Recht & Pflicht 9 Min. Lesezeit 7. April 2026

DGUV Vorschrift 1: Grundsätze der Prävention

Die DGUV Vorschrift 1 ist die wichtigste Unfallverhütungsvorschrift. Wir erklären die Pflichten verständlich – GBU, Unterweisung, SiFa, Betriebsarzt, Erste Hilfe.

Was ist die DGUV Vorschrift 1?

Die DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention" ist die zentrale Unfallverhütungsvorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Sie konkretisiert das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und das SGB VII für die Praxis.

Die Vorschrift gilt für alle Unternehmen und Versicherten der gesetzlichen Unfallversicherung – also praktisch jeden Betrieb in Deutschland, unabhängig von Branche und Größe.

Die wichtigsten Themen der DGUV Vorschrift 1:

  • Pflichten des Unternehmers (Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung)
  • Pflichten der Versicherten (Mitwirkung, Meldepflichten)
  • Bestellung von SiFa und Betriebsarzt (Verweis auf DGUV Vorschrift 2)
  • Erste Hilfe und Notfallorganisation
  • Persönliche Schutzausrüstung
  • Pflichtübertragung und Aufsicht

GBU-Pflicht nach DGUV V1

§ 3 der DGUV Vorschrift 1 konkretisiert die GBU-Pflicht aus dem ArbSchG:

  • Der Unternehmer hat die Arbeitsbedingungen zu beurteilen und die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen
  • Die GBU ist zu dokumentieren
  • Die GBU muss aktuell gehalten werden
  • Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen reicht die Beurteilung einer Tätigkeit aus

Die DGUV Vorschrift 1 erweitert die GBU-Pflicht um einen wichtigen Aspekt: Sie verlangt, dass der Unternehmer auch die besonderen Gefährdungen von bestimmten Personengruppen berücksichtigt – insbesondere Jugendliche, werdende Mütter, Menschen mit Behinderung und Beschäftigte ohne ausreichende Deutschkenntnisse.

Die DGUV Vorschrift 1 ist rechtsverbindlich – sie hat den Charakter einer Verordnung. Verstöße können von der BG mit Bußgeldern und Auflagen sanktioniert werden.

Unterweisung nach DGUV V1

§ 4 DGUV Vorschrift 1 regelt die Unterweisung detaillierter als das ArbSchG:

  • Unterweisung vor Aufnahme der Tätigkeit (Erstunterweisung)
  • Mindestens jährliche Wiederholung
  • Bei Jugendlichen: mindestens halbjährlich
  • Unterweisung muss dokumentiert werden (Datum, Inhalt, Teilnehmer, Unterschriften)
  • Die Unterweisung muss sich an der Gefährdungsbeurteilung orientieren
  • Die Unterweisung muss in einer für die Versicherten verständlichen Form und Sprache erfolgen

Besonders der letzte Punkt wird bei Kontrollen häufig beanstandet: Unterweisungen müssen ggf. in der Muttersprache der Beschäftigten erfolgen oder zumindest mit Bildern und praktischen Demonstrationen ergänzt werden.

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SiFa & Betriebsarzt (DGUV Vorschrift 2)

Die DGUV Vorschrift 1 verweist für die sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung auf die DGUV Vorschrift 2:

  • Jeder Betrieb muss eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) und einen Betriebsarzt bestellen
  • Für Kleinbetriebe gibt es das Unternehmermodell: Der Inhaber nimmt an speziellen Schulungen teil und übernimmt die Aufgaben selbst (für Betriebe bis 50 Beschäftigte, je nach BG)
  • Die DGUV Vorschrift 2 wurde 2024 neu gefasst und wird seit 2025 stufenweise umgesetzt – mit mehr Flexibilität und digitalen Betreuungsoptionen

Wichtig: Die Bestellung einer SiFa ersetzt nicht die eigene GBU-Pflicht des Arbeitgebers. Die SiFa berät und unterstützt – die Verantwortung bleibt beim Unternehmer.

