Practice 10 min read March 25, 2026

Risk assessment example: 5 industries at a glance

Concrete examples of workplace risk assessments in 5 industries – with typical hazards, risk rating and measures under the STOP principle. Ideal as a reference.

Aufbau einer Gefährdungsbeurteilung

Eine vollständige Gefährdungsbeurteilung besteht aus mehreren Bestandteilen, die zusammen ein lückenloses Bild der Arbeitssicherheit in Ihrem Betrieb ergeben:

  • Deckblatt: Unternehmen, Branche, Arbeitsbereich, Datum, Ersteller
  • Gefährdungsermittlung: Systematische Erfassung aller Gefährdungen nach den 11 GDA-Gefährdungsfaktoren
  • Risikobewertung: Einstufung jeder Gefährdung nach Eintrittswahrscheinlichkeit × Schadensschwere (Nohl-Matrix)
  • Maßnahmenplan: Konkrete Schutzmaßnahmen nach STOP-Prinzip mit Verantwortlichen und Fristen
  • Wirksamkeitsprüfung: Nachweis, dass die Maßnahmen greifen
  • Rechtsgrundlagen: Zugeordnete Vorschriften (ArbSchG, BetrSichV, DGUV etc.)

Die folgenden Beispiele zeigen, wie die Gefährdungsermittlung und der Maßnahmenplan in verschiedenen Branchen typischerweise aussehen.

Die 7 Schritte der Gefährdungsbeurteilung nach GDA

Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) definiert sieben verbindliche Prozessschritte für die Gefährdungsbeurteilung. Alle Berufsgenossenschaften und die BAuA folgen dieser Systematik:

  1. Arbeitsbereiche und Tätigkeiten festlegen – Welche Arbeitsplätze und Tätigkeiten gibt es?
  2. Gefährdungen ermitteln – Welche Gefährdungen bestehen? (11 GDA-Faktoren als Checkliste)
  3. Gefährdungen beurteilen – Wie hoch ist das Risiko? (Nohl-Risikomatrix)
  4. Maßnahmen festlegen – Was muss getan werden? (STOP-Prinzip)
  5. Maßnahmen durchführen – Wer macht was bis wann?
  6. Wirksamkeit prüfen – Greifen die Maßnahmen?
  7. Fortschreiben – Aktualisierung bei Änderungen, nach Unfällen, regelmäßig

Die GDA-Leitlinie betont: Nicht die Anzahl der dokumentierten Gefährdungen ist entscheidend, sondern dass alle wesentlichen Gefährdungen erfasst und bewertet werden.

Die 11 GDA-Gefährdungsfaktoren: 1. Mechanische Gefährdungen, 2. Elektrische Gefährdungen, 3. Gefahrstoffe, 4. Biologische Gefährdungen, 5. Brand/Explosion, 6. Thermische Gefährdungen, 7. Physikalische Einwirkungen (Lärm, Vibration), 8. Arbeitsumgebung, 9. Physische Belastungen, 10. Psychische Belastungen, 11. Sonstige Gefährdungen

Beispiel: Handwerk (Tischlerei)

In einer Tischlerei mit 12 Mitarbeitern ergeben sich typischerweise folgende Gefährdungen:

GefährdungGDA-FaktorRisikoMaßnahme (STOP)
Schnitt-/Schnittverletzungen an Kreissäge1 – MechanischHochT: Spaltkeil, Schutzhaube, Not-Aus · O: Unterweisung 2×/Jahr · P: Schnittschutzhandschuhe
Holzstaub (krebserzeugend, Kategorie 1)3 – GefahrstoffeHochS: Staubarme Verfahren · T: Absauganlage an jedem Arbeitsplatz · O: Arbeitsmedizinische Vorsorge · P: FFP2-Maske
Lärm > 85 dB(A) an Maschinen7 – PhysikalischMittelT: Lärmgedämmte Maschinen · O: Lärmbereich kennzeichnen · P: Gehörschutz (Pflicht ab 85 dB)
Stolper-/Sturzgefahr durch Materiallagerung1 – MechanischMittelO: 5S-System, Ordnung am Arbeitsplatz · P: Sicherheitsschuhe S3
Psychische Belastung durch Termindruck10 – PsychischMittelO: Realistische Terminplanung, regelmäßige Teambesprechungen

Praxis-Tipp: In Tischlereien ist Holzstaub der kritischste Gefahrstoff – Hartholzstaub (Buche, Eiche) ist als krebserzeugend eingestuft. Die Absauganlage muss regelmäßig gewartet und die Wirksamkeit gemessen werden.

