thomas M.
Handwerksmeister, Metallbau
“Als Sicherheitsfachkraft nutze ich MeineGBU als Ausgangsbasis und passe die Ergebnisse dann an. Das spart mir enorm viel Zeit bei der Dokumentation.”
Sandra K.
SiFa, Logistikunternehmen
“Bei der letzten BG-Prüfung wurde unsere GBU als 'angemessen durchgeführt' bewertet. Die Nohl-Matrix und STOP-Dokumentation haben überzeugt.”
Jürgen W.
Geschäftsführer, Elektrobetrieb
“Wir erstellen GBUs für verschiedene Baustellen und Gewerke. Früher hat das pro GBU mindestens einen halben Tag gedauert. Jetzt 10 Minuten – bei besserer Qualität.”
Michael R.
Bauleiter, Tiefbau
“Als kleiner Pflegedienst hatten wir nie die Ressourcen für ordentliche Gefährdungsbeurteilungen. MeineGBU hat das komplett verändert. Einfach, schnell, professionell.”
Petra H.
Inhaberin, Pflegedienst
Häufig gestellte Fragen
Ja. Nach ArbStättV und ASR A2.2 muss jeder Arbeitgeber die Brandgefährdung beurteilen und daraus die nötigen Maßnahmen ableiten (Feuerlöscher, Fluchtplan, Brandschutzhelfer etc.).
Die ASR A2.2 (Maßnahmen gegen Brände) konkretisiert die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung. Sie regelt die Ermittlung der Brandgefährdung, die Ausstattung mit Feuerlöscheinrichtungen und die Benennung von Brandschutzhelfern.
In der Regel mindestens 5% der Beschäftigten, in Bereichen mit erhöhter Brandgefährdung deutlich mehr. Die genaue Anzahl ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung.
Die GBU ist die Grundlage, aber kein vollständiges Brandschutzkonzept. Ein Brandschutzkonzept (bei genehmigungspflichtigen Bauten) geht darüber hinaus. Für die meisten Kleinbetriebe genügt die GBU plus Brandschutzordnung.
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