Terms and Conditions

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§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Verträge, die zwischen der lol.marketing LLC, 30 N Gould St, Ste R, Sheridan, WY 82801, USA (nachfolgend „Anbieter") und dem Nutzer (nachfolgend „Kunde") über die Plattform MeineGBU unter der Domain meinegbu.com (nachfolgend „Plattform") geschlossen werden.

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu.

(3) Der Kunde kann Verbraucher im Sinne von § 13 BGB oder Unternehmer im Sinne von § 14 BGB sein. Soweit einzelne Regelungen dieser AGB nur für eine dieser Gruppen gelten, ist dies ausdrücklich kenntlich gemacht.

(4) Mit der Registrierung auf der Plattform bestätigt der Kunde, diese AGB vollständig gelesen und akzeptiert zu haben.

§ 2 Leistungsbeschreibung

(1) Der Anbieter betreibt die Plattform MeineGBU, über die mit Hilfe Künstlicher Intelligenz Gefährdungsbeurteilungen nach deutschem Arbeitsschutzrecht als Software-as-a-Service (SaaS) erstellt werden.

(2) Die Leistung umfasst zwei Produktstufen:

  • KI-Entwurf (1 Sicherheitsmünze): Automatisierte Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung als professionell formatierte Excel-Datei (.xlsx) auf Basis der vom Kunden eingegebenen Angaben. Die Erstellung erfolgt KI-gestützt und in der Regel innerhalb weniger Minuten.
  • SiFa-geprüft (2 Sicherheitsmünzen): Ergänzend zum KI-Entwurf wird die Gefährdungsbeurteilung von einer Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) inhaltlich geprüft, gegebenenfalls korrigiert und mit einem Freigabe-Vermerk versehen. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 1–3 Werktage.

(3) Sicherheitsunterweisungen (Präsentationen): Der Nutzer kann aus einer bestehenden Gefährdungsbeurteilung eine KI-generierte Sicherheitsunterweisung als PowerPoint-Präsentation (.pptx) erstellen lassen. Die Präsentation enthält KI-generierte Szenarien, Schutzmaßnahmen und optional KI-generierte Bilder. Die Kosten betragen 1 Sicherheitsmünze pro Unterweisung. Die Präsentation dient als Arbeitshilfe für die Durchführung von Unterweisungen gemäß § 12 ArbSchG. Sie ersetzt nicht die Pflicht des Arbeitgebers, Unterweisungen persönlich durchzuführen, auf die konkreten betrieblichen Verhältnisse anzupassen und ordnungsgemäß zu dokumentieren.

(4) KI-generierte Bilder: Zur visuellen Aufwertung der Unterweisungs-Präsentationen werden Bilder mittels Google Gemini API (Gemini Flash) generiert. Diese Bilder sind KI-generiert und dienen ausschließlich der Veranschaulichung. Sie bilden nicht die Realität ab. Der Betreiber übernimmt keine Haftung für die inhaltliche Korrektheit oder Angemessenheit der generierten Bilder. Der Nutzer ist verpflichtet, die generierten Bilder vor der Verwendung auf ihre Eignung für den jeweiligen Unterweisungszweck zu prüfen.

(5) Charakter als Arbeitsvorlage: Sämtliche über die Plattform erstellten Gefährdungsbeurteilungen – sowohl im KI-Entwurf als auch in der Stufe „SiFa-geprüft" – stellen ausschließlich eine Arbeitsvorlage dar. Sie dienen als fachliche Grundlage und Ausgangspunkt, ersetzen jedoch ausdrücklich nicht die gesetzliche Pflicht des Arbeitgebers gemäß § 5 ArbSchG, die Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich zu prüfen, an die konkreten betrieblichen Gegebenheiten anzupassen und zu verantworten.