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Beispiel: Büroarbeitsplatz

Auch im Büro mit 25 Bildschirmarbeitsplätzen gibt es relevante Gefährdungen – oft unterschätzt:

GefährdungGDA-FaktorRisikoMaßnahme (STOP)
Bildschirmarbeit > 6h/Tag (Augen, Muskulatur)9 – PhysischMittelT: Höhenverstellbare Tische, ergonomische Stühle · O: Bildschirmpausen alle 50 Min. · P: Bildschirmarbeitsplatzbrille
Psychische Belastung (Zeitdruck, Überlastung)10 – PsychischMittelO: Arbeitsorganisation überprüfen, Mitarbeitergespräche, Pausenkultur
Stolpergefahr durch Kabel1 – MechanischGeringT: Kabelkanäle, kabellose Geräte · O: Ordnung am Arbeitsplatz
Raumklima (zu warm, zu kalt, zu trocken)8 – ArbeitsumgebungGeringT: Klimaanlage/Lüftung · O: Regelmäßige Temperaturmessung
Elektrische Gefährdungen (defekte Geräte)2 – ElektrischGeringO: DGUV V3 Prüfung alle 2 Jahre · O: Defekte sofort melden

Praxis-Tipp: Die psychische Gefährdungsbeurteilung (GB Psych) ist seit 2013 für ALLE Betriebe Pflicht – auch reine Bürobetriebe. Viele Unternehmen vergessen diesen Punkt, obwohl psychische Belastungen am Büroarbeitsplatz die häufigste Ursache für Krankschreibungen sind.

Beispiel: Pflege & Gesundheit

In einem ambulanten Pflegedienst mit 30 Beschäftigten sind die Gefährdungen besonders vielfältig:

GefährdungGDA-FaktorRisikoMaßnahme (STOP)
Nadelstichverletzungen (Hepatitis, HIV)4 – BiologischHochS: Sicherheitskanülen · T: Entsorgungsbehälter · O: Notfallplan, Impfangebot · P: Handschuhe
Heben/Tragen von Patienten (Rücken)9 – PhysischHochT: Lifter, Rutschbretter, Aufstehhilfen · O: Kinästhetik-Schulung · P: Rückengerechtes Arbeiten
Psychische Belastung (Schichtdienst, Sterbebegleitung)10 – PsychischHochO: Supervision, Dienstplangestaltung, Pausenräume · P: Psychologische Beratung
Gefahrstoffe (Desinfektionsmittel, Medikamente)3 – GefahrstoffeMittelS: Hautschonende Desinfektionsmittel · O: Gefahrstoffverzeichnis · P: Schutzhandschuhe
Aggression durch Patienten/Angehörige11 – SonstigeMittelO: Deeskalationstraining, Notrufsystem · O: Keine Alleinarbeit bei bekanntem Risiko

Praxis-Tipp: Die BGW (Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege) legt besonderen Wert auf die Berücksichtigung psychischer Belastungen in der Pflege. Ein häufiger Grund für Beanstandungen bei Kontrollen.

