Aufbau einer Gefährdungsbeurteilung
Eine vollständige Gefährdungsbeurteilung besteht aus mehreren Bestandteilen, die zusammen ein lückenloses Bild der Arbeitssicherheit in Ihrem Betrieb ergeben:
- Deckblatt: Unternehmen, Branche, Arbeitsbereich, Datum, Ersteller
- Gefährdungsermittlung: Systematische Erfassung aller Gefährdungen nach den 11 GDA-Gefährdungsfaktoren
- Risikobewertung: Einstufung jeder Gefährdung nach Eintrittswahrscheinlichkeit × Schadensschwere (Nohl-Matrix)
- Maßnahmenplan: Konkrete Schutzmaßnahmen nach STOP-Prinzip mit Verantwortlichen und Fristen
- Wirksamkeitsprüfung: Nachweis, dass die Maßnahmen greifen
- Rechtsgrundlagen: Zugeordnete Vorschriften (ArbSchG, BetrSichV, DGUV etc.)
Die folgenden Beispiele zeigen, wie die Gefährdungsermittlung und der Maßnahmenplan in verschiedenen Branchen typischerweise aussehen.
Die 7 Schritte der Gefährdungsbeurteilung nach GDA
Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) definiert sieben verbindliche Prozessschritte für die Gefährdungsbeurteilung. Alle Berufsgenossenschaften und die BAuA folgen dieser Systematik:
- Arbeitsbereiche und Tätigkeiten festlegen – Welche Arbeitsplätze und Tätigkeiten gibt es?
- Gefährdungen ermitteln – Welche Gefährdungen bestehen? (11 GDA-Faktoren als Checkliste)
- Gefährdungen beurteilen – Wie hoch ist das Risiko? (Nohl-Risikomatrix)
- Maßnahmen festlegen – Was muss getan werden? (STOP-Prinzip)
- Maßnahmen durchführen – Wer macht was bis wann?
- Wirksamkeit prüfen – Greifen die Maßnahmen?
- Fortschreiben – Aktualisierung bei Änderungen, nach Unfällen, regelmäßig
Die GDA-Leitlinie betont: Nicht die Anzahl der dokumentierten Gefährdungen ist entscheidend, sondern dass alle wesentlichen Gefährdungen erfasst und bewertet werden.
Die 11 GDA-Gefährdungsfaktoren: 1. Mechanische Gefährdungen, 2. Elektrische Gefährdungen, 3. Gefahrstoffe, 4. Biologische Gefährdungen, 5. Brand/Explosion, 6. Thermische Gefährdungen, 7. Physikalische Einwirkungen (Lärm, Vibration), 8. Arbeitsumgebung, 9. Physische Belastungen, 10. Psychische Belastungen, 11. Sonstige Gefährdungen
Beispiel: Handwerk (Tischlerei)
In einer Tischlerei mit 12 Mitarbeitern ergeben sich typischerweise folgende Gefährdungen:
| Gefährdung | GDA-Faktor | Risiko | Maßnahme (STOP) |
|---|---|---|---|
| Schnitt-/Schnittverletzungen an Kreissäge | 1 – Mechanisch | Hoch | T: Spaltkeil, Schutzhaube, Not-Aus · O: Unterweisung 2×/Jahr · P: Schnittschutzhandschuhe |
| Holzstaub (krebserzeugend, Kategorie 1) | 3 – Gefahrstoffe | Hoch | S: Staubarme Verfahren · T: Absauganlage an jedem Arbeitsplatz · O: Arbeitsmedizinische Vorsorge · P: FFP2-Maske |
| Lärm > 85 dB(A) an Maschinen | 7 – Physikalisch | Mittel | T: Lärmgedämmte Maschinen · O: Lärmbereich kennzeichnen · P: Gehörschutz (Pflicht ab 85 dB) |
| Stolper-/Sturzgefahr durch Materiallagerung | 1 – Mechanisch | Mittel | O: 5S-System, Ordnung am Arbeitsplatz · P: Sicherheitsschuhe S3 |
| Psychische Belastung durch Termindruck | 10 – Psychisch | Mittel | O: Realistische Terminplanung, regelmäßige Teambesprechungen |
Praxis-Tipp: In Tischlereien ist Holzstaub der kritischste Gefahrstoff – Hartholzstaub (Buche, Eiche) ist als krebserzeugend eingestuft. Die Absauganlage muss regelmäßig gewartet und die Wirksamkeit gemessen werden.