(6) Umfang der SiFa-Prüfung: Die Prüfung durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit in der Stufe „SiFa-geprüft" beschränkt sich auf die fachliche Korrektheit der Gefährdungsbeurteilung. Dies umfasst insbesondere die korrekte Anwendung der GDA-Systematik, die Plausibilität der identifizierten Gefährdungen, die sachgerechte Risikobewertung nach Nohl-Matrix, die Einhaltung des STOP-Prinzips bei den Maßnahmen sowie die korrekte Zuordnung der Rechtsgrundlagen. Die SiFa-Prüfung kann ausdrücklich nicht den Bezug zur konkreten Betriebsspezifik herstellen, da hierfür eine Begehung des Betriebs, persönliche Gespräche mit Verantwortlichen und Beschäftigten sowie eine Kenntnis der tatsächlichen Arbeitsplätze, Arbeitsmittel und Arbeitsabläufe vor Ort erforderlich wäre. Derartige Leistungen sind nicht Gegenstand des über die Plattform geschlossenen Vertrags.

(7) Pflichten des Kunden: Der Kunde als Arbeitgeber ist und bleibt uneingeschränkt verantwortlich dafür, die erstellte Gefährdungsbeurteilung an die konkreten betrieblichen Verhältnisse anzupassen. Dies umfasst insbesondere:

  • die Überprüfung der Relevanz der identifizierten Gefährdungen für den eigenen Betrieb;
  • die Ergänzung betriebsspezifischer Gefährdungen, die aus den allgemeinen Angaben nicht hervorgehen;
  • die Auswahl und Festlegung konkreter, auf den eigenen Betrieb zugeschnittener Schutzmaßnahmen;
  • die Benennung der Verantwortlichen und Festlegung realistischer Umsetzungsfristen;
  • die regelmäßige Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung bei Änderungen der Arbeitsverhältnisse, nach Unfällen oder bei neuen Erkenntnissen.

(8) Der Anbieter schuldet keinen bestimmten Erfolg hinsichtlich der Vollständigkeit, Richtigkeit oder Eignung der generierten Inhalte für einen bestimmten Zweck. Die KI-generierten Ergebnisse basieren auf allgemeinen Branchendaten und den vom Kunden eingegebenen Informationen. Sie können betriebsspezifische Besonderheiten, individuelle Arbeitsplatzverhältnisse, den tatsächlichen Zustand von Arbeitsmitteln oder aktuelle Rechtsänderungen nicht vollständig abbilden.

(9) Der Anbieter behält sich vor, den Leistungsumfang, die eingesetzte Technologie und die Plattformfunktionen jederzeit weiterzuentwickeln, anzupassen oder zu ändern, sofern die wesentliche Leistungspflicht hierdurch nicht eingeschränkt wird.

§ 3 Sicherheitsmünzen-System und Preise

(1) Der Zugang zu den kostenpflichtigen Leistungen der Plattform erfolgt über ein Sicherheitsmünzen-System. Sicherheitsmünzen sind digitale Werteinheiten ohne eigenen Geldwert, die der Kunde erwirbt und ausschließlich auf der Plattform zur Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen einlöst.

(2) Der Verbrauch pro Produktstufe beträgt:

  • KI-Entwurf: 1 Sicherheitsmünze pro Gefährdungsbeurteilung
  • SiFa-geprüft: 2 Sicherheitsmünzen pro Gefährdungsbeurteilung

(3) Sicherheitsmünzen können als Einzelpakete (Einmalkauf) oder im Rahmen eines Abonnements (§ 5) erworben werden. Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung auf der Plattform angezeigten Preise. Sämtliche Preise verstehen sich in Euro.

(4) Erworbene Sicherheitsmünzen sind nicht übertragbar, nicht auszahlbar und nicht auf andere Konten oder Personen übertragbar. Ein Umtausch in Bargeld oder andere Zahlungsmittel ist ausgeschlossen.

(5) Bei Einzelkäufen (Einmalpakete): Erworbene Sicherheitsmünzen verfallen nicht und bleiben dem Kundenkonto zeitlich unbegrenzt gutgeschrieben, solange das Kundenkonto aktiv besteht.

(6) Bei Abonnements: Die im Rahmen eines Abonnements gutgeschriebenen Sicherheitsmünzen gelten ausschließlich für den jeweiligen Abrechnungszeitraum. Nicht verbrauchte Sicherheitsmünzen verfallen mit Ablauf des jeweiligen Abrechnungszeitraums ersatzlos. Eine Übertragung auf den Folgezeitraum, eine Auszahlung oder Gutschrift findet nicht statt. Sicherheitsmünzen aus Einzelkäufen bleiben hiervon unberührt.