Beispiel: Baustelle

Auf einer Hochbau-Baustelle sind die Risiken naturgemäß besonders hoch:

GefährdungGDA-FaktorRisikoMaßnahme (STOP)
Absturzgefahr (Gerüste, Dacharbeiten)1 – MechanischSehr hochT: Gerüste mit Seitenschutz, Fangnetze · O: Gerüstprüfung vor Nutzung · P: PSAgA (Auffanggurt)
Herabfallende Gegenstände1 – MechanischHochT: Fangnetze, Schuttrutschen · O: Absperrungen, Warnhinweise · P: Schutzhelm (Pflicht)
Lärm durch Baumaschinen > 90 dB(A)7 – PhysikalischHochT: Lärmarme Geräte · O: Lärmbereich kennzeichnen, Expositionszeit begrenzen · P: Kapselgehörschutz
Baustaub (Quarz, Zement, Asbest)3 – GefahrstoffeHochS: Staubarme Verfahren · T: Absaugung · O: Feuchtschneiden · P: FFP2/FFP3-Maske
Baustellenverkehr (Kran, LKW, Bagger)1 – MechanischHochT: Absperrungen, Leiteinrichtungen · O: Baustellenordnung, Einweiser · P: Warnweste

Die BG BAU ist die kontrollfähigste Berufsgenossenschaft: Sie führt jährlich über 500.000 Baustellenkontrollen durch. Fehlende GBUs werden konsequent geahndet – die BG BAU verhängt die meisten Bußgelder aller Berufsgenossenschaften.

Beispiel: Gastronomie

In einem Restaurant mit Küche und 15 Beschäftigten ergeben sich folgende typische Gefährdungen:

GefährdungGDA-FaktorRisikoMaßnahme (STOP)
Schnitt-/Stichverletzungen (Messer, Glas)1 – MechanischHochT: Sicherheitsmesserhalter · O: Bruchglasentsorgung · P: Schnittschutzhandschuhe
Verbrühungen/Verbrennungen (heißes Öl, Dampf)6 – ThermischHochT: Spritzschutz, temperaturgeregelte Fritteusen · O: Unterweisung · P: Hitzeschutzhandschuhe
Rutschgefahr (nasse/fettige Böden)1 – MechanischMittelT: Rutschhemmender Boden (R12) · O: Sofortige Reinigung bei Verschmutzung · P: Sicherheitsschuhe mit rutschhemmender Sohle
Rückenbelastung (Getränkekisten, langes Stehen)9 – PhysischMittelT: Transporthilfen, Stehhilfen · O: Wechsel zwischen Stehen und Gehen · P: Ergonomische Schuhe
Psychische Belastung (Schichtdienst, Stress)10 – PsychischMittelO: Faire Dienstplanung, Pausenregelung, Teambesprechungen

Praxis-Tipp: In der Gastronomie ist der Bodenbelag ein häufiger Streitpunkt bei Kontrollen. Die ASR A1.5/1,2 schreibt eine Rutschhemmung von mindestens R12 in Küchenbereichen vor. Viele ältere Küchen erfüllen das nicht.

Risikomatrix nach Nohl (5×5)

Die Nohl-Risikomatrix ist das Standardwerkzeug zur Bewertung von Gefährdungen in Deutschland. Sie kombiniert zwei Faktoren:

  • Eintrittswahrscheinlichkeit (1 = unwahrscheinlich bis 5 = sehr wahrscheinlich)
  • Schadensschwere (1 = geringfügig bis 5 = katastrophal/tödlich)

Das Ergebnis ergibt eine Risikoklasse:

Schaden 1Schaden 2Schaden 3Schaden 4Schaden 5
Wahrsch. 5MittelHochHochSehr hochSehr hoch
Wahrsch. 4GeringMittelHochHochSehr hoch
Wahrsch. 3GeringMittelMittelHochHoch
Wahrsch. 2GeringGeringMittelMittelHoch
Wahrsch. 1GeringGeringGeringMittelMittel

Handlungsbedarf:

  • Sehr hoch (rot): Sofortige Maßnahmen erforderlich, Tätigkeit ggf. einstellen
  • Hoch (orange): Kurzfristig Maßnahmen umsetzen (innerhalb von 4 Wochen)
  • Mittel (gelb): Mittelfristig Maßnahmen planen und umsetzen
  • Gering (grün): Dokumentieren und beobachten, Maßnahmen optional