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Kostenlos startenBeispiel: Büroarbeitsplatz
Auch im Büro mit 25 Bildschirmarbeitsplätzen gibt es relevante Gefährdungen – oft unterschätzt:
| Gefährdung | GDA-Faktor | Risiko | Maßnahme (STOP) |
|---|---|---|---|
| Bildschirmarbeit > 6h/Tag (Augen, Muskulatur) | 9 – Physisch | Mittel | T: Höhenverstellbare Tische, ergonomische Stühle · O: Bildschirmpausen alle 50 Min. · P: Bildschirmarbeitsplatzbrille |
| Psychische Belastung (Zeitdruck, Überlastung) | 10 – Psychisch | Mittel | O: Arbeitsorganisation überprüfen, Mitarbeitergespräche, Pausenkultur |
| Stolpergefahr durch Kabel | 1 – Mechanisch | Gering | T: Kabelkanäle, kabellose Geräte · O: Ordnung am Arbeitsplatz |
| Raumklima (zu warm, zu kalt, zu trocken) | 8 – Arbeitsumgebung | Gering | T: Klimaanlage/Lüftung · O: Regelmäßige Temperaturmessung |
| Elektrische Gefährdungen (defekte Geräte) | 2 – Elektrisch | Gering | O: DGUV V3 Prüfung alle 2 Jahre · O: Defekte sofort melden |
Praxis-Tipp: Die psychische Gefährdungsbeurteilung (GB Psych) ist seit 2013 für ALLE Betriebe Pflicht – auch reine Bürobetriebe. Viele Unternehmen vergessen diesen Punkt, obwohl psychische Belastungen am Büroarbeitsplatz die häufigste Ursache für Krankschreibungen sind.
Beispiel: Pflege & Gesundheit
In einem ambulanten Pflegedienst mit 30 Beschäftigten sind die Gefährdungen besonders vielfältig:
| Gefährdung | GDA-Faktor | Risiko | Maßnahme (STOP) |
|---|---|---|---|
| Nadelstichverletzungen (Hepatitis, HIV) | 4 – Biologisch | Hoch | S: Sicherheitskanülen · T: Entsorgungsbehälter · O: Notfallplan, Impfangebot · P: Handschuhe |
| Heben/Tragen von Patienten (Rücken) | 9 – Physisch | Hoch | T: Lifter, Rutschbretter, Aufstehhilfen · O: Kinästhetik-Schulung · P: Rückengerechtes Arbeiten |
| Psychische Belastung (Schichtdienst, Sterbebegleitung) | 10 – Psychisch | Hoch | O: Supervision, Dienstplangestaltung, Pausenräume · P: Psychologische Beratung |
| Gefahrstoffe (Desinfektionsmittel, Medikamente) | 3 – Gefahrstoffe | Mittel | S: Hautschonende Desinfektionsmittel · O: Gefahrstoffverzeichnis · P: Schutzhandschuhe |
| Aggression durch Patienten/Angehörige | 11 – Sonstige | Mittel | O: Deeskalationstraining, Notrufsystem · O: Keine Alleinarbeit bei bekanntem Risiko |
Praxis-Tipp: Die BGW (Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege) legt besonderen Wert auf die Berücksichtigung psychischer Belastungen in der Pflege. Ein häufiger Grund für Beanstandungen bei Kontrollen.
Beispiel: Baustelle
Auf einer Hochbau-Baustelle sind die Risiken naturgemäß besonders hoch:
| Gefährdung | GDA-Faktor | Risiko | Maßnahme (STOP) |
|---|---|---|---|
| Absturzgefahr (Gerüste, Dacharbeiten) | 1 – Mechanisch | Sehr hoch | T: Gerüste mit Seitenschutz, Fangnetze · O: Gerüstprüfung vor Nutzung · P: PSAgA (Auffanggurt) |
| Herabfallende Gegenstände | 1 – Mechanisch | Hoch | T: Fangnetze, Schuttrutschen · O: Absperrungen, Warnhinweise · P: Schutzhelm (Pflicht) |
| Lärm durch Baumaschinen > 90 dB(A) | 7 – Physikalisch | Hoch | T: Lärmarme Geräte · O: Lärmbereich kennzeichnen, Expositionszeit begrenzen · P: Kapselgehörschutz |
| Baustaub (Quarz, Zement, Asbest) | 3 – Gefahrstoffe | Hoch | S: Staubarme Verfahren · T: Absaugung · O: Feuchtschneiden · P: FFP2/FFP3-Maske |
| Baustellenverkehr (Kran, LKW, Bagger) | 1 – Mechanisch | Hoch | T: Absperrungen, Leiteinrichtungen · O: Baustellenordnung, Einweiser · P: Warnweste |
Die BG BAU ist die kontrollfähigste Berufsgenossenschaft: Sie führt jährlich über 500.000 Baustellenkontrollen durch. Fehlende GBUs werden konsequent geahndet – die BG BAU verhängt die meisten Bußgelder aller Berufsgenossenschaften.