(7) Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Preise für Sicherheitsmünzen und Abonnements mit angemessener Vorankündigung (mindestens 30 Tage) zu ändern. Preisänderungen bei bestehenden Abonnements werden frühestens zum nächsten Verlängerungszeitraum wirksam.

§ 4 Vertragsschluss und Zahlung

(1) Die Darstellung der Produkte auf der Plattform stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, eine Bestellung aufzugeben (invitatio ad offerendum).

(2) Durch Betätigen des Kauf-Buttons gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Erwerb der ausgewählten Leistung ab. Der Vertrag kommt erst mit der erfolgreichen Zahlungsbestätigung durch den Zahlungsdienstleister zustande.

(3) Die Zahlungsabwicklung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe, Inc. bzw. Stripe Payments Europe, Ltd. Der Anbieter akzeptiert die jeweils von Stripe unterstützten Zahlungsmethoden (u. a. Kreditkarte, SEPA-Lastschrift, Apple Pay, Google Pay). Zahlungsdaten werden ausschließlich von Stripe verarbeitet; der Anbieter hat keinen Zugriff auf vollständige Zahlungsdaten.

(4) Der Kaufpreis ist sofort mit Vertragsschluss fällig. Bei fehlgeschlagener Zahlung kommt kein Vertrag zustande.

§ 5 Abonnements

(1) Abonnements (Monats-Flat, Jahres-Flat) verlängern sich automatisch um den vereinbarten Abrechnungszeitraum (Monat bzw. Jahr), sofern sie nicht vor Ablauf des laufenden Zeitraums gekündigt werden.

(2) Abo-Kunden erhalten die vereinbarte Anzahl an Sicherheitsmünzen automatisch zu Beginn jedes neuen Abrechnungszeitraums.

(3) Verfall von Abo-Sicherheitsmünzen: Nicht verbrauchte Sicherheitsmünzen aus dem Abonnement verfallen mit Ablauf des jeweiligen Abrechnungszeitraums ersatzlos und ohne Entschädigungsanspruch. Eine Kumulation, Übertragung, Auszahlung oder Gutschrift ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für den letzten Abrechnungszeitraum bei Kündigung.

(4) Die Kündigung eines Abonnements ist jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums möglich. Die Kündigung kann über das Stripe-Kundenportal (Schaltfläche „Abo verwalten" in der Plattform) oder per E-Mail an info@meinegbu.com erfolgen. Die Kündigung wird zum Ende des bereits bezahlten Zeitraums wirksam; bis dahin bleibt der volle Leistungsumfang erhalten.

(5) Ein Upgrade auf ein höherwertiges Abonnement ist jederzeit möglich. Der anteilige Restbetrag des bisherigen Abonnements wird verrechnet. Ein Downgrade ist nur zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums möglich.

(6) Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, den Zugang zur Plattform und die Einlösung von Sicherheitsmünzen zu sperren, bis die ausstehende Zahlung beglichen ist. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.

§ 6 Speicherung erstellter Gefährdungsbeurteilungen und Unterweisungen

(1) Erstellte Gefährdungsbeurteilungen (Excel-Dateien) stehen dem Kunden nach Fertigstellung dauerhaft im Dashboard zum Download zur Verfügung, solange das Kundenkonto besteht. Eine automatische Löschung nach einer festen Frist findet nicht statt.

(2) Erstellte Sicherheitsunterweisungen (PowerPoint-Präsentationen) werden im Rechenzentrum Frankfurt (EU) gespeichert und stehen dem Kunden über das Dashboard ebenfalls dauerhaft zum Download zur Verfügung, solange das Kundenkonto besteht.

(3) Der Kunde kann einzelne Gefährdungsbeurteilungen und Unterweisungen jederzeit selbst über das Dashboard löschen. Nach einer vom Kunden ausgelösten Löschung ist eine Wiederherstellung durch den Anbieter nicht möglich.

(4) Der Anbieter empfiehlt dem Kunden, erstellte Dateien zusätzlich lokal zu sichern. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Datenverluste infolge technischer Störungen oder höherer Gewalt, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen.

