Was sind die GDA-Gefährdungsfaktoren?
Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) hat ein einheitliches System von 11 Gefährdungsfaktoren definiert. Diese Systematik ist die Grundlage jeder professionellen Gefährdungsbeurteilung in Deutschland.
Die 11 Faktoren decken alle denkbaren Gefährdungen am Arbeitsplatz ab – von mechanischen Verletzungsrisiken über chemische Belastungen bis hin zu psychischen Gefährdungen. Wer alle 11 Faktoren systematisch prüft, kann sicher sein, keine relevante Gefährdung zu übersehen.
Diese Systematik wird empfohlen von der BAuA (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin), den Berufsgenossenschaften und den staatlichen Arbeitsschutzbehörden.
1. Mechanische Gefährdungen
Mechanische Gefährdungen sind die häufigste Unfallursache in Deutschland. Sie entstehen durch bewegte Maschinenteile, herabfallende Gegenstände, scharfe Kanten oder Stürze.
Typische Gefährdungen:
- Quetsch-, Scher-, Schneid- und Stichstellen an Maschinen
- Stolper-, Rutsch- und Sturzgefahr (häufigster Arbeitsunfall überhaupt)
- Herabfallende oder umstürzende Gegenstände
- Absturzgefahr bei Arbeiten in der Höhe
- Unkontrolliert bewegte Teile (z.B. Fahrzeuge, Krane)
Typische Maßnahmen: Schutzverkleidungen, Absturzsicherungen, rutschfeste Böden, Absperrungen, Sicherheitsschuhe, Helmpflicht.
2. Elektrische Gefährdungen
Elektrischer Strom kann tödlich sein. Schon 50 mA Wechselstrom können Herzkammerflimmern auslösen.
Typische Gefährdungen:
- Berührung spannungsführender Teile (direktes Berühren)
- Spannungsübertragung auf leitfähige Gehäuse (indirektes Berühren)
- Lichtbogen bei Kurzschluss (Temperatur über 10.000 °C)
- Elektrostatische Aufladung (Funkenbildung in Ex-Bereichen)
Typische Maßnahmen: 5 Sicherheitsregeln der Elektrotechnik, FI-Schutzschalter, regelmäßige Prüfung nach DGUV Vorschrift 3, isolierte Werkzeuge, Spannungsfreiheit sicherstellen.
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Kostenlos starten3. Gefahrstoffe
Gefahrstoffe begegnen uns nicht nur in der Chemieindustrie – Reinigungsmittel, Lacke, Klebstoffe, Holzstaub und Schweißrauch sind in vielen Branchen alltäglich.
Typische Gefährdungen:
- Einatmen von Stäuben, Dämpfen, Gasen
- Hautresorption (Aufnahme über die Haut)
- Verätzungen durch Säuren oder Laugen
- Krebserzeugende Stoffe (z.B. Asbest, Hartholzstaub, bestimmte Lösemittel)
Typische Maßnahmen: Substitution durch weniger gefährliche Stoffe, Absaugungen, geschlossene Systeme, Hautschutzplan, Schutzhandschuhe, Atemschutz, Gefahrstoffverzeichnis.
Für Gefahrstoffe gelten besondere Anforderungen: Gefahrstoffverzeichnis (§ 6 GefStoffV), Betriebsanweisung und Unterweisung. Die GBU muss alle 3 Jahre aktualisiert werden.
4. Biologische Gefährdungen
Biologische Arbeitsstoffe – Viren, Bakterien, Pilze, Parasiten – sind besonders in Pflege, Reinigung, Abfallwirtschaft und Laboren relevant.
Typische Gefährdungen:
- Infektionsgefahr durch Körperflüssigkeiten (Nadelstichverletzung, Wundversorgung)
- Schimmelsporen bei Sanierungsarbeiten oder in feuchten Gebäuden
- Allergene (z.B. Mehlstaub in Bäckereien, Tierhaare)
- Zecken bei Außenarbeiten (Forst, Gartenbau, Landwirtschaft)
Typische Maßnahmen: Hygieneplan, Schutzhandschuhe, sichere Entsorgung, Impfangebote, arbeitsmedizinische Vorsorge, Hautdesinfektion.
5. Brand- und Explosionsgefährdungen
Brände und Explosionen gehören zu den gefährlichsten Arbeitsunfällen – mit oft katastrophalen Folgen für Mensch und Betrieb.
Typische Gefährdungen:
- Brennbare Flüssigkeiten (Lösemittel, Kraftstoffe, Lacke)
- Brennbare Stäube (Holzstaub, Mehlstaub, Metallstaub)
- Schweiß- und Schneidarbeiten in der Nähe brennbarer Stoffe
- Defekte Elektroinstallationen als Zündquelle
Typische Maßnahmen: Feuerlöscher nach ASR A2.2, Flucht- und Rettungsplan, Brandschutzhelfer (mind. 5 % der Beschäftigten), Rauchmelder, Ex-Schutz-Zoneneinteilung.
6. Thermische Gefährdungen
Hitze und Kälte am Arbeitsplatz – von der Gießerei bis zur Tiefkühlhalle.
Typische Gefährdungen:
- Heiße Oberflächen, Dampf, Flammen (Verbrennungen)
- Kältearbeit in Kühlhäusern oder im Freien im Winter
- Hitzearbeit in Gießereien, Bäckereien, Wäschereien
- Hitzschlag und Kreislaufkollaps bei Sommerhitze im Freien
Typische Maßnahmen: Isolierung heißer Oberflächen, Hitzeschutzkleidung, Kälteschutzkleidung, Pausen in klimatisierten Räumen, Getränke bereitstellen.