Beispiel: Gastronomie
In einem Restaurant mit Küche und 15 Beschäftigten ergeben sich folgende typische Gefährdungen:
| Gefährdung | GDA-Faktor | Risiko | Maßnahme (STOP) |
|---|---|---|---|
| Schnitt-/Stichverletzungen (Messer, Glas) | 1 – Mechanisch | Hoch | T: Sicherheitsmesserhalter · O: Bruchglasentsorgung · P: Schnittschutzhandschuhe |
| Verbrühungen/Verbrennungen (heißes Öl, Dampf) | 6 – Thermisch | Hoch | T: Spritzschutz, temperaturgeregelte Fritteusen · O: Unterweisung · P: Hitzeschutzhandschuhe |
| Rutschgefahr (nasse/fettige Böden) | 1 – Mechanisch | Mittel | T: Rutschhemmender Boden (R12) · O: Sofortige Reinigung bei Verschmutzung · P: Sicherheitsschuhe mit rutschhemmender Sohle |
| Rückenbelastung (Getränkekisten, langes Stehen) | 9 – Physisch | Mittel | T: Transporthilfen, Stehhilfen · O: Wechsel zwischen Stehen und Gehen · P: Ergonomische Schuhe |
| Psychische Belastung (Schichtdienst, Stress) | 10 – Psychisch | Mittel | O: Faire Dienstplanung, Pausenregelung, Teambesprechungen |
Praxis-Tipp: In der Gastronomie ist der Bodenbelag ein häufiger Streitpunkt bei Kontrollen. Die ASR A1.5/1,2 schreibt eine Rutschhemmung von mindestens R12 in Küchenbereichen vor. Viele ältere Küchen erfüllen das nicht.
Risikomatrix nach Nohl (5×5)
Die Nohl-Risikomatrix ist das Standardwerkzeug zur Bewertung von Gefährdungen in Deutschland. Sie kombiniert zwei Faktoren:
- Eintrittswahrscheinlichkeit (1 = unwahrscheinlich bis 5 = sehr wahrscheinlich)
- Schadensschwere (1 = geringfügig bis 5 = katastrophal/tödlich)
Das Ergebnis ergibt eine Risikoklasse:
| Schaden 1 | Schaden 2 | Schaden 3 | Schaden 4 | Schaden 5 | |
|---|---|---|---|---|---|
| Wahrsch. 5 | Mittel | Hoch | Hoch | Sehr hoch | Sehr hoch |
| Wahrsch. 4 | Gering | Mittel | Hoch | Hoch | Sehr hoch |
| Wahrsch. 3 | Gering | Mittel | Mittel | Hoch | Hoch |
| Wahrsch. 2 | Gering | Gering | Mittel | Mittel | Hoch |
| Wahrsch. 1 | Gering | Gering | Gering | Mittel | Mittel |
Handlungsbedarf:
- Sehr hoch (rot): Sofortige Maßnahmen erforderlich, Tätigkeit ggf. einstellen
- Hoch (orange): Kurzfristig Maßnahmen umsetzen (innerhalb von 4 Wochen)
- Mittel (gelb): Mittelfristig Maßnahmen planen und umsetzen
- Gering (grün): Dokumentieren und beobachten, Maßnahmen optional
Maßnahmenplan: Das STOP-Prinzip
Für jede erkannte Gefährdung müssen Maßnahmen nach dem STOP-Prinzip (auch: Maßnahmenhierarchie nach § 4 ArbSchG) festgelegt werden. Die Rangfolge ist zwingend einzuhalten:
- S – Substitution: Kann die Gefährdung komplett beseitigt werden? (z.B. ungefährlicheres Material verwenden)
- T – Technische Maßnahmen: Schutzvorrichtungen, Absaugungen, Abtrennungen, Not-Aus-Schalter
- O – Organisatorische Maßnahmen: Unterweisungen, Betriebsanweisungen, Arbeitszeit-/Pausenregelungen, Wartungspläne
- P – Persönliche Schutzausrüstung (PSA): Schutzbrille, Gehörschutz, Handschuhe, Sicherheitsschuhe – immer nur als letztes Mittel!
Wichtig: Persönliche Schutzausrüstung ist immer nur die letzte Option. Technische und organisatorische Maßnahmen haben Vorrang. Häufiger Fehler: Unternehmen verteilen PSA ohne vorher technische Lösungen geprüft zu haben.
Das STOP-Prinzip ist keine Empfehlung, sondern gesetzlich verankert in § 4 ArbSchG. Bei einer BG-Kontrolle wird geprüft, ob die Maßnahmenhierarchie eingehalten wurde. Wer nur PSA einsetzt ohne technische Maßnahmen zu prüfen, riskiert Beanstandungen.
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Die obigen Beispiele zeigen: Eine vollständige Gefährdungsbeurteilung erfordert Fachwissen über branchenspezifische Gefährdungen, die korrekte Anwendung der Risikomatrix und die Kenntnis des STOP-Prinzips.
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