Erste Hilfe & Notfallorganisation

Die DGUV Vorschrift 1 regelt die Erste-Hilfe-Organisation im Betrieb:

  • Ersthelfer: Mindestens 1 Ersthelfer bei 2-20 Beschäftigten, ab 20 Beschäftigten mindestens 10 % (Verwaltung/Handel) bzw. 5 % (sonstige Betriebe)
  • Ersthelfer-Ausbildung: 9 Unterrichtseinheiten, Auffrischung alle 2 Jahre
  • Verbandkasten: Nach DIN 13157 (kleiner Kasten) oder DIN 13169 (großer Kasten)
  • Notruf: Notrufnummer muss bekannt und erreichbar sein
  • Meldeeinrichtungen: Telefon oder Notruftaste muss vorhanden sein
  • Flucht- und Rettungsplan: Bei unübersichtlichen Betriebsstätten

Pflichtübertragung

Der Unternehmer kann seine Pflichten aus der DGUV Vorschrift 1 an zuverlässige und fachkundige Personen übertragen (§ 13 DGUV V1):

  • Die Übertragung muss schriftlich erfolgen
  • Der Beauftragte muss fachkundig sein (Qualifikation, Erfahrung)
  • Der Beauftragte muss ausreichende Befugnisse und Mittel haben
  • Die Organisationsverantwortung verbleibt beim Unternehmer

In der Praxis werden häufig Meister, Abteilungsleiter oder Bauleiter schriftlich beauftragt. Der Unternehmer muss aber weiterhin kontrollieren, ob die delegierten Pflichten tatsächlich erfüllt werden.

Die Pflichtübertragung schützt den Unternehmer nur, wenn er die beauftragte Person sorgfältig ausgewählt hat und die Aufgabenerfüllung regelmäßig überprüft. Bei mangelhafter Auswahl oder Kontrolle haftet der Unternehmer weiterhin.

Konsequenzen bei Verstößen

Die BG kann bei Verstößen gegen die DGUV Vorschrift 1 verschiedene Maßnahmen ergreifen:

  • Beratung und Fristsetzung: Bei erstmaligen oder geringfügigen Verstößen
  • Anordnungen: Verbindliche Auflagen mit Fristen
  • Bußgeld: Bis 10.000 € bei Verstößen gegen Unfallverhütungsvorschriften
  • Beitragszuschlag: Bei wiederholten Verstößen können die BG-Beiträge erhöht werden
  • Regressforderungen: Bei Arbeitsunfällen, die auf Verstöße zurückzuführen sind

Zusätzlich gelten die Sanktionen nach dem ArbSchG (Bußgeld bis 25.000 €, Strafverfahren) unabhängig von den BG-Maßnahmen.

Die beste Absicherung: Eine aktuelle, vollständige Gefährdungsbeurteilung mit dokumentierten Unterweisungen. Mit MeineGBU erstellen Sie die GBU in ca. 10 Minuten – den wichtigsten Baustein für die Einhaltung der DGUV Vorschrift 1.

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FAQ

Häufig gestellte Fragen

Ja, ohne Ausnahme. Die DGUV Vorschrift 1 gilt für alle Unternehmen und Versicherten der gesetzlichen Unfallversicherung – vom Ein-Mann-Betrieb bis zum Konzern.

Das ArbSchG ist ein Bundesgesetz, das die grundlegenden Arbeitgeberpflichten regelt. Die DGUV Vorschrift 1 ist eine Unfallverhütungsvorschrift der Berufsgenossenschaften, die das ArbSchG für die Praxis konkretisiert. Beide gelten parallel.

Die DGUV Vorschrift 1 wird bei Bedarf aktualisiert. Die letzte grundlegende Fassung stammt aus 2014 mit Änderungen in den Folgejahren. Die zugehörige DGUV Regel 100-001 enthält praxisnahe Erläuterungen.

Nein, aber Sie müssen sicherstellen, dass die Beschäftigten über die für sie relevanten Inhalte informiert sind – das geschieht durch die Unterweisung. Die Vorschrift selbst ist auf der DGUV-Website kostenlos zugänglich.

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