(5) Die mit einer Gefährdungsbeurteilung oder Unterweisung verknüpften Metadaten (Auftragsdaten, Eingabedaten, Status) bleiben im Kundenkonto gespeichert und werden erst bei Löschung des Kundenkontos entfernt.

(6) Der Anbieter behält sich vor, bei offensichtlich missbräuchlicher oder unverhältnismäßig hoher Speichernutzung den Kunden zu kontaktieren und eine Reduzierung im Dialog zu vereinbaren. Eine einseitige Löschung ohne vorherige Ankündigung erfolgt nicht.

§ 7 Rückerstattung und Stornierung

(1) Der Anbieter ist eine in den Vereinigten Staaten von Amerika (Wyoming) eingetragene Limited Liability Company (LLC). Die europäischen Verbraucherschutzvorschriften zum Widerrufsrecht (insbesondere §§ 355 ff. BGB, Richtlinie 2011/83/EU) finden auf den Anbieter keine Anwendung.

(2) Digitale Inhalte – kein Rückgaberecht: Bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen handelt es sich um die Bereitstellung digitaler Inhalte, die individuell für den Kunden auf Grundlage seiner Eingaben generiert werden. Da die Leistung mit der Generierung der Gefährdungsbeurteilung sofort und vollständig erbracht wird, ist eine Rückerstattung nach Erstellung grundsätzlich ausgeschlossen. Dies gilt sowohl für den KI-Entwurf als auch für die Stufe „SiFa-geprüft" nach Beginn der Prüfung.

(3) Einmalkäufe (Sicherheitsmünzen-Pakete): Erworbene Sicherheitsmünzen sind nach dem Kauf nicht erstattungsfähig. Noch nicht eingelöste Sicherheitsmünzen aus Einmalkäufen verbleiben zeitlich unbefristet auf dem Kundenkonto und können jederzeit genutzt werden.

(4) Abonnements: Die Kündigung von Abonnements ist gemäß § 5 dieser AGB jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums möglich. Bereits geleistete Zahlungen für den laufenden Abrechnungszeitraum werden nicht anteilig erstattet. Der volle Leistungsumfang bleibt bis zum Ende des bezahlten Zeitraums erhalten.

(5) Freiwillige Kulanz: Sollte die Generierung einer Gefährdungsbeurteilung aus technischen Gründen des Anbieters vollständig scheitern, werden die verbrauchten Sicherheitsmünzen dem Kundenkonto automatisch wieder gutgeschrieben. Darüber hinausgehende Erstattungsansprüche bestehen nicht. Der Anbieter behält sich vor, in Einzelfällen nach eigenem Ermessen freiwillige Kulanzregelungen zu gewähren; hieraus entsteht kein Rechtsanspruch für künftige Fälle.

(6) Anfragen zu Erstattungen oder Stornierungen sind zu richten an: info@meinegbu.com

§ 8 Haftungsbeschränkung und Haftungsausschluss

(1) Arbeitsvorlage ohne Betriebsbezug: Sämtliche über die Plattform erstellten Gefährdungsbeurteilungen – einschließlich der Stufe „SiFa-geprüft" – sind ausschließlich als allgemeine Arbeitsvorlage und fachliche Orientierungsgrundlage zu verstehen. Sie basieren auf den vom Kunden eingegebenen allgemeinen Angaben zu Branche, Tätigkeit und Arbeitsbereich. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder Eignung der generierten Inhalte für einen bestimmten betrieblichen Zweck.

(2) Keine Kenntnis der Betriebsspezifik: Dem Anbieter und den für ihn tätigen Fachkräften für Arbeitssicherheit sind die konkreten betrieblichen Verhältnisse des Kunden nicht bekannt. Eine Begehung der Arbeitsstätten, eine Besichtigung der tatsächlichen Arbeitsplätze und Arbeitsmittel, Gespräche mit Verantwortlichen und Beschäftigten vor Ort sowie eine Kenntnis der betrieblichen Abläufe, Prozesse und Organisationsstruktur liegen nicht vor und sind nicht Gegenstand der vertraglich geschuldeten Leistung. Die erstellten Gefährdungsbeurteilungen können daher keinen Bezug zur konkreten Betriebsspezifik herstellen.

