§ 6 ArbSchG · Dokumentationspflicht · Nachweispflicht

Gefährdungsbeurteilung richtig dokumentieren

Die Gefährdungsbeurteilung muss dokumentiert werden – das fordert § 6 ArbSchG. Aber was muss drinstehen? Welche Form? Wie lange aufbewahren? MeineGBU erstellt automatisch eine vollständige, rechtskonforme Dokumentation.

Erfüllt § 6 ArbSchG
Vollständige Dokumentation
In ca. 10 Minuten
500+
GBUs erstellt
120+
Zufriedene Kunden
ca. 10 Min
Durchschnittliche Erstellzeit
100%
Rechtskonform nach ArbSchG
Herausforderungen

Was bei der GBU-Dokumentation schiefgehen kann

Häufige Fehler, die bei Kontrollen auffallen

Inhalt unvollständig

Gefährdungen erkannt, aber keine Maßnahmen dokumentiert? Risikobewertung fehlt? Die Behörde akzeptiert das nicht.

Nicht aktuell

Die GBU muss den aktuellen Stand der Arbeitsbedingungen widerspiegeln. Eine veraltete Dokumentation ist so gut wie keine.

Formfehler

Kein Datum, kein Ersteller benannt, keine Maßnahmenkontrolle dokumentiert – formale Mängel machen die GBU angreifbar.

Beweislastumkehr bei Unfall

Ohne dokumentierte GBU liegt die Beweislast beim Arbeitgeber. Er muss nachweisen, dass er alles richtig gemacht hat.

Funktionen

MeineGBU dokumentiert automatisch korrekt

Alle Anforderungen nach § 6 ArbSchG erfüllt

Vollständiger Inhalt

Arbeitsbereich, Gefährdungen, Risikobewertung, Maßnahmen, Wirksamkeitsprüfung – alles dokumentiert.

Risikomatrix nach Nohl

Professionelle Risikobewertung mit Eintrittswahrscheinlichkeit × Schadensausmaß – farblich kodiert.

Rechtsgrundlagen zugeordnet

Jede Gefährdung mit der passenden Rechtsvorschrift verknüpft (ArbSchG, DGUV, BetrSichV, GefStoffV).

Druckfertige Excel-Datei

Professionell formatiertes Deckblatt mit Betriebsdaten, Datum, Ersteller – jederzeit vorzeigbar.

Optional SiFa-geprüft

Eine von einer Fachkraft für Arbeitssicherheit freigegebene GBU ist die stärkste Dokumentation.

Editierbar für Updates

Die Excel-Datei ist voll editierbar – perfekt für die Fortschreibung und Aktualisierung der Dokumentation.

Kundenstimmen

Das sagen unsere Kunden

Von Handwerksmeistern bis Sicherheitsfachkräften – MeineGBU überzeugt im Alltag.

“Endlich eine Lösung, die mich nicht Tage kostet. Die GBU war in ca. 10 Minuten fertig und die SiFa-Prüfung hat alles abgerundet. Absolute Empfehlung.”

Thomas M.

Thomas M.

Handwerksmeister, Metallbau

“Als Sicherheitsfachkraft nutze ich MeineGBU als Ausgangsbasis und passe die Ergebnisse dann an. Das spart mir enorm viel Zeit bei der Dokumentation.”

Sandra K.

Sandra K.

SiFa, Logistikunternehmen

“Bei der letzten BG-Prüfung wurde unsere GBU als 'angemessen durchgeführt' bewertet. Die Nohl-Matrix und STOP-Dokumentation haben überzeugt.”

Jürgen W.

Jürgen W.

Geschäftsführer, Elektrobetrieb

“Wir erstellen GBUs für verschiedene Baustellen und Gewerke. Früher hat das pro GBU mindestens einen halben Tag gedauert. Jetzt 10 Minuten – bei besserer Qualität.”

Michael R.

Michael R.

Bauleiter, Tiefbau

“Als kleiner Pflegedienst hatten wir nie die Ressourcen für ordentliche Gefährdungsbeurteilungen. MeineGBU hat das komplett verändert. Einfach, schnell, professionell.”

Petra H.

Petra H.

Inhaberin, Pflegedienst

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Nach § 6 ArbSchG: das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die festgelegten Maßnahmen und das Ergebnis ihrer Überprüfung. Konkret: Arbeitsbereich, Gefährdungen, Risikobewertung, Schutzmaßnahmen, Umsetzungsstatus, Datum und Ersteller.

Keine bestimmte Form. Die Dokumentation kann in Papierform, elektronisch oder als Kombination erfolgen. Eine Excel-Datei, wie MeineGBU sie erstellt, ist eine anerkannte und praxisübliche Form.

Mindestens 2 Jahre nach der letzten Eintragung. Bei Gefahrstoffen und biologischen Arbeitsstoffen gelten längere Fristen (bis zu 40 Jahre). Empfehlung: Dauerhaft aufbewahren.

Nein. Die Dokumentation muss zwingend die festgelegten Maßnahmen enthalten. Eine GBU, die nur Gefährdungen listet aber keine Maßnahmen festlegt, ist rechtlich unvollständig.

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