7. Physikalische Einwirkungen (Lärm, Vibration, Strahlung)
Lärm ist die zweithäufigste anerkannte Berufskrankheit in Deutschland. Dazu kommen Vibrationen und verschiedene Strahlungsarten.
Typische Gefährdungen:
- Lärm: Gehörschäden ab 80 dB(A) Dauerschallpegel (Kreissäge: ~100 dB(A))
- Hand-Arm-Vibration: Durchblutungsstörungen bei Arbeit mit Schlagbohrern, Kettensägen
- Ganzkörper-Vibration: Rückenschäden bei Gabelstapler-, LKW-Fahrern
- UV-Strahlung: Hautkrebs bei Außenarbeitern (seit 2015 anerkannte Berufskrankheit)
- Laserstrahlung: Augenverletzungen bei Messgeräten, Schneidlasern
Typische Maßnahmen: Lärmschutzwände, schwingungsgedämpfte Werkzeuge, Gehörschutz, UV-Schutzkleidung, Expositionsbegrenzung.
8. Arbeitsumgebungsbedingungen
Die Arbeitsumgebung beeinflusst Wohlbefinden, Konzentration und Gesundheit – von Beleuchtung über Raumklima bis Platzverhältnisse.
Typische Gefährdungen:
- Unzureichende Beleuchtung (Unfälle, Augenbelastung, Ermüdung)
- Ungünstiges Raumklima (zu heiß, zu kalt, Zugluft)
- Beengte Platzverhältnisse (Fluchtweg versperrt, Stolpergefahr)
- Fehlende Sanitärräume, Pausenräume oder Erste-Hilfe-Einrichtungen
Typische Maßnahmen: Beleuchtungsstärke nach ASR A3.4, Raumtemperatur nach ASR A3.5, ausreichende Verkehrswege (mind. 80 cm), Sozialräume nach ArbStättV.
9. Physische Belastungen
Muskel-Skelett-Erkrankungen sind für über 20 % aller Arbeitsunfähigkeitstage in Deutschland verantwortlich.
Typische Gefährdungen:
- Schweres Heben und Tragen (Lastenhandhabungsverordnung beachten)
- Zwangshaltungen (Überkopfarbeit, Knien, Bücken)
- Repetitive Bewegungen (Bildschirmarbeit, Montage)
- Langes Stehen oder Sitzen ohne Haltungswechsel
Typische Maßnahmen: Hebehilfen und Transportmittel, ergonomische Arbeitsplatzgestaltung, Höhenverstellbare Tische, Job-Rotation, Bewegungspausen, arbeitsmedizinische Beratung.
10. Psychische Belastungen
Seit 2013 ist die psychische Gefährdungsbeurteilung gesetzlich vorgeschrieben (§ 5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG). Trotzdem fehlt sie in den meisten Betrieben.
Typische Gefährdungen:
- Hohe Arbeitsintensität und Zeitdruck
- Geringe Handlungsspielräume und fehlende Mitbestimmung
- Soziale Konflikte, Mobbing, mangelnde Führung
- Monotonie oder ständige Unterbrechungen
- Emotionale Belastungen (Pflege, Kundenkontakt, Notfälle)
Typische Maßnahmen: Arbeitszeit- und Pausenregelung, klare Aufgabenverteilung, Teamentwicklung, Führungskräfteschulung, Supervision, betriebliches Gesundheitsmanagement.
Ab 2026 prüfen die Arbeitsschutzbehörden verstärkt die psychische Gefährdungsbeurteilung. Bußgelder bis 25.000 € drohen – auch wenn die physische GBU vorhanden ist, aber die psychische fehlt.
11. Sonstige Gefährdungen
Der 11. Faktor ist ein Auffangtatbestand für Gefährdungen, die nicht in die ersten 10 Kategorien passen.
Typische Gefährdungen:
- Alleinarbeit: Fehlende Hilfe im Notfall (DGUV Regel 112-139)
- Mangelhafte Qualifikation: Beschäftigte ohne ausreichende Unterweisung oder Ausbildung
- Organisatorische Mängel: Fehlende Betriebsanweisungen, unklare Zuständigkeiten
- Arbeiten an ungewöhnlichen Orten: Beengte Räume, abgelegene Gebiete, Unterwasserarbeiten
- Gewalt und Übergriffe: Besonders in Pflege, Einzelhandel, Sicherheitsdienst, Gastronomie
Typische Maßnahmen: Personen-Notsignal-Anlagen bei Alleinarbeit, Unterweisungspläne, Betriebsanweisungen, Deeskalationstraining, Notfallkonzepte.
Wie MeineGBU die GDA-Systematik nutzt
MeineGBU basiert vollständig auf der GDA-Systematik. Die KI prüft alle 11 Gefährdungsfaktoren für Ihre Branche und Tätigkeit – automatisch und vollständig.
Das Ergebnis:
- Keine Gefährdung übersehen: Systematische Prüfung aller 11 Faktoren
- Branchenspezifisch: Die KI kennt die typischen Gefährdungen Ihres Gewerbes
- Nohl-Risikomatrix: Professionelle Risikobewertung für jeden identifizierten Faktor
- STOP-Maßnahmen: Konkrete Schutzmaßnahmen nach der Maßnahmenhierarchie
- Rechtsgrundlagen: Jede Gefährdung mit der passenden Rechtsvorschrift verknüpft
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