Maßnahmenplan: Das STOP-Prinzip

Für jede erkannte Gefährdung müssen Maßnahmen nach dem STOP-Prinzip (auch: Maßnahmenhierarchie nach § 4 ArbSchG) festgelegt werden. Die Rangfolge ist zwingend einzuhalten:

  1. S – Substitution: Kann die Gefährdung komplett beseitigt werden? (z.B. ungefährlicheres Material verwenden)
  2. T – Technische Maßnahmen: Schutzvorrichtungen, Absaugungen, Abtrennungen, Not-Aus-Schalter
  3. O – Organisatorische Maßnahmen: Unterweisungen, Betriebsanweisungen, Arbeitszeit-/Pausenregelungen, Wartungspläne
  4. P – Persönliche Schutzausrüstung (PSA): Schutzbrille, Gehörschutz, Handschuhe, Sicherheitsschuhe – immer nur als letztes Mittel!

Wichtig: Persönliche Schutzausrüstung ist immer nur die letzte Option. Technische und organisatorische Maßnahmen haben Vorrang. Häufiger Fehler: Unternehmen verteilen PSA ohne vorher technische Lösungen geprüft zu haben.

Das STOP-Prinzip ist keine Empfehlung, sondern gesetzlich verankert in § 4 ArbSchG. Bei einer BG-Kontrolle wird geprüft, ob die Maßnahmenhierarchie eingehalten wurde. Wer nur PSA einsetzt ohne technische Maßnahmen zu prüfen, riskiert Beanstandungen.

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Die obigen Beispiele zeigen: Eine vollständige Gefährdungsbeurteilung erfordert Fachwissen über branchenspezifische Gefährdungen, die korrekte Anwendung der Risikomatrix und die Kenntnis des STOP-Prinzips.

Mit MeineGBU müssen Sie sich um all das nicht selbst kümmern. Unsere KI:

  • Kennt die typischen Gefährdungen für über 50 Branchen und Tätigkeiten
  • Wendet die Nohl-Risikomatrix korrekt an
  • Erstellt Maßnahmen nach dem STOP-Prinzip
  • Berücksichtigt alle relevanten Rechtsgrundlagen (ArbSchG, BetrSichV, DGUV etc.)
  • Liefert eine fertige Excel-Datei – sofort einsatzbereit

Optional können Sie Ihre GBU zusätzlich von einer Fachkraft für Arbeitssicherheit prüfen lassen – für maximale Rechtssicherheit.

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FAQ

Häufig gestellte Fragen

So detailliert, dass alle wesentlichen Gefährdungen erfasst sind. Die GDA-Leitlinie spricht von 'angemessen durchgeführt'. Eine Büro-GBU kann 5-8 Gefährdungen umfassen, eine Baustellen-GBU 15-25. Entscheidend ist: Keine relevante Gefährdung darf fehlen.

Nicht zwingend. Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen reicht eine GBU (§ 5 Abs. 2 ArbSchG). Ein Büro mit 20 identischen Arbeitsplätzen braucht nur eine GBU für den Arbeitsplatztyp. Unterschiedliche Tätigkeiten (z.B. Werkstatt + Büro) brauchen separate Beurteilungen.

Das Arbeitsschutzgesetz schreibt keine Unterschrift vor. Empfohlen wird die Unterschrift des Arbeitgebers (oder seines Beauftragten) und ggf. der Fachkraft für Arbeitssicherheit. Bei der SiFa-geprüften Variante von MeineGBU enthält die Excel einen Freigabe-Vermerk.

Ja. § 6 ArbSchG verlangt eine Dokumentation, schreibt aber kein Format vor. Eine Excel-Datei oder ein digitales System ist vollkommen ausreichend – und bei Kontrollen sogar praktischer als Papier-Ordner.

Regelmäßig (Praxis: alle 3-5 Jahre) und anlassbezogen: bei neuen Arbeitsmitteln, geänderten Arbeitsverfahren, nach Unfällen oder Beinahe-Unfällen, bei neuen Erkenntnissen oder Vorschriften, bei Umstrukturierungen oder Umzügen.

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