(3) SiFa-Prüfung – Umfang und Grenzen: Die Prüfung durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit in der Stufe „SiFa-geprüft" beschränkt sich ausschließlich auf die fachliche Korrektheit der erstellten Arbeitsvorlage. Die SiFa prüft, ob die GDA-Systematik korrekt angewendet wurde, die identifizierten Gefährdungen fachlich plausibel sind, die Risikobewertung nach anerkannten Methoden erfolgte, das STOP-Prinzip eingehalten wurde und die zugeordneten Rechtsgrundlagen zutreffend sind. Die SiFa-Prüfung stellt ausdrücklich keine betriebsspezifische Gefährdungsbeurteilung im Sinne von § 5 ArbSchG dar und ersetzt weder die Begehung des Betriebs noch die individuelle Beratung durch eine vor Ort tätige Fachkraft für Arbeitssicherheit.

(4) Verantwortung des Arbeitgebers: Die arbeitsschutzrechtliche Verantwortung für die Gefährdungsbeurteilung verbleibt in jedem Fall und ausnahmslos beim Arbeitgeber gemäß § 5 ArbSchG. Der Kunde ist als Arbeitgeber verpflichtet, die erstellte Arbeitsvorlage eigenverantwortlich zu prüfen, an die konkreten betrieblichen Gegebenheiten anzupassen, die tatsächlich geeigneten Schutzmaßnahmen auszuwählen und umzusetzen, Verantwortliche zu benennen und die Gefährdungsbeurteilung regelmäßig zu aktualisieren. Dies gilt gleichermaßen für den KI-Entwurf und die Stufe „SiFa-geprüft".

(5) Umfassender Haftungsausschluss: Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Schäden jeglicher Art, die direkt oder indirekt aus der Verwendung, Umsetzung, Weitergabe oder Nichtverwendung der über die Plattform erstellten Gefährdungsbeurteilungen resultieren. Dies gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich, für:

  • Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten oder gesundheitliche Schäden bei Beschäftigten des Kunden oder Dritten, die auf eine unzureichende, fehlerhafte oder nicht an die Betriebsspezifik angepasste Gefährdungsbeurteilung zurückzuführen sind;
  • Bußgelder, Ordnungswidrigkeiten, behördliche Anordnungen oder strafrechtliche Konsequenzen, die aus einer mangelhaften Umsetzung des Arbeitsschutzes resultieren;
  • Schäden, die daraus entstehen, dass der Kunde die erstellte Arbeitsvorlage ohne eigenverantwortliche Prüfung und Anpassung an die konkreten betrieblichen Verhältnisse verwendet, umsetzt oder Behörden vorlegt;
  • Schäden durch unzureichende, unvollständige, fehlerhafte oder irreführende Angaben des Kunden bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung;
  • Schäden durch den Verlust von Daten, sofern der Kunde keine eigenen Sicherungskopien gemäß § 6 Abs. 4 vorgehalten hat, sowie bei Datenverlust infolge technischer Störungen oder höherer Gewalt;
  • Mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Produktionsausfälle, Betriebsunterbrechungen oder Reputationsschäden.

(6) Der Anbieter haftet unbeschränkt nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die unter die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz fallen.

(7) Im Übrigen haftet der Anbieter nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet der Anbieter auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Der vertragstypische, vorhersehbare Schaden ist der Höhe nach auf den Wert der jeweils betroffenen Bestellung begrenzt, maximal jedoch auf 500 Euro je Schadensfall.

(8) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen, Mitarbeiter und der für den Anbieter tätigen Fachkräfte für Arbeitssicherheit.

§ 9 Verfügbarkeit und Mängelgewährleistung

(1) Der Anbieter bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit der Plattform, garantiert jedoch keine ununterbrochene Erreichbarkeit. Wartungsarbeiten, technische Störungen, Ausfälle von Drittdiensten (insbesondere der eingesetzten KI-Schnittstelle) und höhere Gewalt können zu vorübergehenden Einschränkungen führen. Hieraus entstehen keine Schadensersatzansprüche oder Erstattungsansprüche.

(2) Sollte die Generierung einer Gefährdungsbeurteilung aus technischen Gründen scheitern, werden die verbrauchten Sicherheitsmünzen dem Kundenkonto automatisch wieder gutgeschrieben.

