Gefährdungsbeurteilung aktualisieren – wann und wie oft?
Ihre Gefährdungsbeurteilung ist nicht für die Ewigkeit. Bei neuen Maschinen, Umzug, Arbeitsunfall oder nach spätestens 2-3 Jahren muss sie aktualisiert werden. MeineGBU macht die Aktualisierung so einfach wie die Erststellung.
Wann muss die GBU aktualisiert werden?
Diese Auslöser erfordern eine Überarbeitung
Neue Arbeitsmittel oder Verfahren
Neue Maschine, neues Werkzeug, geänderter Arbeitsablauf? Die GBU muss unverzüglich angepasst werden.
Nach einem Arbeitsunfall
Jeder Arbeitsunfall oder Beinahe-Unfall erfordert eine Überprüfung und ggf. Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung.
Neue Vorschriften
Geänderte Gesetze, neue DGUV-Regeln, aktualisierte Technische Regeln – die GBU muss den aktuellen Rechtsstand abbilden.
Regelmäßig: alle 2-3 Jahre
Gefahrstoffe: alle 3 Jahre (§ 7 GefStoffV). Biostoffe: alle 2 Jahre (§ 4 BioStoffV). Allgemein: mindestens alle 2-3 Jahre empfohlen.
Aktualisierung leicht gemacht
Veraltete GBU? In Minuten auf dem neuesten Stand
Neue GBU in Minuten
Erstellen Sie einfach eine neue, aktuelle GBU mit MeineGBU. Berücksichtigt alle aktuellen Vorschriften und Ihre veränderten Arbeitsbedingungen.
Aktueller Rechtsstand
Die KI kennt die aktuellen Gesetze, DGUV-Vorschriften und Technischen Regeln – Ihre neue GBU ist immer auf dem neuesten Stand.
Alte + neue GBU vergleichbar
Bewahren Sie die alte Excel-Datei auf und erstellen Sie die neue – so dokumentieren Sie die Fortschreibung lückenlos.
Dokumentierte Fortschreibung
Das Datum der Aktualisierung, der Anlass und die geänderten Maßnahmen werden automatisch dokumentiert.
Optional SiFa-geprüft
Besonders bei wesentlichen Änderungen empfohlen: SiFa-Prüfung der aktualisierten GBU.
Immer aktuell bleiben
Mit MeineGBU ist die Aktualisierung so einfach und günstig, dass Sie nie wieder mit einer veralteten GBU dastehen.
Das sagen unsere Kunden
Von Handwerksmeistern bis Sicherheitsfachkräften – MeineGBU überzeugt im Alltag.
“Endlich eine Lösung, die mich nicht Tage kostet. Die GBU war in ca. 10 Minuten fertig und die SiFa-Prüfung hat alles abgerundet. Absolute Empfehlung.”
Thomas M.
Handwerksmeister, Metallbau
“Als Sicherheitsfachkraft nutze ich MeineGBU als Ausgangsbasis und passe die Ergebnisse dann an. Das spart mir enorm viel Zeit bei der Dokumentation.”
Sandra K.
SiFa, Logistikunternehmen
“Bei der letzten BG-Prüfung wurde unsere GBU als 'angemessen durchgeführt' bewertet. Die Nohl-Matrix und STOP-Dokumentation haben überzeugt.”
Jürgen W.
Geschäftsführer, Elektrobetrieb
“Wir erstellen GBUs für verschiedene Baustellen und Gewerke. Früher hat das pro GBU mindestens einen halben Tag gedauert. Jetzt 10 Minuten – bei besserer Qualität.”
Michael R.
Bauleiter, Tiefbau
“Als kleiner Pflegedienst hatten wir nie die Ressourcen für ordentliche Gefährdungsbeurteilungen. MeineGBU hat das komplett verändert. Einfach, schnell, professionell.”
Petra H.
Inhaberin, Pflegedienst
Häufig gestellte Fragen
Das ArbSchG nennt keine feste Frist. Gefahrstoffe: alle 3 Jahre (GefStoffV). Biostoffe: alle 2 Jahre (BioStoffV). Allgemein empfehlen Experten eine Überprüfung alle 2-3 Jahre – und sofort bei Änderungen.
Eine veraltete GBU ist fast so schlimm wie keine: Die Behörde sieht, dass Gefährdungen nicht mehr korrekt bewertet sind. Bußgeld und Nachforderungen sind die Folge.
Ja. Die alte Version sollte archiviert werden (Aufbewahrungspflicht: mind. 2 Jahre). Sie dokumentiert den historischen Stand und ist bei Regressforderungen wichtig.
Grundsätzlich ja – die GBU kann fortgeschrieben werden. Allerdings ist es oft einfacher, eine komplett neue GBU zu erstellen und die alte zu archivieren. MeineGBU macht beides möglich.
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