(3) Mängel an der erstellten Gefährdungsbeurteilung sind unverzüglich nach Kenntniserlangung dem Anbieter mitzuteilen. Der Anbieter wird berechtigte Mängel durch Nachbesserung (erneute Generierung) beheben. Ein Anspruch auf weitergehende Mängelgewährleistung ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

§ 10 Registrierung und Kundenkonto

(1) Die Nutzung der kostenpflichtigen Leistungen setzt eine Registrierung voraus. Der Kunde ist verpflichtet, wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen und diese aktuell zu halten.

(2) Der Kunde ist für die Vertraulichkeit seiner Zugangsdaten verantwortlich. Handlungen, die unter den Zugangsdaten des Kunden vorgenommen werden, werden dem Kunden zugerechnet, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ein Missbrauch durch Dritte ohne sein Verschulden erfolgte.

(3) Der Anbieter ist berechtigt, Kundenkonten bei schwerwiegendem Verstoß gegen diese AGB, bei Missbrauchsverdacht oder bei Zahlungsverzug zeitweise zu sperren oder dauerhaft zu löschen. Im Falle einer dauerhaften Löschung werden nicht verbrauchte Sicherheitsmünzen aus Einzelkäufen anteilig erstattet.

§ 11 Nutzungsrechte und geistiges Eigentum

(1) Der Kunde erhält an den erstellten Gefährdungsbeurteilungen und Sicherheitsunterweisungen (einschließlich der darin enthaltenen KI-generierten Bilder) ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht für eigene betriebliche Zwecke.

(2) Eine Weitergabe, Vervielfältigung, öffentliche Zugänglichmachung oder kommerzielle Verwertung der erstellten Dokumente über den eigenen Betrieb des Kunden hinaus ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters nicht gestattet. Insbesondere ist der Weiterverkauf von durch MeineGBU erstellten Gefährdungsbeurteilungen an Dritte untersagt.

(3) Alle Rechte an der Plattform, der Software, dem Design, den Markenzeichen und der zugrundeliegenden Technologie verbleiben beim Anbieter.

§ 12 Datenschutz

(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach unserer Datenschutzerklärung, die Bestandteil dieser AGB ist.

(2) Soweit der Kunde im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung personenbezogene Daten Dritter eingibt (z. B. Namen von Beschäftigten im Freitextfeld), ist der Kunde selbst für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verantwortlich und stellt den Anbieter von etwaigen Ansprüchen Dritter frei.

§ 13 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Der Anbieter ist eine in Wyoming, USA, eingetragene Limited Liability Company. Auf das Vertragsverhältnis zwischen Anbieter und Kunde findet das Recht des Staates Wyoming, USA, Anwendung, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und unter Ausschluss der Kollisionsnormen.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Sheridan County, Wyoming, USA, sofern der Kunde Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(3) Soweit zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, dem Kunden weitergehende Rechte einräumen, bleiben diese unberührt. Der Anbieter erkennt jedoch keine freiwillige Unterwerfung unter europäisches Verbraucherschutzrecht an, soweit dies nicht zwingend gesetzlich vorgeschrieben ist.

§ 14 Freistellung

Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die diese aufgrund einer rechtswidrigen Nutzung der Plattform durch den Kunden oder aufgrund von Inhalten, die der Kunde auf der Plattform eingestellt oder übermittelt hat, gegenüber dem Anbieter geltend machen. Dies umfasst insbesondere die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe. Dies gilt nicht, soweit der Kunde die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat.

§ 15 Änderung der AGB

(1) Der Anbieter behält sich vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen des Anbieters für den Kunden zumutbar ist.

(2) Der Anbieter wird den Kunden über Änderungen der AGB mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten per E-Mail benachrichtigen. Widerspricht der Kunde der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Benachrichtigung, gelten die geänderten AGB als akzeptiert. Der Anbieter wird den Kunden in der Änderungsbenachrichtigung auf die Bedeutung der 30-Tage-Frist und die Rechtsfolgen des Schweigens gesondert hinweisen.

§ 16 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige wirksame und durchführbare Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für eventuelle Regelungslücken.

§ 17 Streitbeilegung

(1) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr

(2) Der Anbieter ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).

Stand: März 2026